Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Anhängige Musterklagen des BdSt

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31.10.2011

Vorsorgeaufwendungen

Einspruchsverfahren beim Finanzamt Hannover-Nord

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wurde die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen neu geregelt. Danach können Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich besser geltend gemacht werden. Sonstige Vorsorgeaufwendungen können seit dem jedoch nur noch in geringem Umfang bzw. gar nicht mehr abgezogen werden. Die Einschränkung gilt selbst dann, wenn die sonstigen Vorsorgeaufwendungen dem Steuerzahler zwangsläufig entstehen, wie zum Beispiel die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die der Steuerzahler aufgrund Gesetzes zahlen muss. Ob diese Einschränkung zulässig ist, will der BdSt in einem Musterverfahren überprüfen lassen. Gegenwärtig befindet sich das Verfahren beim Finanzamt im Einspruchsverfahren.

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