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01.04.2010

Verschuldung

Grafik 1: Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland zum 01.07.2010 (in Mrd. Euro)
Grafik 2: Staatsverschuldung in Deutschland pro Kopf (in Euro)
Grafik 3: Zinsausgaben der öffentlichen Haushalte in Deutschland (in Mio. Euro)


Die Höhe der Staatsschulden



Die Schulden des Bundes, der Länder und der Gemeinden wachsen und wachsen. Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler beweist dies eindrucksvoll. Die Staatsschulden werden am Ende des Jahres 2010 die Höhe von knapp 1.800 Milliarden Euro erreicht haben. Zur Veranschaulichung dieser Zahl kann folgendes Beispiel dienen: Würden ab sofort keine Schulden mehr aufgenommen und würde die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet, jeden Monat eine Milliarde Euro an Schulden zu tilgen, so würde dieser Prozess rund 138 Jahre lang andauern müssen, um den Schuldenberg vollständig abzutragen. Am höchsten ist der Bund verschuldet; auf ihn entfallen 62 Prozent der Staatsschulden. Danach folgen die Länder mit 32 Prozent und die Schulden der Gemeinden schlagen mit 6 Prozent zu Buche.

Der Gesamtschuldenstand der öffentlichen Haushalte in Abgrenzung des Maastricht-Kriteriums lag im Jahr 2009 bei 73,1 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP). Im Jahr 2010 wird er voraussichtlich bei 76,7 Prozent liegen. (Stand: 01.02.2010)

Die Gläubiger des Staates



Mitte 2009 war der Staat mit rund 430 Milliarden Euro bei Kreditinstituten und mit rund 885 Milliarden Euro im Ausland verschuldet. Daneben haben Privatleute, Sozialversicherungen, Bausparkassen und Versicherungen dem Staat Kapital in Höhe von rund 325 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Tendenz steigend. Denn im Laufe des Jahres 2010 beläuft sich der Schuldenzuwachs des Staates voraussichtlich auf rund 141,3 Milliarden Euro.

Die Folgen der Verschuldung



Wer Schulden macht, muss Zinsen zahlen. Der Staat muss heute jeden achten Euro, den er durch Steuern einnimmt, für Schuldzinsen ausgeben; der Bund sogar jeden fünften. Dieses Geld fehlt an anderer Stelle, um die eigentlichen Aufgaben des Staates zu erfüllen. Auch wird dadurch der Spielraum für dringend notwendige Entlastungen auf der Steuer- und Abgabenseite eingeschränkt, und zwar erheblich.

Hinzu kommt die zunehmende Empfindlichkeit des Staates gegenüber Zinsänderungen an den Geld- und Kreditmärkten. Erhöhen sich die Zinsen mittelfristig um nur einen Prozentpunkt, steigen die Zinskosten allein des Bundes um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Und jede zusätzlich aufgenommene Milliarde Euro an neuen Schulden belastet nachfolgende Haushalte - und damit die Steuerzahler - mit 45 Millionen Euro an fällig werdenden Zinszahlungen. Alleine in 2010 muss der Bund für Zinsen rund 38,2 Milliarden Euro ausgeben.

Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen, denn die Schulden, die der Staat heute macht, müssen wir oder uns nachfolgende Generationen später in Form von Steuern zurückzahlen. Auch die spektakuläre Schuldentilgung des Bundes mittels der Erlöse aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen in Höhe von 50,8 Milliarden Euro zur Jahreswende 2000/2001 hat an der Dramatik der Verschuldungssituation nichts geändert. Denn bei einer gesamtwirtschaftlichen Nettokreditaufnahme von über 60 Milliarden Euro ist die Entlastung durch die Schuldentilgung schon nach knapp einem Jahr wieder zunichte gemacht. Geblieben sind nur die dauerhaften Zinsentlastungen von 2,5 bis 3 Milliarden Euro durch die Schuldenreduktion, die allerdings Jahr für Jahr in Ausgabenprogrammen versickern und nicht etwa zum weiteren Schuldenabbau genutzt werden. Damit wird deutlich, dass auch die bestgemeinte Schuldentilgung nicht viel wert ist, solange die Neuverschuldung auf einem hohen Niveau verharrt. Somit ist gerade sie, und nicht nur der Schuldenstand, einer der wichtigsten Indikatoren zur Beurteilung der Entwicklung der Staatsfinanzen. Besonders zweifelhaft erscheint diese Tatsache unter dem Aspekt, dass der Bund in 2008 gut 90 Prozent seiner Ausgaben für Konsumzwecke verwendete. Es muss also später für einen Großteil dessen gezahlt werden, was zu diesem Zeitpunkt dann schon längst vom Staat verkonsumiert wurde und somit keinen Nutzen mehr stiften kann, wie dies bei Investitionen der Fall wäre.

Die Ursache der Staatsverschuldung



Für die Entstehung der Schulden verantwortlich sind die von uns gewählten Politiker in den Parlamenten, die über die Einnahmen und Ausgaben des Staates entscheiden. Wenn die Einnahmen, vor allem die Steuern, nicht ausreichen, die Ausgaben zu decken, entscheiden sich viele Politiker dafür, Schulden zu machen.

Politiker wollen wiedergewählt werden. Viele glauben, sich bei den Wählern beliebt zu machen, wenn sie Wahlgeschenke verteilen, denn die Bürger haben viele Wünsche, deren Erfüllung sie sich vom Staat erhoffen. Dabei vergessen sie jedoch leicht, dass die Erfüllung der Wünsche dazu führt, dass der Staat zuviel Geld ausgibt. Ein Übriges trägt das bestehende Mischsystem im Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern bei, bei dem die Kosten und die Verantwortlichkeiten verschleiert werden. Niemand ist heute in diesem System mehr imstande nachzuvollziehen, ob die gezahlten Steuern und Abgaben auf einer Kommunal- oder Landesebene in Projekte und Investitionen fließen, die dieser Ebene auch zugute kommen. Der Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung wird verwischt und das trägt auch ein großes Stück zum viel beschworenen Steuerunmut bei.

Die Grenzen der Staatsverschuldung



Zwei Grenzen nennt der Vertrag von Maastricht aus dem Jahre 1992: Die jährliche Neuverschuldung darf in der Regel maximal drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) betragen und der Schuldenstand darf sich insgesamt auf höchstens 60 Prozent des BIP belaufen. Die Neuverschuldungs-Grenze wurde in den Jahren 2002 bis 2005 klar überschritten, weshalb die EU-Kommission zwischenzeitlich sogar ein Sanktionsverfahren gegen Deutschland auf den Weg gebracht hatte.

Der Artikel 115 Grundgesetz verbietet dem Bund, mehr Kredite als die Höhe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen aufzunehmen. Eine Überschreitung dieser Grenze ist nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gestattet. Was wie eine klare Grenze aussieht, ist in der Praxis aber unscharf, denn der Investitionsbegriff ist längst nicht einheitlich geklärt. Seine Konkretisierung beschäftigt schon seit mehreren Jahren so namhafte Institutionen wie das Bundesverfassungsgericht, den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen und hat gerade unter ihnen immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten geführt.

Der Hintergedanke dieser Bindung der Kreditaufnahme an möglichst nachhaltige Investitionen ist der, dass wenn sich der Staat schon zu Lasten künftiger Generationen verschuldet, diese wenigstens auch einen Nutzen daraus ziehen sollen. Die Unwirksamkeit dieser Schuldengrenze ist angesichts des heutigen Schuldenstandes offensichtlich. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler schon seit Jahren ein verfassungsmäßiges Verbot der Neuverschuldung, das eine Kreditaufnahme bei einer normalen Auslastung des Produktionspotentials untersagt. Nur bei dessen Unterauslastung sollte eine Kreditaufnahme allenfalls in Höhe auslastungsbedingter Mindereinnahmen und Mehrausgaben zulässig sein.

Auch das Gesetz über die Deutsche Bundesbank musste im fortschreitenden Prozess der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion dahingehend geändert werden, dass ihr keine Kreditvergaben an den Staat mehr erlaubt sind.

Nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 darf der Staat sich nur in wirtschaftlich schlechten Zeiten zusätzlich verschulden, um die Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit über höhere Ausgaben zu bekämpfen. Allerdings wurde in der Vergangenheit dabei immer wieder gerne verschwiegen, dass in wirtschaftlichen Aufschwung- und Boomphasen bei hohen Einnahmen entsprechend Rücklagen zu bilden bzw. Minderausgaben zu tätigen sind. Mittel dazu sind in diesem Gesetz sogar ausdrücklich genannt. Statt dadurch für schlechte Zeiten verantwortungsbewusst vorzusorgen, wurden die fetten Jahre zu einer weiteren Ausdehnung der Staatstätigkeit benutzt. Die Staatsquote in Deutschland beträgt deshalb mittlerweile 47,6 Prozent (2009).

Die Probleme bei den Verschuldungsgrenzen



Es ist nicht einheitlich festgelegt, was unter einer Investition des Staates zu verstehen ist. Ebenso unterschiedlich sind die Auffassungen darüber, wann die wirtschaftliche Lage als so schlecht zu bezeichnen ist, dass eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliegt. Ende 2004 hatte der Bundesfinanzminister diese Störung zwar festgestellt, um das Überschreiten der Verschuldungsgrenze laut Grundgesetz rechtfertigen zu können. Tatsächlich kann er dies aber gar nicht alleine, denn er muss sich dazu zusätzlich die Zustimmung der Deutschen Bundesbank und des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einholen. Zudem muss laut Bundesverfassungsgericht das Überschreiten der Verschuldungsgrenze geeignet sein, um der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beseitigen. In Deutschland ist das 2004 nach Expertenmeinung allerdings nicht der Fall. Problematisch ist es auch, dass Art. 115 des Grundgesetzes nur für den Haushaltsplan gilt. Das heißt, wenn die Neuverschuldung nach Verabschiedung des Haushaltsplanes durch das Parlament später die Investitionssumme übersteigt, hat dies bisher keinerlei Konsequenzen.

Die Politiker haben also die Möglichkeit, in einem gewissen Rahmen die Begriffe Investition und schlechte Wirtschaftslage nach eigenen Vorstellungen und Wünschen auszulegen. Ein weiteres Problem ist, dass Politiker leicht der Versuchung unterliegen, die Steuereinnahmen bei einem Wirtschaftsaufschwung nicht zur Tilgung von Schulden, sondern für neue Staatsausgaben zu verwenden, um sich die Gunst der Wähler zu erhalten. Es ist also höchste Zeit für eine wirksame Schuldenbremse. Der Bund der Steuerzahler hat hierzu konkrete Vorschläge erarbeitet.

Die Entwicklung der Staatsausgaben



Es gibt zwei Ausgabenblöcke, die in fast allen öffentlichen Haushalten bedrohlich anwachsen: Die Schuldzinsen und die Ausgaben für Versorgungsleistungen.

Alle staatlichen Ebenen haben trotz des anhaltend niedrigen Zinsniveaus im Jahr 2010 rund 63,2 Milliarden Euro an Zinsen zu zahlen. Die öffentlichen Haushalte sitzen in einer Verschuldungsfalle!

Die Staatsverschuldung droht außer Kontrolle zu geraten, weil die Zinsbelastung für die Schulden der Vergangenheit die heutige Verschuldung in die Höhe treibt. Es müssen nämlich Kredite aufgenommen werden, um Zinsen zu zahlen. Die statistische Pro-Kopf-Verschuldung betrug Ende 2009 20.168 Euro. Bund, Länder und Gemeinden beschäftigen derzeit knapp 3,8 Millionen Menschen direkt. Rechnet man die mittelbar Beschäftigten hinzu, so kommt man auf insgesamt 4,5 Millionen. Damit ist jeder achte abhängig Erwerbstätige beim Staat beschäftigt. Die Altersversorgung aller rund 1,44 Mio. Versorgungsempfänger - vor allem pensionierte Beamte - kostete im Jahr 2006 rund 35,3 Milliarden Euro. Es ist absehbar, dass die Zahlungen für Pensionen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten sprunghaft steigen werden, wenn die heutigen Beamten in Pension gehen. So rechnet die Bundesregierung in ihrem Versorgungsbericht damit, dass die Versorgungsausgaben im Jahr 2050 sogar auf über 90 Milliarden Euro ansteigen werden. Diese Belastungen werden vor allem die Bundesländer zu schultern haben, da sie die meisten Beamten (Lehrer, Hochschulpersonal, Polizisten, etc.) beschäftigen.

Die Ausgaben und die Verschuldung des Staates müssen verringert werden!



Viele Experten fordern, eindeutige und zwingende Obergrenzen für die Staatsverschuldung einzuführen. Steuererhöhungen sind nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler keine Lösung, denn die Bürger und die Wirtschaft sind schon heute über Gebühr belastet. Also bleibt alleine die Senkung die Staatsausgaben. Der Staat sollte sich auf wichtige Aufgaben beschränken, z. B. auf die Wahrung der äußeren und inneren Sicherheit, Bildung, ein gewisses Maß an sozialem Ausgleich und den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen. Viele öffentliche Aufgaben sollten nach einer Verwaltungsreform bürgerfreundlich, sparsam und wirtschaftlich erledigt werden. Das bedeutet mehr Eigenverantwortung der Bürger, weniger Beschäftigte im öffentlichen Dienst und mehr Chancen für private Anbieter von Leistungen, die der Staat heute erbringt.


© Bund der Steuerzahler Deutschland e. V., November 2009
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