Einführung der Steueridentifikationsnummer
Einführung der SteueridentifikationsnummerDie Steueridentifikationsnummer wurde bereits mit dem Steueränderungsgesetz 2003 eingeführt. Ursprünglich wollte das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn bis zum 31.12.2007 die TIN ver-senden. Auf Grund technischer Probleme konnten die Daten der 80 Millionen Bürger jedoch nicht schnell genug zusammengetragen werden, sodass sich das Vorhaben um über ein Jahr nach hinten verschob. Die Kosten für die Einführung der TIN belaufen sich auf schätzungsweise 38 Millionen Euro. Ein Schnäppchen war die Einführung der Steueridentifikationsnummer damit jedenfalls nicht. "Für die Steuerzahler ist zu hoffen, dass die Daten zumindest alle richtig abgeglichen wurden und der Steuerzahler nicht auch noch durch Übertragungsfehler der Finanzbehörden unverschuldet in Schwierigkeiten kommt", so Holznagel.
In einem zweiten Schritt sollen auch Unternehmen eine sogenannte Wirtschaftsidentifikationsnummer erhalten. Damit könnten dann betriebliche Daten noch 20 Jahre nach Aufgabe des Unternehmens nachverfolgt werden.
Dass in einem modernen Besteuerungsverfahren die Steuer- und die Wirtschaftsidentifikationsnummer wichtig sind und zur Entbürokratisierung beitragen, ist selbstverständlich. Der Bund der Steuerzahler fordert aber den Gesetzgeber auf, alles dafür zu tun, dass das Steuergeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben. Nur dann können die Bürger auf den ordnungsgemäßen Umgang mit der Steuer- und der Wirtschaftsidentifikationsnummer vertrauen.
Anhang: Details zur Steueridentifikationsnummer (pdf)
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Rückfragen an Julia Berg, Tel.: 030/259396-0





