
Der Abbau von Subventionen, also von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen, ist seit Jahren ein Top-Thema. In Anlehnung an den weit gefassten Subventionsbegriff des Kieler Instituts für Weltwirtschaft lassen sich allein die Bundes-Finanzhilfen für das Jahr 2009 auf rund 25 Milliarden Euro beziffern. Die milliardenschweren Staatshilfen aus den beiden Konjunkturprogrammen der Bundesregierung noch nicht einmal berücksichtigt. Einmal eingeführte Subventionen erzeugen das Phänomen, trotz sich ändernder Bedingungen oder gar entfallender Grundlage dauerhaft weitergeführt zu werden. Durch eine schnelle Gewöhnung und damit fortlaufende Beanspruchung von staatlichen Hilfen kommt es bei Subventionen regelmäßig zu einem chronischen Alimentationsverhalten, ohne dass eine sinnvolle und nachhaltige Nutzensteigerung durch die Hilfen erwirtschaftet wird. Mehr dazu
Aktuell im Steuerzahler
"Der Steuerzahler" ist die monatliche Mitgliederzeitschrift des BdSt mit zahlreichen Steuertipps, Informationen über aktuelle Steuerrechtsänderungen, interessanten Hintergrundartikeln, Berichten über Steuergeldverschwendung u. v. m. • Verpatzter Regierungsstart
• Gehaltserhöhung mal anders
• BdSt-Musterverfahren: Kosten eines Erststudiums
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Online-Seminar
Online-Seminar Künstlersozialabgabe - Wir laden Sie ein!Wird Ihre Firmen-Website von einer Internet-Agentur entworfen? Dann müssen Sie vielleicht Künstlersozialabgaben zahlen! Viele Unternehmer sind sich unsicher, wann das der Fall ist. Der BdSt hilft!Das Online-Seminar des BdSt bietet Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren.
Termin des Online-Seminars: Freitag, 26. März 2010, 16.00 Uhr
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BdSt-Onlineshop
Hier finden Sie Informationen und interessante Produktangebote der BdSt Steuerzahler Service GmbH. Stöbern Sie im Sortiment der Service-Gesellschaft des Bundes der Steuerzahler und entdecken Sie nützliche Bücher und Software aus dem Steuer-, Wirtschafts- und Buchhaltungsbereich!Hier geht es zum BdSt-Onlineshop
Solidaritätszuschlag
Mit dem Musterprozess (Az.: 7 K 143/08) gegen die nunmehr dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags errang der BdSt einen wichtigen Etappensieg. Das Niedersächsische Finazgericht formulierte einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht.Hier lesen Sie alle wichtigen Fakten.
Steuertipp Februar 2010
Eigentümer von vermieteten Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen zumindest einen Teil der gezahlten Grundsteuer wieder zurückholen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen unverschuldeten Einnahmeausfall handelt. Ein solcher liegt bei nicht zu vertretenden Leerstand, höherer Gewalt wie einem Brand oder auch Zahlungsausfällen der Mieter vor.
