Frühjahrsputz im Garten
Gartenneu- oder -umgestaltung mit Steuerbonus
Auch wenn der Winter Deutschland noch fest im Griff hat, sehnen bereits viele den Frühling wieder herbei. Dann werden die Tage merklich länger, die Zugvögel kehren zurück und die Frühjahrsblüher zeigen sich in ihrer Pracht. Sodann beginnt auch die Saison im Grünen und viele schmieden Pläne zur Verschönerung ihres Gartens. Sucht der Steuerzahler sich bei der Gartenneu- oder -umgestaltung professionelle Hilfe, beteiligt sich sogar der Fiskus mit einem Steuerbonus daran. Mehr dazu
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Beiträge für Kinder nicht vergessen!
Seit dem Jahr 2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser geltend gemacht werden. Dies gilt nicht nur für die eigenen Beiträge, Eltern können auch die Basiskrankenkassenbeiträge für die Kinder als eigene Beiträge absetzen. Dies gilt sogar dann, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern unterhaltsverpflichtet sind und für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Mehr dazu
Arbeitnehmer aufgepasst
Änderungen jetzt dem Chef melden
Ab dem Jahr 2012 sollte das Lohnsteuerabzugsverfahren zwischen Arbeitgeber und Finanzverwaltung elektronisch erfolgen. Statt der bunten Lohnsteuerkarten aus Pappe sollte der Arbeitgeber die Daten für den Lohnsteuerabzug elektronisch abrufen können. Zum Abgleich der Daten hat die Finanzverwaltung allen Arbeitnehmern im Herbst 2011 einen Infobrief zugesandt. Das elektronische Verfahren wird nun zwar nicht wie geplant am 1. Januar 2012 starten, dennoch sollten die Infobriefe auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Mehr dazu
Weihnachtsgeschenke
Nicht in die Steuerfalle tappen!
Die Adventszeit wird häufig genutzt, Geschäftspartnern, Kunden und Angestellten eine kleine Freude zu bereiten. Bei betrieblichen Weihnachtsgeschenken sind jedoch steuerliche Besonderheiten zu beachten, damit die Weihnachtsstimmung nicht durch das Finanzamt getrübt wird. Mehr dazu
Abzug von Kinderbetreuungskosten
Vorsicht bei Unverheirateten
Kinderbetreuungskosten können zu zwei Drittel bis maximal 4.000 Euro im Jahr pro Kind in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn die Eltern erwerbstätig oder dauerhaft krank sind oder das Kind das dritte, aber noch nicht das sechste Lebensjahr vollendet hat und die Eltern nicht krank oder erwerbstätig sind. Voraussetzung für den Abzug ist auch, dass die Eltern die Aufwendungen getragen haben, ein entsprechender Beleg vorliegt und das Geld überwiesen wurde. Mehr dazu
Umzugskosten
Ab 1. August 2011 höhere Beträge steuerlich absetzbar
Ziehen Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen um, können sie die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Die gute Nachricht: Ab dem 1. August 2011 können für sonstige Umzugskosten höhere Pauschalen geltend gemacht werden.
Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt. Eine erhebliche Fahrzeitverkürzung wird angenommen, wenn sich die Fahrzeit für den Hin- und Rückweg insgesamt um mindestens eine 1 Stunde reduziert. Mehr dazu
Einkommensteuervorauszahlungen
Verwunderung über Steuervorauszahlungen
In diesen Tagen erhalten viele Steuerzahler ihren Steuerbescheid. Bei einigen Steuerzahlern werden neben den Steuern auch Vorauszahlungen festgesetzt. Bislang kannten viele Steuerzahler Vorauszahlungen nur von Unternehmern und Selbstständigen. Betroffen sind nunmehr jedoch Arbeitnehmer-Ehepaare etwa mit der Steuerklassenkombination III/V. Aber auch Geringverdiener in der Steuerklasse V und VI müssen unter Umständen Steuervorauszahlungen leisten. Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung zur Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Mehr dazu
Steuer auf Erstattungszinsen
So können Sie sich wehren
Wer lange auf eine Steuererstattung warten muss, erhält neben der Steuererstattung auch Zinsen vom Finanzamt. Die Freude über die Zinsen währt jedoch nicht lange, denn die Zinsen sind wieder als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern, so will es das Jahressteuergesetz 2010. Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem vergangenen Jahr. Nach Ansicht der Richter unterliegen Zinsen auf Einkommensteuererstattungen nämlich nicht der Steuer. Viele Steuerzahler hatten sich über das Urteil jedoch zu früh gefreut, denn der Gesetzgeber hat das steuerzahlerfreundliche Urteil rückwirkend für alle noch offenen Fälle gesperrt. Mehr dazu
Frühlingsputz mit dem Finanzamt!
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich begünstigt
Kennen Sie das, keiner hilft beim Frühlingsputz! Dennoch müssen Wohnung, Haus oder Garten nach dem langen Winter auf Vordermann gebracht werden. Dabei können Sie sich von Profis unterstützen lassen, beispielsweise bei der Fensterreinigung oder beim Rasenmähen. Und das Finanzamt hilft quasi mit, denn die Kosten für Dienstleistungen, die im Haushalt des Steuerzahlers ausgeführt werden, können bei der Steuer abgezogen werden. Mehr dazu
Häusliches Arbeitszimmer
Finanzamt braucht Erinnerung
Das häusliche Arbeitszimmer ist für viele Steuerzahler wieder besser steuerlich absetzbar. Auch wenn das häusliche Arbeitszimmer nicht Dreh- und Angelpunkt der Tätigkeit ist, können bis zu 1.250 Euro im Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden. Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass der Steuerzahler beim Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommt. Dies ist häufig bei Lehrern oder auch Handelsvertretern der Fall. Mehr dazu
Steuerliche Behandlung von Tankgutscheinen
BFH stärkt Rechte der Steuerzahler
Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können steuerbefreiter Sachlohn sein, entschied der Bundesfinanzhof in drei aktuellen Urteilen (Az: VI R 21/09, VI R 27/09 und VI R 41/10). Streitig war, wie Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitsgebers steuerlich zu behandeln sind. Die Finanzverwaltung stufte derartige Gutscheine bislang häufig als steuerpflichtigen Barlohn ein. Nach Ansicht der obersten Steuerrichter kann bei Hingabe eines Gutscheins jedoch Sachlohn angenommen werden, der bis zu einer Höhe von monatlich 44 Euro steuerfrei ist. Mehr dazu
Senioren und Abgeltungsteuer
Günstigerprüfung beantragen
In den nächsten Wochen und Monaten fertigen viele Steuerzahler die Steuererklärung für 2010 an. Dabei kann es sich auch für Rentner oder Pensionäre lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Vor allem wer Zinsen aus Sparguthaben von mehr als 801 Euro (bei Verheirateten 1.602 Euro) im Jahr erhalten hatte, hat womöglich zu viel Abgeltungsteuer gezahlt. Mehr dazu
Steuertipps > Übersicht
Einkommensteuer
Verwunderung über Steuervorauszahlungen
Viele Arbeitnehmer waren erstaunt, als das Finanzamt mit dem letzten Steuerbescheid auch Steuervorauszahlungen festsetzte. Bislang kannten viele Steuerzahler Vorauszahlungen nur von Unternehmern und Selbstständigen. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmer-Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V. Aber auch Geringverdiener in der Steuerklasse V und VI müssen unter Umständen Steuervorauszahlungen leisten. Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung zur Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Mehr für Mitglieder
Lohnsteuerkarte
Karte für 2010 gilt auch 2011!
Viele Arbeitnehmer sind es gewohnt, im Herbst eine neue Lohnsteuerkarte im Briefkasten vorzufinden. Doch in diesem Jahr ist das Warten auf eine neue Karte vergeblich. Ab dem Jahr 2011 soll die Kommunikation zwischen Steuerzahler und dem Finanzamt weitgehend elektronisch durchgeführt werden, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Die Papierlohnsteuerkarte soll durch ein elektronisches System ersetzt werden. Letzteres steht jedoch wohl erst im Jahr 2012 vollständig zur Verfügung. Im Übergangsjahr 2011 bleiben die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 daher erst einmal weiter gültig. Mehr für Mitglieder
Umzugskosten
Höhere Beträge steuerlich absetzbar
Kosten für einen berufsbedingten Umzug können steuerlich geltend gemacht werden. Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt. Eine erhebliche Fahrzeitverkürzung wird angenommen, wenn sich die Fahrzeit für den Hin- und Rückweg insgesamt um mindestens eine 1 Stunde reduziert. Mehr für Mitglieder
Kosten für Studium und Berufsausbildung
Verwaltungsanweisung liegt nun vor
Das Bundesministerium der Finanzen hat das seit langem erwartete Anwendungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Berufsausbildungs- und Studienkosten veröffentlicht, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) mit. Der Bundesfinanzhof hatte nämlich bereits im vergangenen Jahr in einem vom BdSt unterstützten Musterverfahren entschieden, dass Kosten für ein Studium im Anschluss an eine abgeschlossene Ausbildung Werbungskosten sind (Az.: VI R 14/07). Bislang hat die Verwaltung das Urteil jedoch in ähnlich gelagerten Fällen noch nicht angewendet. Mehr für Mitglieder
Viele Kinder nehmen im Herbst ein Studium auf oder beginnen mit einer Ausbildung. Für viele Eltern stellt sich dann die Frage, ob auch während der Ausbildung ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld besteht. Grundsätzlich kann für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag gewährt werden. Allerdings müssen Studenten oder Azubis, die sich ihr Taschengeld aufbessern oder ein Ausbildungsgehalt erhalten, den sogenannten Grenzbetrag beachten. Dieser Grenzbetrag legt fest, bis zu welcher Höhe Kinder Einkünfte und Bezüge erzielen dürfen, ohne den Kindergeldanspruch zu gefährden. Zurzeit beträgt der Grenzbetrag 8.004 Euro pro Jahr. Mehr für Mitglieder
Keine Gewerbesteuer für Berufsbetreuer
Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH unterliegen Einkünfte von sogenannten Berufsbetreuern nicht der Gewerbesteuer (Az.: VIII R 10/09 und VIII R 14/09). Das Finanzamt hatte die Einkünfte von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig waren und die Einkünfte einer Volljuristin, die als Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin agierte, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft. Dem widersprachen die Richter des BFH. Der BFH entschied, dass es sich nicht um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handele, sondern um Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, für die keine Gewerbesteuer anfällt. Damit bestätigt der BFH die Rechtsauffassung des BdSt. Der BdSt hatte sich bereits im Jahr 2008 mit einer Eingabe an das Bundesfinanzministerium gewandt und eine entsprechende Klarstellung im Gesetz angeregt.
Überhöhte Vorauszahlungsbescheide
Jetzt handeln!
Viele Steuerzahler haben in den letzten Wochen ihren Steuerbescheid für das Jahr 2009 erhalten. Wer Steuern nachentrichten muss, erhält regelmäßig auch einen Vorauszahlungsbescheid. Die Steuervorauszahlungen sind eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Dies hat den Vorteil, dass der Steuerzahler dann nicht auf einen Schlag einen großen Betrag nachzahlen muss. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der letzten Steuerveranlagung. Mehr für Mitglieder
Viele deutsche Städte erlauben Autofahrern die Durchfahrt durch bestimme Bereiche (sog. Umweltzonen) nur noch, wenn das Fahrzeug einen geringen Schadstoffausstoß ausweist und daher eine entsprechende Umweltplakette erhalten hat. Zur Minderung des Schadstoffausstoßes können Diesel-Fahrzeuge mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden. Die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter wird mit einem Zuschuss von 330 Euro je Fahrzeug gefördert. Eine entsprechende Verlängerung der Förderung hatte die Bundesregierung erst kürzlich beschlossen. Mehr für Mitglieder
Der Sommer ist die Hochsaison für Heiratswillige. Neben den Vorbereitungen für die Feierlichkeiten sollten Paare auch die steuerlichen Möglichkeiten, die sich durch eine Eheschließung ergeben, beachten. Für Verheiratete besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen, was für die meisten Paare günstiger ist. Seit dem 1. Januar 2009 können Paare auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein. Die kirchliche Heirat allein hat jedoch keine Auswirkungen auf die einkommensteuerrechtliche Situation des Ehepaares. Mehr für Mitglieder
Welches Kind bei einem Kindergeldberechtigten erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich grundsätzlich nach der Reihenfolge der Geburten. Nun mag man meinen, es ist egal, ob man nun für das erste Kind 184 Euro im Monat und für das dritte Kind 190 Euro im Monat erhält oder umgekehrt. Dem ist jedoch nicht so! Denn in der Reihenfolge der Kinder zählen auch diejenigen Kinder mit, für die der Berechtigte kein Kindergeld erhalten kann, weil es einem anderen Elternteil vorrangig zusteht. In diesem Fall spricht man von sogenannten „Zählkindern“. Mehr für Mitglieder




