Umsatzsteuer
Portokosten bei Werbeaktionen
Viele Unternehmen lassen sich dabei helfen, wenn es darum geht, für sich die Werbetrommel zu rühren. Oft werden Werbeagenturen, Lettershops o.ä. damit beauftragt, die Versendung von Prospekten, Flyern oder anderen Werbemitteln an die Kunden zu übernehmen. Das dafür anfallende Porto wird dann häufig erst von der Werbeagentur verauslagt und dann dem Auftraggeber weiterberechnet. Mehr dazu
Leerstand kann Grundsteuererlass rechtfertigen
Anträge bis zum 2. April 2013 möglich
Trotz erheblicher Bemühungen können Immobilien häufig nicht vermietet werden. Bleiben Mieteinnahmen unverschuldet aus, so kann dies zum teilweisen Erlass der Grundsteuer führen. Ein entsprechender Antrag auf Erlass der Grundsteuer muss für das Jahr 2012 bis spätestens zum 2. April 2013 bei den Gemeinden bzw. in den Stadtstaaten beim Finanzamt eingegangen sein. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Mehr dazu
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Übergangsfrist für zertifizierte Übermittlung
Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerungen, die Anmeldung von Sondervorauszahlungen sowie die Zusammenfassende Meldung müssen grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2013 verlangt das Finanzamt, dass diese elektronischen Erklärungen auch authentifiziert mit einem Zertifikat übermittelt werden. Hintergrund ist eine Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zum 1. Januar 2013. Übergangsweise können die Anmeldungen und Anträge aber auch ohne Zertifikat versandt werden. Mehr dazu
Schneeschieben von der Steuer absetzen
Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung
Die Schneesaison hat gerade begonnen. Hauseigentümer, Vermieter und Mieter trifft nun wieder die Räumpflicht. Vielen Steuerzahlern sind das frühe Aufstehen und der Griff zur Schneeschaufel aber zu mühsam, daher beauftragen Sie einen Dritten mit den Räumarbeiten. Nach einem aktuellen Urteil kann der Fiskus an den Kosten für den Winterdienst beteiligt werden. Der Bund der Steuerzahler erklärt die Details. Mehr dazu
Steuertipps für Mitglieder
Für Steuerzahler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Riester-Grundzulage einmalig um einen Betrag von 200 Euro (sogenannter Berufseinsteigerbonus), wenn sie einen entsprechenden Riester-Vertrag abschließen. Mehr für Mitglieder
Umsatzsteuervoranmeldungen
Verspätungszuschläge vermeiden!
Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2013 verlangt das Finanzamt, dass diese elektronischen Erklärungen auch authentifiziert übermittelt werden. Von dieser Authentifizierungspflicht sind aber bereits die Steuervoranmeldungen für den Monat Dezember 2012 betroffen, da diese erst nach Ablauf des Monats und damit im Jahr 2013 übermittelt werden. Es sollte eine rechtzeitige Registrierung erfolgen, um Verspätungszuschläge zu vermeiden. Mehr für Mitglieder
Abgeltungsteuer
Sparbuch ersetzt nicht die Steuerbescheinigung
Die meisten Anleger und Sparer wissen längst, dass für Zinsen und andere Kapitalerträge Abgeltungsteuer fällig wird. Unter Umständen können sich die Steuerzahler die einbehaltene Abgeltungsteuer ganz oder zum Teil vom Finanzamt erstatten lassen. Voraussetzung ist eine entsprechende Steuerbescheinigung der Bank, die bloße Vorlage eines Sparbuchs genügt dem Finanzamt hingegen nicht. Mehr für Mitglieder
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Steuerbonus für Dogsitter und Schlafzimmer
Wer sich im Haushalt Hilfe holt oder einen Handwerker mit einer Reparatur im Haushalt beauftragt, kann die Kosten steuerlich geltend machen. Den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gibt es jedoch nur, wenn die Arbeiten tatsächlich im Haushalt des Steuerzahlers erbracht werden. Dies bestätigte das Finanzgericht München und das Finanzgericht Münster in aktuellen Urteilen. Mehr für Mitglieder
Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung in tatsächlicher Höhe absetzbar
Steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist eine Bildungseinrichtung keine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mehrmals wöchentlich in seiner Freizeit an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt (Az. VI R 66/05). Die Fahrtkosten können dann in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies betrifft die Hin- und Rückfahrt. Mehr für Mitglieder







