Gesetzgebungsverfahren
01.12.2009
Die geplanten Regelungen im Einzelnen:
Kinderfreibetrag/Kindergeld: Der Kindefreibetrag soll von 6.024 auf 7.008 Euro im Jahr ansteigen. Das Kindergeld soll um 20 Euro im Monat erhöht werden. Für das erste und zweite Kind gäbe es dann ab dem Jahr 2010 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro im Monat.
Erbschaftsteuer: Die Erbschaftsteuersätze für Geschwister sowie Nichten und Neffen sollen gesenkt werden. Bislang liegt der Steuersatz, je nach Höhe des geerbten Vermögens, zwischen 30 und 50 Prozent. Geplant ist, diese Sätze auf 15 bis 43 Prozent zu senken.
Zinsschranke: Nachdem die Große Koalition die Regelungen zur Zinsschranke bereits gelockert hatte, sollen Unternehmen nun dauerhaft bis zu 3 Mio. Euro Zinsen als Betriebsausgaben geltend machen können. Zudem sollen Gewinne und Verluste im Rahmen der Zinsschranke fünf Jahre vorgetragen werden können.
Bewegliche Wirtschaftsgüter: Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410 Euro sollen künftig wieder sofort abgeschrieben werden können. Alternativ können Unternehmen aber auch die geltende Regelung nutzen und für Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 und 1.000 Euro einen Pool bilden.
Gewerbesteuer: Miet- und Pachtzinsen sollen nur noch zu 50 Prozent in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen. Bislang werden diese zu 65 Prozent hinzugerechnet.
Umsatzsteuer: Der Umsatzsteuersatz für Übernachtungen im Hotelgewerbe soll von 19 auf 7 Prozent sinken.
Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens
Materialien:
Bundestagsdrucksache BT-Drs. 17/15
Bundesratsdrucksache 865-09
Bundesgesetzblatt
Wachstums- und Beschleunigungsgesetz
Kinderfreibetrag/Kindergeld: Der Kindefreibetrag soll von 6.024 auf 7.008 Euro im Jahr ansteigen. Das Kindergeld soll um 20 Euro im Monat erhöht werden. Für das erste und zweite Kind gäbe es dann ab dem Jahr 2010 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro im Monat.
Erbschaftsteuer: Die Erbschaftsteuersätze für Geschwister sowie Nichten und Neffen sollen gesenkt werden. Bislang liegt der Steuersatz, je nach Höhe des geerbten Vermögens, zwischen 30 und 50 Prozent. Geplant ist, diese Sätze auf 15 bis 43 Prozent zu senken.
Zinsschranke: Nachdem die Große Koalition die Regelungen zur Zinsschranke bereits gelockert hatte, sollen Unternehmen nun dauerhaft bis zu 3 Mio. Euro Zinsen als Betriebsausgaben geltend machen können. Zudem sollen Gewinne und Verluste im Rahmen der Zinsschranke fünf Jahre vorgetragen werden können.
Bewegliche Wirtschaftsgüter: Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410 Euro sollen künftig wieder sofort abgeschrieben werden können. Alternativ können Unternehmen aber auch die geltende Regelung nutzen und für Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 und 1.000 Euro einen Pool bilden.
Gewerbesteuer: Miet- und Pachtzinsen sollen nur noch zu 50 Prozent in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen. Bislang werden diese zu 65 Prozent hinzugerechnet.
Umsatzsteuer: Der Umsatzsteuersatz für Übernachtungen im Hotelgewerbe soll von 19 auf 7 Prozent sinken.
Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens
- 9. November 2009: Beschluss im Bundeskabinett
- 12. November/4. Dezember: Lesungen im Bundestag
- 30. November 2009: Anhörung im Finanzausschuss
- 18. Dezember 2009: Verabschiedung im Bundesrat
Materialien:
Bundestagsdrucksache BT-Drs. 17/15
Bundesratsdrucksache 865-09
Bundesgesetzblatt





