Bund der Steuerzahler - Themen

03.04.2012

Insolvenzfähigkeit von Kommunen

Was, wenn die Stadt pleite ist?

Die Einführung einer beschränkten Insolvenzfähigkeit von Kommunen öffnet einen Ausweg aus der Schuldenfalle. Der Neubeginn ist mit geringem Aufwand möglich, das zeigen auch Beispiele aus dem Ausland.

Oft wird von einer Stadt gesprochen, die „pleite“ ist. Aber eine tatsächliche Insolvenz findet nicht statt. Deshalb können sich Kommunen nahezu unbegrenzt verschulden. Der Gesamtstaat haftet und somit sind Kommunalkredite für Banken ein risikoloses Geschäft. Mehr dazu

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