Urteil zur Entferungspauschale
Richter entscheiden am 9. Dezember 2008Der Bund der Steuerzahler unterstützt einen Kläger, der zunächst an seinem Wohnort tätig war. Aufgrund des Umzugs seines Arbeitgebers muss er nun ca. 75 km fahren, um zur Arbeit zu kommen. Durch die Abschaffung der Entfernungspauschale wird der Kläger finanziell benachteiligt. Der Musterprozess richtet sich dagegen, dass dieser Werbungskostenabzug nicht mehr möglich ist. Der Bund der Steuerzahler ist der Auffassung, dass Fahrtkosten von der Wohnung zur Betriebsstätte keine privaten Aufwendungen sind und somit abzugsfähig sein müssen.
Mit Spannung wird nun das Urteil der Karlsruher Richter erwartet. Neben der Entscheidung in der Sache selbst, werden auch die Urteilsgründe von besonderer Bedeutung sein. Sollten die Richter die geltende Regelung für verfassungswidrig erklären, ist fraglich, ob das Gericht Vorgaben für eine Neuregelung oder eine Übergangsregelung machen wird. Im Rahmen dieser Vorgaben müsste der Gesetzgeber dann gegebenenfalls eine Neuregelung schaffen.
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, wird an der Urteilsverkündung teilnehmen und für Interviews zur Verfügung stehen.
Hier finden Sie mehr Informationen:
Tatsächliche Kosten je Entfernungskilometer (pdf)
Einbußen bei Abschaffung der Entfernungspauschale (pdf)
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Rückfragen an Julia Berg, Tel.: 030/259396-0





