Bund der Steuerzahler - Anhängige Musterklagen des BdSt

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20.07.2010

Vorsorgeaufwendungen von Schornsteinfegern

BFH – X R 18/10; (Vorinstanz: FG Münster, Az.: 4 K 420/09 E)
Streitfrage: In diesem Verfahren soll geklärt werden, ob bei Bezirksschornsteinfegermeistern, die verpflichtet sind, sich im Versorgungswerk für Schornsteinfeger (VdBS) zu versichern, diese Vorsorgeaufwendungen als Altersvorsorgeaufwendungen, wie eine sog. Basisrente, oder steuerlich ungünstiger als sonstige Vorsorgeaufwendungen zu behandeln sind. Nach der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Regelung waren alle Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag steuerlich abziehbar. Seit dem Jahr 2005 werden Aufwendungen für die Altersvorsorge hingegen in Vorsorgeaufwendungen für eine Basisversorgung und sonstige Vorsorgeaufwendungen unterteilt. Die Beiträge zum VdBS werden seitdem als steuerlich ungünstiger, als sonstige Vorsorgeaufwendungen behandelt. Der Kläger vertritt die Ansicht, dass die Pflichtbeiträge zum VdBS steuerlich wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. wie Beiträge zu einem Versorgungswerk behandelt werden müssten, da die Regelungen des VdBS im Wesentlichen denen zur gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen.
Sachverhalt: Der Kläger ist Bezirksschornsteinfegermeister. Er ist gesetzlich rentenversichert. Ferner ist er Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Bezirksschornsteinfegermeister. Der Kläger machte die Beitragszahlungen an die VdBS steuerlich als Sonderausgaben geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die Aufwendungen jedoch nur als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“.

Gericht: BFH (Vorinstanz: FG Münster, Az.: 4 K 420/09 E)
Streitjahr: 2005 bis 2007
Verfahrensstand: Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt



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