Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Verbindlichkeiten

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03.03.2010

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind in der Betriebswirtschaft das Gegenstück zu Forderungen. Werden eigene Forderungen nicht fristgerecht beglichen, werden Unternehmer schon mal unruhig. Das Bezahlen der eigenen Verbindlichkeiten wird aber gern hinausgezögert. Das ist in mehrfacher Hinsicht nicht empfehlenswert, nicht nur, weil dadurch der Lieferant oder Dienstleister unruhig wird.

Für jede Rechnung gibt es eine Fälligkeit, die angibt, wann der säumige Zahler in Verzug gerät. Die Frist beginnt erst mit Erhalt einer korrekten Rechnung. Deshalb sollte jede eingehende Rechnung erst auf formale und inhaltliche Richtigkeit geprüft und gegebenenfalls eine richtige Version angefordert werden. Die formalen Kriterien (z.B. fortlaufende Rechnungsnummer, Steuernummer des Lieferanten) sind für die Vorsteuerabzugsmöglichkeit sehr wichtig.

Als Anreiz für eine schnelle Zahlung wird häufig ein Skontoabzug gewährt. Dieses Angebot sollte genutzt werden. Denn Skonto ist eine der besten Verzinsungsmöglichkeiten. 2 Prozent Skonto bei 10 Tagen Zahlungsziel entsprechen einem Zinssatz per anno von 72 Prozent. Das lohnt sich, selbst wenn dafür vorübergehend das Kontokorrent genutzt werden muss. Bei Bedarf sollte mit der Bank über eine dauerhafte oder befristete Ausweitung der Kreditlinie gesprochen werden. Noch besser wäre es, wenn ein effizientes Forderungsmanagement und eine sinnvolle Ausgabenpolitik die Liquidität verbessern.

Wird erst nach Fälligkeit bezahlt, kann das teuer werden. Neben dem Verlust der Skontierungsmöglichkeit drohen Verzugszinsen, Mahnbescheid, Imageverlust und Vorkasseforderungen. Unterstützung bieten auch elektronische Zahlungsverkehrssysteme. Darin lassen sich die optimalen Zahlungstermine hinterlegen und bei regelmäßiger Bearbeitung werden keine Termine versäumt.

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