24.07.2012

(Foto: Marco2811/Fotolia) Sommerferienzeit ist Ferienjobzeit. Viele Jugendliche nutzen die schulfreie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. In der Regel können sie ihren vollen Lohn behalten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen – egal, wie hoch der Verdienst ist. Dies gilt jedoch nur, wenn der Job nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im laufenden Jahr ausgeübt wird. Es sollte daher von vornherein festgelegt werden, wie lange der Ferienjob dauert. Nähere Informationen können unserem Info-Service Nr. 24 entnommen werden und einer Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen .
Voller Lohn für Ferienjobber
Wer nicht länger als zwei Monate arbeitet, muss keine Sozialversicherung zahlen.
(Foto: Marco2811/Fotolia) Sommerferienzeit ist Ferienjobzeit. Viele Jugendliche nutzen die schulfreie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. In der Regel können sie ihren vollen Lohn behalten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen – egal, wie hoch der Verdienst ist. Dies gilt jedoch nur, wenn der Job nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im laufenden Jahr ausgeübt wird. Es sollte daher von vornherein festgelegt werden, wie lange der Ferienjob dauert. Nähere Informationen können unserem Info-Service Nr. 24 entnommen werden und einer Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen .



