Mutterschaftsgeld für Selbstständige
Gesetzlich versicherte Frauen haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Leistung. 
(Foto: Fotolia) Wer einige Spielregeln beachtet, hat auch als Selbstständige einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Grundvoraussetzung ist zunächst die freiwillige Versicherung zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung – private Krankenversicherungen bieten meist keine vergleichbare Leistung. Auch das Einkommen und Elterngeld müssen Schwangere bedenken, die Mutterschaftsgeld beziehen möchten. Mehr dazu
Selbstständige und die gesetzliche Rente
Bundessozialgericht urteilt über Versicherungspflicht Selbstständiger in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. 
(Foto: Fotolia) Auch für bestimmte Gruppen von Selbstständigen gilt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese besteht allerdings nur, wenn sie keine Angestellten beschäftigen und der an die Arbeitnehmer gezahlte Lohn insgesamt über der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro pro Monat liegt. Was ist jedoch mit mehreren Selbstständigen, die sich in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen? Darüber entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Mehr dazu
Selbstständige sollten offene Rechnungen schnell eintreiben
Bundessozialgericht kippt günstiges Urteil zum Elterngeld. 
(Foto: Fotolia) Einkommen von Selbstständigen, das zwar vor der Geburt eines Kindes erarbeitet worden, aber erst nach der Geburt tatsächlich zugeflossen ist, mindert den Elterngeldanspruch. Das Bundessozialgericht in Kassel hat ein anderslautendes Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen aufgehoben. Selbstständige, die Elterngeld beanspruchen möchten, sollten deswegen offene Rechnungen noch vor der Geburt des Kindes eintreiben. Mehr dazu
Urteil: Beiträge für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte nicht zu hoch
Bundessozialgericht erklärt die Grundsätze zur Beitragsbemessung für rechtens.
(Foto: BdSt NRW) Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass die Anwendung der „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte auch im Zeitraum vom Januar 2009 bis November 2011 rechtens war (Az. B 12 KR 20/11 R vom 19.12.2012). Damit sind nach Ansicht des BSG die Beiträge der Betroffenen in der Vergangenheit korrekt bemessen worden. Ausgangspunkt der Klage waren Zweifel einzelner Sozialgerichte an der Wirksamkeit der „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“, in denen Einzelheiten zur Beitragsbemessung der freiwillig Versicherten geregelt sind. Demzufolge hätten Hunderttausende freiwillig gesetzlich Krankenversicherte im betreffenden Zeitraum zu hohe Beiträge gezahlt. Das BSG teilte diese Bedenken jedoch nicht. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob dieses Verfahren noch dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird. Dieses könnte dann durchaus dem BSG widersprechen. Weiterführende Informationen finden Mitglieder des Bundes der Steuerzahler im Info-Service Nr. 21/2012.
Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung bei Schwerbehinderung
Beitritt ist innerhalb von drei Monaten nach Feststellung möglich. 
(Foto: cirquedesprit/Fotolia) Viele Privatversicherte möchten in die Gesetzliche Krankenkasse wechseln – doch es gibt nicht viele Situationen, in denen ein Wechsel möglich ist. Bei wem jedoch eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, ist der Beitritt in die Gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich möglich. Wichtig hierfür ist, dass der Beitritt innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Schwerbehinderung erfolgt. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mehr dazu
Krachende Niederlage für die Krankenkassen
Bundessozialgericht korrigiert Krankenkassen bei der Definition von „hauptberuflich selbstständig“. 
(Foto: Fotolia) Das Bundessozialgericht hat ein eindeutiges Urteil gefällt, wann eine selbständige Tätigkeit als hauptberuflich anzusehen ist. Für die Krankenkassen ist die Entscheidung bitter: Sie hatten eine selbständige Tätigkeit als hauptberuflich bewertet, wenn der Selbständige versicherungspflichtige Angestellte beschäftigte. Viele wurden so zu hauptberuflich Selbständigen, auch wenn sie der Tätigkweit nur ein paar Stunden nachgingen und noch woanders angestellt waren. Die Folge: Sie mussten ihre Krankenkassenbeiträge komplett selber bezahlen. Der Bewertung der Krankenkassen hat das Bundessozialgericht klar widersprochen. Mehr dazu
Was bezahlt die Krankenkasse bei Krankheit im Ausland?
Die Versicherungsleistungen variieren von Land zu Land. Merkblätter informieren über Ansprüche. 
(Foto: Techniker Krankenkasse) Wir leben zwar in einer globalisierten Welt. Wer im Auslandsurlaub krank wird, wird davon aber nicht viel merken. Denn die Leistungsansprüche von gesetzlich Krankenversicherten variieren von Land zu Land. Im Europäischen Ausland können die Leistungen in Anspruch genommen werden, die auch die Versicherten, die in dem jeweiligen Land wohnen, erhalten. Demnach müssen deutsche Versicherte in Frankreich beispielsweise 30 Prozent der Arztkosten selbst bezahlen. Eine Übersicht über die Leistungen liefern Merkblätter. Mehr dazu
Voller Lohn für Ferienjobber
Wer nicht länger als zwei Monate arbeitet, muss keine Sozialversicherung zahlen.
(Foto: Marco2811/Fotolia) Sommerferienzeit ist Ferienjobzeit. Viele Jugendliche nutzen die schulfreie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. In der Regel können sie ihren vollen Lohn behalten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen – egal, wie hoch der Verdienst ist. Dies gilt jedoch nur, wenn der Job nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im laufenden Jahr ausgeübt wird. Es sollte daher von vornherein festgelegt werden, wie lange der Ferienjob dauert. Nähere Informationen können unserem Info-Service Nr. 24 entnommen werden und einer Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen .
Krankenversichert den Lebensabend unter Palmen genießen
Welche Ansprüche an die Krankenkassen bestehen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit im Ausland? 
(Foto: Kalle Kolodziej/Fotolia) Eine schöne Vorstellung: Das Arbeitsleben ist Vergangenheit und vor einem liegt der Ruhestand unter Palmen mit Sand und Meer. Nicht wenige deutsche Rentner verbringen ihren Lebensabend im Ausland. Wenn sie gesetzlich krankenversichert sind, bleiben sie – sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind – bei ihrer deutschen Krankenversicherung versichert. Der Bund der Steuerzahler erläutert, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, was mit Angehörigen ist und welche Leistungsansprüche im Ausland lebende deutsche Rentner haben. Mehr dazu
Minijobs im Privathaushalt: Manchmal gibt's Geld zurück
Wenn der Angestellte krank oder schwanger ist, kann die Minijob-Zentrale Lohn erstatten. 
(Foto: Ancello/Fotolia) Was tun, wenn die Putzfrau krank ist? Wer eine Putzfrau im Privathaushalt als Minijobber angestellt hat, muss im Krankheitsfall nicht nur selbst putzen, er muss auch den Lohn in dieser Zeit fortzahlen. Auch im Falle eine Schwangerschaft haben die Minijobber ein Anrecht auf Lohnfortzahlung. Doch der Arbeitgeber kann sich das Geld ganz oder teilweise zurückholen. Von der Minijob-Zentrale gibt es im Krankheitsfall 80 Prozent zurück. Bei einem Beschäftigungsverbot wegen einer Schwangerschaft sind es sogar 100 Prozent des Arbeitsentgelts sowie die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung. Mehr dazu
Zeit für Pflege
Das neue Familienpflegezeitgesetz soll die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. 
(Foto: Techniker Krankenkasse) Ein Familienangehöriger wird krank und man möchte sich selbst um ihn kümmern. Doch so einfach kürzer bei der Arbeit treten? Mit dem neuen Familienpflegegesetz soll dies für Arbeitnehmer künftig möglich sein. Maximal zwei Jahre lang kann er seine Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren – ohne jedoch die entsprechenden Lohneinbußen hinzunehmen. Das quasi zu viel gezahlte Gehalt arbeitet er nach der Pflegezeit ab. Der Bund der Steuerzahler erläutert, was das Familienpflegezeitgesetz für Arbeitgeber und -nehmer bedeutet. Mehr dazu
Der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung
Die Prämien steigen – Was nun? Der BdSt erklärt, wer wechseln kann.
Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht so einfach, wie es sich manch einer vorstellen mag. Vielmehr müssen die Versicherten bestimmte Bedingungen erfüllen, beispielsweise die Selbständigkeit aufgeben. Ab einem gewissen Alter ist ein Wechsel überhaupt nicht mehr möglich. Wer die private mit der gesetzlichen Krankenkasse tauschen kann, erläutert der Bund der Steuerzahler. Er zeigt auch Alternativen auf, für diejenigen, die nicht Wechseln möchten oder können. Mehr dazu
So können Beiträge für die Private Krankenversicherung reduziert werden
Tipps zum Tarifwechsel und Informationen über Leistungseinschränkungen. 
(Foto: Fotolia) Die stetigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen betreffen auch die privaten Krankenversicherungen. Zum Teil sprunghaft ansteigende Versicherungsbeiträge sind die Folge. Bisweilen erreichen die Beiträge eine Höhe, die insbesondere nicht mehr berufstätige Senioren in finanzielle Bedrängnis bringen kann. In manchen Fällen bestehen jedoch Auswege – zum Beispiel durch einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer. Der Bund der Steuerzahler zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Mehr dazu
Steuerbescheid früh bei der Krankenkasse einreichen
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen ihr Einkommen rechtzeitig nachweisen. 
(Foto: Fotolia) Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen ihrer Krankenkasse zur Beitragsbemessung regelmäßig ihren Steuerbescheid vorlegen. Ist das Einkommen des Versicherten gestiegen, wird sein Beitrag für die Zukunft angepasst. Doch in manchen Fällen darf die Krankenkasse Beiträge auch rückwirkend anpassen und nachfordern. Um das zu verhindern, weist der Bund der Steuerzahler darauf hin, dass der Bescheid unverzüglich bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Mehr dazu
Solarstrom kann für Rentner teuer werden
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage kann sich auf die Höhe der Rentenzahlungen auswirken. 
(Foto: BdSt NRW) Wer sich seine Rente mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage etwas aufbessern möchte, muss vorsichtig sein. Denn die Einkünfte aus der Solarenergie können sich auf die Rentenhöhe auswirken. Betroffen sind diejenigen, die bereits vor dem 65. Lebensjahr eine Altersrente, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine Hinterbliebenenrente beziehen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) erklärt, auf was Sie alles achten müssen. Mehr dazu
Mehr Geld für Eltern
Bundesgerichtshof entscheidet auf höheren Selbstbehalt beim Unterhalt. 
(Foto: Robert Kneschke/Fotolia) Gute Nachrichten für Eltern: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Berechnung des Kindesunterhalts Eltern unter bestimmten Voraussetzungen mehr Geld behalten dürfen. Die Entscheidung gilt für Eltern, deren erwachsene Kinder bereits wirtschaftlich selbstständig waren und diese Eigenständigkeit später unvorhergesehen, zum Beispiel durch den Eintritt einer Behinderung, verlieren. Dann gelten für die Eltern nicht die vergleichweise niedrigen Selbstbehalte für den Kindesunterhalt, sondern die in den unterhaltsrechtlichen Tabellen und Leitlinien genannten höheren Selbstbehalte für den Elternunterhalt. Mehr dazu
Rente freiwillig aufstocken
Nicht Versicherungspflichtige können jetzt nachzahlen. 
(Foto: diefotomacher/fotolia) Seit August 2010 können alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind (z.B. viele Selbstständige und Freiberufler sowie Beamte), freiwillige Rentenbeiträge entrichten. In vielen Fällen war dies zuvor nicht möglich. Von der Regelung profitiert etwa, wer bereits während des Wehr- oder Zivildienstes oder der Kindererziehung Beiträge eingezahlt hat. Er kann durch das freiwillige Aufstocken einen Rentenanspruch erwerben. Mehr dazu
Arbeitslos nach der Elternzeit
Bundessozialgericht entscheidet Streit über die Höhe von Arbeitslosengeld. 
(Foto: Fotolia) Seit 2003 bleiben Eltern auch während der Elternzeit weiterhin in der Arbeitslosenversicherung. Wenn sie nach der Elternzeit tatsächlich arbeitslos werden, erhalten sie in vielen Fällen jedoch kein Arbeitslosengeld, das sich nach dem tatsächlichen Arbeitsverdienstes vor der Geburt des Kindes richtet. Häufig wird es anhand fiktiver Arbeitsentgelte berechnet. Gegen diese Regelungen klagten zahlreiche Mütter vor dem Bundessozialgericht – und unterlagen. Mehr dazu
Hilfe beim Streit mit der Privaten Krankenversicherung
PKV-Ombudsmann versucht zu schlichten.Konflikte zwischen einer Privaten Krankenverischerung und einem ihrer Versicherungsnehmer müssen nicht zwingend von einem Gericht geklärt werden. Denn privat Krankenversicherten steht kostenfrei der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung. Wie das ganze funktioniert und wie der Ombudsmann zu erreichen ist, hat der Bund der Steuerzahler zusammengestellt. Mehr dazu







