Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Steuertipps

Steuern > Steuertipps
02.09.2010

Keine Gewerbesteuer für Berufsbetreuer

Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH unterliegen Einkünfte von sogenannten Berufsbetreuern nicht der Gewerbesteuer (Az.: VIII R 10/09 und VIII R 14/09). Das Finanzamt hatte die Einkünfte von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig waren und die Einkünfte einer Volljuristin, die als Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin agierte, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft. Dem widersprachen die Richter des BFH. Der BFH entschied, dass es sich nicht um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handele, sondern um Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, für die keine Gewerbesteuer anfällt. Damit bestätigt der BFH die Rechtsauffassung des BdSt. Der BdSt hatte sich bereits im Jahr 2008 mit einer Eingabe an das Bundesfinanzministerium gewandt und eine entsprechende Klarstellung im Gesetz angeregt.

29.07.2010

Überhöhte Vorauszahlungsbescheide

Jetzt handeln!
Viele Steuerzahler haben in den letzten Wochen ihren Steuerbescheid für das Jahr 2009 erhalten. Wer Steuern nachentrichten muss, erhält regelmäßig auch einen Vorauszahlungsbescheid. Die Steuervorauszahlungen sind eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Dies hat den Vorteil, dass der Steuerzahler dann nicht auf einen Schlag einen großen Betrag nachzahlen muss. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der letzten Steuerveranlagung.

In diesem Jahr dürften einige Steuerzahler einen Schreck bekommen haben, da höhere Vorauszahlungen festgesetzt wurden. In einem solchen Fall empfiehlt der Bund der Steuerzahler zu prüfen, ob das Finanzamt die Vorsorgeaufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt hat. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung können Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung seit dem Jahr 2010 steuerlich besser berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Versicherungsunternehmen die Beiträge elektronisch an das Finanzamt melden. Allerdings liegen noch nicht alle Daten der Versicherungsunternehmen vor, so dass der Abgleich noch nicht fehlerfrei funktioniert.

Betroffenen Steuerzahlern empfiehlt der Bund der Steuerzahler daher, Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid einzulegen und die tatsächlich höheren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nachzuweisen. Ein Einspruch kann allerdings nur binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids eingelegt werden. Wer diese Frist versäumt hat, kann auch später noch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Dazu genügt ein formloses Schreiben an das Finanzamt und der Nachweis, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung höher sind, als bisher bei der Berechnung der Vorauszahlungen berücksichtigt. Entsprechende Musterbriefe stehen hier zum Download zur Verfügung:

Musterbrief Herabsetzung der Vorauszahlungen wegen Krankenversicherung
Mustereinspruch Herabsetzung der Vorauszahlungen wegen Krankenversicherung

Steuertipps > Übersicht

12.07.2010

Zuschuss für Rußpartikelfilter: Förderung nun auch für leichte Nutzfahrzeuge

Viele deutsche Städte erlauben Autofahrern die Durchfahrt durch bestimme Bereiche (sog. Umweltzonen) nur noch, wenn das Fahrzeug einen geringen Schadstoffausstoß ausweist und daher eine entsprechende Umweltplakette erhalten hat. Zur Minderung des Schadstoffausstoßes können Diesel-Fahrzeuge mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden. Die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter wird mit einem Zuschuss von 330 Euro je Fahrzeug gefördert. Eine entsprechende Verlängerung der Förderung hatte die Bundesregierung erst kürzlich beschlossen. Mehr dazu

29.06.2010

Heiraten und Steuern: Lohnsteuerklassenwahl bedenken

Der Sommer ist die Hochsaison für Heiratswillige. Neben den Vorbereitungen für die Feierlichkeiten sollten Paare auch die steuerlichen Möglichkeiten, die sich durch eine Eheschließung ergeben, beachten. Für Verheiratete besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen, was für die meisten Paare günstiger ist. Seit dem 1. Januar 2009 können Paare auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein. Die kirchliche Heirat allein hat jedoch keine Auswirkungen auf die einkommensteuerrechtliche Situation des Ehepaares. Mehr dazu

17.06.2010

Kindergeld: Was ist ein „Zählkind“?

Welches Kind bei einem Kindergeldberechtigten erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich grundsätzlich nach der Reihenfolge der Geburten. Nun mag man meinen, es ist egal, ob man nun für das erste Kind 184 Euro im Monat und für das dritte Kind 190 Euro im Monat erhält oder umgekehrt. Dem ist jedoch nicht so! Denn in der Reihenfolge der Kinder zählen auch diejenigen Kinder mit, für die der Berechtigte kein Kindergeld erhalten kann, weil es einem anderen Elternteil vorrangig zusteht. In diesem Fall spricht man von sogenannten „Zählkindern“. Mehr dazu

17.06.2010

Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen

Kürzlich wurde der Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen neu geregelt. Schulgeldzahlungen an Schulen in freier Trägerschaft oder überwiegend privat finanzierten Schulen für Kinder, für die Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld besteht, können zu 30 Prozent als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Mehr dazu

31.03.2010

Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für ein Erststudium: Verfahren vor dem BFH - Zwangsruhe nun möglich!

Sind typische Erststudienkosten, also direkt im Anschluss nach dem Abitur, dem Wehrdienst, dem Zivildienst oder einem sozialen Jahr als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig? Diese Frage muss derzeit durch die Gerichte geklärt werden. Steuerzahler, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder wollen, sollten die Kosten für das Erststudium auf jeden Fall geltend machen. Mehr dazu

05.01.2010

Aufbewahrungsfristen: Welche Belege müssen ins Archiv?

Häufig wird der Jahreswechsel genutzt, um Belege, Quittungen und Rechnungen zu ordnen. Dabei sollte nicht alles, was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungsinn kann sich rächen, denn eine Reihe von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden. Mehr dazu
30.12.2009

Höhere Zulage bei jungen Riester-Sparern – Berufseinsteigerbonus

Die steuerliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge wurde ausgeweitet. Für Steuerzahler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Riester-Grundzulage einmalig um einen Betrag von 200 Euro (sogenannter Berufseinsteigerbonus), wenn sie einen entsprechenden Riester-Vertrag abschließen.

Mehr dazu

11.11.2009

Steuerfreibeträge der Kinder nutzen - Vermögensverlagerung auf die Kinder

Familien mit Kindern haben die Möglichkeit, Vermögen zu verteilen und somit die Freibeträge der Kinder steueroptimal zu nutzen. Der Bund der Steuerzahler hat berechnet, dass Kinder im Jahr 2009 Kapitalerträge in Höhe von 8.671 Euro steuerfrei einnehmen können, wenn sie keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielen. Im Jahr 2010 steigt dieser Betrag sogar auf 8.841 Euro. Bei der Übertragung von Vermögen, um diesen steuerlich freigestellten Betrag auszunutzen, gilt jedoch einiges zu beachten: Mehr dazu

22.09.2009

Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Kosten sind steuerlich absetzbar

Mit der Einführung der alten Rechtslage zur Pendlerpauschale sind auch Unfallkosten, die auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, wieder steuerlich abzugsfähig. Die jüngst veröffentlichte Verwaltungsanweisung des Bundesministerium der Finanzen vom 31. August 2009 stellt dies nun noch einmal ausdrücklich klar. Mehr dazu

22.08.2009

Zum neuen Schuljahr

Die Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an Privatschulen wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 auf alle Schulen, die innerhalb des EU-/EWR-Raumes liegen, ausgedehnt. Allerdings ist eine Begrenzung von 5.000 Euro im Jahr pro Kind als Sonderausgabenabzug vorgesehen.
Beispiel: Es können maximal 30 Prozent von 16.667 Euro = 5.000 Euro je Kind als Sonderausgaben im Jahr abgezogen werden.

Suche
Staatsverschuldung in Deutschland
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0