BdSt fordert: Kommunen müssen zeitnah Klarheit bei Hebesätzen schaffen
Das 51. Schwarzbuch ist da!
Mit heißer Nadel gestrickt
Zur ersten Lesung eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes im Bundestag fordert der BdSt umfangreiche Nachbesserungen.
Den Gesetzentwurf zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt kann der Bund der Steuerzahler (BdSt) nur scharf kritisieren! Zur ersten Lesung des Gesetzes, das die Ampel und die Union gemeinsam in den Bundestag eingebracht haben, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel: „Wenn die Politik in eigener Sache in die Staatskasse greift, haben die Steuerzahler ein Recht auf umfassende Information und Legitimation. Das gilt besonders für politische Stiftungen, deren Mutterparteien im Bundestag ihnen reichlich Steuergeld aus dem Bundeshaushalt sichern. Der vorgelegte Gesetzentwurf schafft diese Information und Legitimation nicht.“
Der Bund der Steuerzahler fordert seit Jahren ein separates Finanzierungsgesetz für die politischen Stiftungen. Anfang 2023 hat nun das Bundesverfassungsgericht ein solches Gesetz eingefordert – und dadurch die laxe Praxis des Haushaltsausschusses im Bundestag zur Festlegung der jährlichen Steuerzuschüsse an die Stiftungen gestoppt. Die Zahlen von 2023 zeigen den dringenden Bedarf: Für ihre Aktivitäten im In- und Ausland erhalten die parteinahen Stiftungen staatliche Gelder von rund 697 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt – ein Rekord! Die bislang einzige gesetzliche Grundlage ist das jährliche Haushaltsgesetz, in dem die Mittel für die Stiftungen festgeschrieben werden. Bis Jahresende wollen Ampel und Union mit einem gesonderten Parlamentsgesetz schnell Fakten schaffen, um Karlsruhe formal zu genügen. Dahinter steckt, dass sie die opulente Finanzierung der parteinahen Stiftungen ab 2024 weiterhin sichern wollen.
Der BdSt stellt klar, was ein Stiftungsfinanzierungsgesetz können muss
Unserer Auffassung nach muss ein Stiftungsfinanzierungsgesetz Anspruch, Umfang, Verwendung und Kontrolle der Stiftungsfinanzierung exakt regeln und den Stiftungen weiträumige Offenlegungs- und Rechtfertigungspflichten in Form einer jährlichen Bundestags-Drucksache auferlegen! So wird bereits seit Jahren die Steuergeld-Finanzierung der Parteien und Fraktionen selbst gehandhabt. Zum Vergleich: Die parteinahen Stiftungen erhalten mit aktuell 697 Millionen Euro mehr als doppelt so viel Geld aus der Staatskasse wie die Parteien (2023: rund 188 Mio. Euro) und die Bundestagsfraktionen (2023: rund 126 Mio. Euro) zusammen – ermöglicht durch eine intransparente Hinterzimmerpolitik jenseits öffentlicher Aufmerksamkeit.
Mit ihrer Gesetzesinitiative scheinen SPD, Grüne, FDP und CDU/CSU den Status quo zementieren zu wollen. Denn: Weder ist eine nachvollziehbare und bedarfsorientierte Ermittlung des jährlichen Finanzbedarfs angedacht noch eine transparente Rechenschaftslegung der Stiftungen. Stattdessen können die üppigen Staatszuschüsse einfach fortgeschrieben werden – durch freihändige Festsetzung des Haushaltsausschusses im Bundestag. Holznagel bringt es auf den Punkt: „Das Gesetz lässt vieles vermissen. Was es jetzt braucht, sind klare Obergrenzen für die Zuschüsse, Dynamisierungsregeln und eine öffentlichkeitswirksame Rechenschaftslegung.“
Weil die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz unterm Strich nur minimal aufgegriffen werden, sieht der BdSt einen erheblichen Nachbesserungsbedarf im anstehenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.