Aktuelles Thema: Das Sparpaket der Bundesregierung
BdSt: Sparpaket ist Etikettenschwindel
Einsparpotenziale werden nicht ausgeschöpft
Nach den bisher bekannt gewordenen Details ist das Sparpaket der Bundesregierung ein Etikettenschwindel. „Statt mutig zu sparen, plant Schwarz-Gelb, auch mit neuen Abgaben die Haushaltslöcher zu stopfen. Eine Konsolidierung über die Einnahmeseite ist jedoch zum Scheitern verurteilt“, kommentiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, die Ergebnisse der Sparklausur.
So will die Bundesregierung im kommenden Jahr 5,3 Mrd. € über neue Abgaben und Steuererhöhungen einnehmen. Lediglich 5,9 Mrd. € sollen über echte Ausgabensenkungen eingespart werden. Mehr dazu
Elterngeld
Die minimale Kappung des Elterngeldes wird seitens der BdSt begrüßt, aber die möglichen Sparpotenziale werden bei weitem nicht ausgeschöpft. Der Bund der Steuerzahler war einer der ersten, der im September vergangenen Jahres die ausufernden Kosten des Elterngeldes öffentlich kritisiert hatte. Mehr dazu
Bundesagentur für Arbeit
Die geplante Flexibilisierung der Arbeitsweise der Arbeitsagentur kann aus Sicht des BdSt zu Einsparungen führen. Durch die Stärkung der Ermessensleistungen können individuelle Lösungen für Arbeitslose gefunden werden. Dieses Ermessen muss jedoch auch zum Einsatz kommen und in einer Art angewandt werden, dass Einsparungen tatsächlich realisiert werden. Mehr dazu
Subventionen
Nach den Plänen der Bundesregierung ist der Subventionsdschungel des Bundes bis auf eine Maßnahme – Ausweitung der Ökosteuer – unangetastet geblieben. Diese Entscheidung ist vollkommen unambitioniert, denn dadurch werden enorme Einsparmöglichkeiten verschenkt. Mehr dazu
Personal
Der Abbau von Personal sowie die Streichung der geplanten Verdopplung der in den monatlichen Bezügen integrierten jährlichen Sonderzahlung für Beamte und Pensionäre werden vom BdSt begrüßt. Ebenso ist die Entscheidung der Regierung, auf die Gehaltssteigerung für sich in diesem und im nächsten Jahr zu verzichten, das richtige Signal in Zeiten leerer Kassen. Mehr dazu
Arbeitslosengeld II
Abschaffung des Übergangszuschlags beim ALG II
Die Abschaffung des zeitlich befristeten Zuschlags beim Übergang vom ALG- in den ALG-II-Bezug ist seit Jahren eine Forderung des BdSt und daher zu begrüßen. Der Zuschlag wirkt nämlich kontraproduktiv, indem er für die Transferempfänger den Fehlanreiz setzt, länger in der Arbeitslosigkeit zu verweilen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Der BdSt lehnt den geplanten zusätzlichen Bundeszuschuss an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von 2 Milliarden Euro ab. Es ist zu befürchten, dass die Finanzprobleme der GKV künftig mit neuen Steuermitteln gelöst werden, ohne die Ausgabenstruktur zu bereinigen. Mehr dazu
Arbeitslosengeld II
Die Abschaffung der Rentenversicherungs- beiträge des Bundes für ALG-II-Empfänger ist ebenfalls zu begrüßen. Die Gewährung von staatlichen Transfers in der Erwerbsphase mit dem Ziel, den Leistungsanspruch im Alter zu erhöhen, ist ineffizient. Eine Bedürftigkeit von Versicherten kann nämlich frühestens bei Beginn der Rentenphase festgestellt werden. Mehr dazu
Gesetzliche Rentenversicherung
Mit diesen Erstattungen werden grundsätzlich Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) für bestimmte versicherungsfremde Leistungen sachgerecht finanziert. Da jedoch angenommen werden kann, dass die Summe der übrigen Bundeszuweisungen die Gesamtausgaben der GRV für versicherungsfremde Leistungen deckt, sind die Erstattungen von einigungsbedingten Leistungen entbehrlich. Mehr dazu
Fiskus
Die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren lehnt der Bund der Steuerzahler ab. Denn diese Regelung würde vorsehen, dass im vorläufigen Insolvenzverfahren entstehende Steuerforderungen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseforderungen werden. Mehr dazu

