Gesetzgebungsverfahren
12.10.2009
Berlin. Wenn von Reformen bei gesetzlichen Versicherungen gesprochen wird, dann geht es entweder um die gesetzliche Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung. Von der gesetzlichen Unfallversicherung dagegen ist so gut wie nie die Rede. Erstaunlicherweise. Denn nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) enthält auch die GUV viele Schwachstellen und Mängel.
Die Mängelliste der GUV
Kritisch sieht der Verband unter anderem die faktische Monopolstellung der Berufsgenossenschaften. Denn dadurch und durch den zu umfangreichen Leistungskatalog sind die Beiträge zur GUV viel zu hoch. Eine weitere Schwachstelle: der Versicherungszwang. Die davon betroffenen Unternehmen können weder entscheiden, ob sie überhaupt durch die GUV versichert werden wollen, noch können sie wählen, in welcher Berufsgenossenschaft sie Mitglied werden.
Auch die Zuordnung der Unternehmen zu den einzelnen Berufsgenossenschaften, sieht der BdSt kritisch. „In einigen Fällen kann sie als völlig willkürlich bezeichnet werden“, sagt Rik Steinheuer, Leiter des Bereichs Soziales beim BdSt. Ebenfalls willkürlich nennt er die Bildung der Gefahrtarife und die Einstufung der Versicherten in diese Tarife. Und nicht zuletzt wirft der Verband den Berufsgenossenschaften eine fehlende Kundenorientierung sowie eine hohe bürokratische Belastung durch Meldungen und Nachweise vor.
Der Bund der Steuerzahler belässt es allerdings nicht bei dieser Kritik, sondern er zeigt auch Möglichkeiten, wie das Unfallversicherungssystem effizienter gestaltet werden können.
Ungerecht, unfrei – Unfallversicherung
Die Berufsgenossenschaften in der Kritik des Bundes der Steuerzahler.
Berlin. Wenn von Reformen bei gesetzlichen Versicherungen gesprochen wird, dann geht es entweder um die gesetzliche Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung. Von der gesetzlichen Unfallversicherung dagegen ist so gut wie nie die Rede. Erstaunlicherweise. Denn nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) enthält auch die GUV viele Schwachstellen und Mängel. Die Mängelliste der GUV
Kritisch sieht der Verband unter anderem die faktische Monopolstellung der Berufsgenossenschaften. Denn dadurch und durch den zu umfangreichen Leistungskatalog sind die Beiträge zur GUV viel zu hoch. Eine weitere Schwachstelle: der Versicherungszwang. Die davon betroffenen Unternehmen können weder entscheiden, ob sie überhaupt durch die GUV versichert werden wollen, noch können sie wählen, in welcher Berufsgenossenschaft sie Mitglied werden.
Auch die Zuordnung der Unternehmen zu den einzelnen Berufsgenossenschaften, sieht der BdSt kritisch. „In einigen Fällen kann sie als völlig willkürlich bezeichnet werden“, sagt Rik Steinheuer, Leiter des Bereichs Soziales beim BdSt. Ebenfalls willkürlich nennt er die Bildung der Gefahrtarife und die Einstufung der Versicherten in diese Tarife. Und nicht zuletzt wirft der Verband den Berufsgenossenschaften eine fehlende Kundenorientierung sowie eine hohe bürokratische Belastung durch Meldungen und Nachweise vor.
Der Bund der Steuerzahler belässt es allerdings nicht bei dieser Kritik, sondern er zeigt auch Möglichkeiten, wie das Unfallversicherungssystem effizienter gestaltet werden können.
- Das Monopol der Berufsgenossenschaften muss abgeschafft und private Unfallversicherungen müssen zugelassen werden. Dadurch würden Wettbewerb und vor allem Wahlfreiheit in das System einziehen.
- Die Wegeunfälle müssen aus dem Leistungskatalog der GUV gestrichen werden. Denn: Da die Arbeitgeber faktisch keinen Einfluss auf den Arbeitsweg ihrer Arbeitnehmer haben, können sie auch keine Vorkehrungen zur Risikoabsicherung treffen. Folglich können sie auch nicht für Wegeunfälle haftbar gemacht werden.
- Die Unternehmer und ihre Ehegatten müssen Versicherungsfreiheit erhalten.
- Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten müssen reduziert werden. Nach Ansicht des BdSt müssten die Ausgaben dieses Bereichs mittelfristig um 20 Prozent sinken können.
- Die Unternehmen müssen endlich korrekt den Berufsgenossenschaften zugeordnet und korrekt in einen Gefahrtarif eingestuft werden. Bis dato ist beispielsweise oft so, dass die Zuordnung von historischen Gegebenheiten abhängt und nicht von der aktuellen Tätigkeit der Betriebe.
- Bürokratielasten müssen dereguliert und abgebaut werden. Beispielsweise sollten die berufsgenossenschaftlichen mit den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften abgeglichen und entsprechend abgegrenzt werden.
- Alle Leistungen müssen überprüft und entbehrliche Leistungen gestrichen werden.





