"Sozialversicherungspflichtig“ - so klärt sich, wer es ist
Neues Rundschreiben erläutert, wie in Zweifelsfällen geprüft werden kann, ob man abhängig beschäftigt ist. 
(Foto: Techniker Krankenkasse) Abhängig beschäftigt, oder nicht – das ist eine schwierige aber wichtige Frage. Denn ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer oder ein Familienmitglied, das im Familienunternehmen tätig ist, als abhängig beschäftigt gilt, entscheidet zugleich darüber, ob der Betroffenen sozialversicherungspflichtig ist, oder nicht. Klärung verschafft ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wie dieses Verfahren abläuft und welche Abgrenzungskriterien es in den einzelnen Fallgruppen gibt, erklärt ein neues Rundschreiben, das kostenlos im Internet bezogen werden kann. Mehr dazu
Online-Seminar zur Künstlersozialabgabe
Zwar ist das Seminar bereits vorbei, doch im Internet kann es sich jeder weiterhin ansehen und anhören.
Künstlersozialabgabe, das klingt, als habe der "Otto-Normal-Bürger" damit nichts zu tun. Bei vielen Unternehmen hat sich jedoch inzwischen rumgesprochen, dass das ein Irrtum ist. Wer alles betroffen ist, wie die Abgabe berechnet wird und wie man dafür Sorge trägt, nicht zu viel zu zahlen, das hat Rik Steinheuer, Referent des Bundes der Steuerzahler NRW, im Rahmen eines knapp einstündigen Online-Seminars ausführlich erklärt. Sie konnten an dem Seminar nicht teilnehmen? Kein Problem: Das Seminar kann im Internet weiterhin angehört und die dazugehörige Präsentation angesehen werden.
Sozialversichert während der Erziehungszeit
Das ist bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu beachten, wenn Elterngeld bezogen wird.
Nach der Geburt eines Kindes nehmen viele Eltern eine Auszeit von ihrem Job und beanspruchen das Elterngeld. In der Regel bleibt in dieser Zeit ihr Sozialversicherungsschutz bestehen, ohne dass dafür Beiträge gezahlt werden müssen. Aber: Es gibt auch Ausnahmen. Die wichtigsten Regelungen finden Sie hier. Eine ausführliche Erläuterung hat der Verband für seine Mitglieder in dem Info-Service Nr. 9 „Erziehungszeit und Sozialversicherung" zusammengefasst. Mehr dazu
Kindergeld online beantragen
Anträge können damit schneller bearbeitet werden.
Die Anträge auf Kindergeld dürften ab sofort schneller bearbeitet werden. Denn sie finden sich nun im Internet und können auch dort ausgefüllt werden. Das bringt einige Vorteile mit sich. Denn wenn eine Angabe fehlt oder nicht richtig sein kann, meldet das Programm sofort einen Fehler. Mehr dazu
Hilfe beim Streit mit der Privaten Krankenversicherung
PKV-Ombudsmann versucht zu schlichten.Konflikte zwischen einer Privaten Krankenverischerung und einem ihrer Versicherungsnehmer müssen nicht zwingend von einem Gericht geklärt werden. Denn privat Krankenversicherten steht kostenfrei der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung. Wie das ganze funktioniert und wie der Ombudsmann zu erreichen ist, hat der Bund der Steuerzahler zusammengestellt. Mehr dazu
Minijobber - Arbeitgeber müssen sie genau befragen
Bei weiteren Beschäftigungsverhältnissen könnten sonst Nachzahlungen drohen. 
(Foto: Techniker Krankenkasse) Durch eine Gesetzesänderung sind Arbeitgeber verpflichtet, Mini-Jobber, die bei ihnen arbeiten, nach weiteren Beschäftigungsverhältnissen zu befragen. Denn wenn der Mitarbeiter noch weitere Jobs hat und insgesamt mehr als 400 Euro pro Monat verdient, muss der Arbeitgeber für ihn statt der Pauschalbeträge die höheren regulären Sozialversicherungsbeiträge abführen. Für die Zeit vor 2009 kann der Arbeitgeber sich allerdings auf zwei Urteile von Sozialgerichten berufen. Die hatten die Sachlage nämlich anders eingeschätzt. Mehr dazu
Vorsicht: Wahltarife erschweren Wechsel zur PKV
Urteil des Landessozialgericht zugunsten der GKV.Gesetzlich Krankenversicherte, die mittel- bis langfristig planen, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, sollten bei der Entscheidung für einen Wahltarif aufpassen. Denn für diese Tarife gilt oft eine Bindungsfrist und in dieser Zeit kann auch nicht die Versicherung gewechselt werden, entschied das Landessozialgericht. Mehr dazu
Die Broschüren des BdSt
Wie für den Bereich Steuern bietet der Bund der Steuerzahler auch im Bereich Soziales Broschüren zum Bestellen an. Wichtige Infos und Tipps werden darin verständlich erklärt und kompakt zusammengefasst. Sie können kostenlos bestellt werden. Am Einfachsten gleich via Internet.
Infoservice und Ratgeber
BdSt-Mitglieder kennen die DetailsOb es um Krankheitskosten geht, Abschläge bei der Rente oder Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft - die Details sind den meisten Steuerzahlern nicht bekannt. Dabei sind sie es, die oft entscheidend sind. Hilfe bietet der Bund der Steuerzahler. Mit seinem Infoservice und seiner Ratgeber-Reihe informiert er auch im Bereich Soziales detailliert, leicht verständlich und stets aktuell.

