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Subventionen

Der Abbau von Subventionen, also von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen, ist seit Jahren ein Top-Thema. In Anlehnung an den weit gefassten Subventionsbegriff des Kieler Instituts für Weltwirtschaft lassen sich allein die Bundes-Finanzhilfen für das Jahr 2011 auf rund 44 Milliarden Euro beziffern. Die milliardenschweren Staatshilfen aus den beiden Konjunkturprogrammen der Bundesregierung noch nicht einmal berücksichtigt. Einmal eingeführte Subventionen erzeugen das Phänomen, trotz sich ändernder Bedingungen oder gar entfallender Grundlage dauerhaft weitergeführt zu werden. Durch eine schnelle Gewöhnung und damit fortlaufende Beanspruchung von staatlichen Hilfen kommt es bei Subventionen regelmäßig zu einem chronischen Alimentationsverhalten, ohne dass eine sinnvolle und nachhaltige Nutzensteigerung durch die Hilfen erwirtschaftet wird.

Gerade einzelne Interessenvertretungen verstehen es immer wieder, neue Ausnahmeregelungen und Vergünstigungen für sich durchzusetzen und diese noch in den Deckmantel des Gemeinwohls zu kleiden. Sind die Mittel einmal gewährt, tritt schon bald ein Gewöhnungseffekt ein und die Subventionen werden quasi zum rechtmäßigen Besitzstand erklärt und selbst dann weiter ausgebaut, wenn deren Bewilligungsgründe schon längst entfallen sind. Wenn der Staat in Ausnahmefällen kulturelle, gesellschaftliche oder ökologische Vorhaben als förderungswürdig ansieht, sollte er Mittel dafür offen im Haushalt ausweisen und in gleichem Umfang an anderer Stelle die Ausgaben kürzen. Das befreit die Politik jedoch nicht von ihrer Pflicht, insbesondere in Zeiten krisenbedingter leerer Kassen, alle gewährten staatlichen Subventionen kontinuierlichen auf den Prüfstand zu stellen, inwieweit sie in Höhe und Dauer weiterhin sachgerecht sind. Da das Subventionsvolumen des Staates sehr groß ist, lassen sich durch Kürzungen und Streichungen auch erhebliche Einsparungen für die öffentlichen Haushalte erzielen. Ein Subventionsabbau ist also nicht nur möglich, sondern auch nötig.

Der gesamte Bundeshaushalt ist in allen Bereichen mit Subventionen gespickt – von Steinkohlensubventionen über das Branntweinmonopol bis zur Förderung der deutschen Filmproduktion. Für die Streichung oder Kürzung von Subventionen kommen sowohl einzelne Maßnahmen als auch prozentuale Kürzungen (sogenannte Rasenmähermethode) in Betracht. Letztere hat den Charme, politisch am ehesten vertretbar zu sein, da jeder Subventionen empfangende Wirtschaftssektor relativ gleichermaßen betroffen wäre. Dass die politische Entscheidung, Subventionen dauerhaft abzubauen, kurzfristig gelingen kann, hat die Abschaffung der Eigenheimzulage eindrucksvoll gezeigt – die Politik muss es eben nur wollen.

Ausgehend von den oben genannten 44 Milliarden Euro Finanzhilfen des Bundes, ist eine pauschale Kürzung um 10 Prozent als Einstiegsformel denkbar, die jedes Jahr rund 4,4 Milliarden Euro im Bundeshaushalt freisetzen würde.

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