05.01.2009
Berlin. Neues Jahr, neues Glück - neue Regeln bei der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine davon betrifft die Insolvenzumlage. Sie wird künftig nicht mehr von den Berufsgenossenschaften, sondern zusammen mit den Beiträgen zu den anderen Sozialversicherungsbeiträgen von den Einzugsstellen der Krankenkassen eingezogen. Die Umlage wird dann an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet, die für die Auszahlung des Insolvenzgeldes zuständig ist. Das neue Einzugsverfahren stellt für die Beitragszahler eine Vereinfachung und Entlastung dar und ist daher zu begrüßen.
Neues Meldeverfahren
Kritik hat der BdSt jedoch an dem neuen Meldeverfahren geäußert, das einen erhöhten bürokratischen Aufwand bei den Beitragszahlern verursachen wird. Denn bisher mussten Unternehmen einmal im Jahr im Rahmen des Lohnnachweis die Arbeitsentgelte der Versicherten und die geleisteten Arbeitsstunden an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) melden. Ab diesem Jahr müssen die für die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) relevanten Daten gemeinsam mit Angaben zu anderen Sozialversicherungen nun auch an die Krankenkassen übermittelt werden. Für jeden Arbeitnehmer muss nun das in der GUV beitragspflichtige Arbeitsentgelt, die Unfallversicherungsnummer seines Beschäftigungsbetriebs, die Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers sowie die anzuwendende Gefahrtarifstelle angeben werden. Die neue Meldung soll den bisher geltenden Lohnnachweis erst zum Jahr 2012 vollständig ersetzen.
Zwei Fusionen
Zum 1. Januar 2009 ist die Verwaltungs-BG mit der BG der keramischen und Glasindustrie fusioniert. Die neue BG trägt den weiterhin die Bezeichnung Verwaltungs-BG. Am 1. April schließen sich zudem die BG der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft und die BG Elektro, Textil, Feinmechanik zur neuen BG Energie Textil Elektro zusammen. Damit sinkt die Anzahl der gewerblichen BGen von 23 auf 21. In Zukunft soll die Anzahl auf neun reduziert werden. Der BdSt begrüßt die Fusionen, weil dadurch die Organisation der GUV gestrafft und Kostensenkungspotenziale erschlossen werden können.
Unfallversicherung 2009: die wichtigsten Änderungen
Insolvenzumlage und Meldeverfahren wurden neu geregelt.Neues Meldeverfahren
Kritik hat der BdSt jedoch an dem neuen Meldeverfahren geäußert, das einen erhöhten bürokratischen Aufwand bei den Beitragszahlern verursachen wird. Denn bisher mussten Unternehmen einmal im Jahr im Rahmen des Lohnnachweis die Arbeitsentgelte der Versicherten und die geleisteten Arbeitsstunden an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) melden. Ab diesem Jahr müssen die für die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) relevanten Daten gemeinsam mit Angaben zu anderen Sozialversicherungen nun auch an die Krankenkassen übermittelt werden. Für jeden Arbeitnehmer muss nun das in der GUV beitragspflichtige Arbeitsentgelt, die Unfallversicherungsnummer seines Beschäftigungsbetriebs, die Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers sowie die anzuwendende Gefahrtarifstelle angeben werden. Die neue Meldung soll den bisher geltenden Lohnnachweis erst zum Jahr 2012 vollständig ersetzen.
Zwei Fusionen
Zum 1. Januar 2009 ist die Verwaltungs-BG mit der BG der keramischen und Glasindustrie fusioniert. Die neue BG trägt den weiterhin die Bezeichnung Verwaltungs-BG. Am 1. April schließen sich zudem die BG der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft und die BG Elektro, Textil, Feinmechanik zur neuen BG Energie Textil Elektro zusammen. Damit sinkt die Anzahl der gewerblichen BGen von 23 auf 21. In Zukunft soll die Anzahl auf neun reduziert werden. Der BdSt begrüßt die Fusionen, weil dadurch die Organisation der GUV gestrafft und Kostensenkungspotenziale erschlossen werden können.




