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16.06.2010
Düsseldorf. Die Grenzen zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sind bisweilen fließend. Eine strenge Abgrenzung ist aber erforderlich. Denn während Selbständige in aller Regel nicht in die Sozialversicherung einzahlen müssen, sind abhängig Beschäftigte genau dazu verpflichtet. Normalerweise ist es auch gar nicht schwer, diese Grenze zu ziehen, doch es gibt drei Problemfälle: Gesellschafter-Geschäftsführer, Familienmitglieder, die im eigenen Familienunternehmen arbeiten, und „Scheinselbständige“.
Das Gesetz hilft in diesen Fällen nur wenig weiter. Zur Klärung der Frage ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, kann daher bei der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren beantragt werden. Dabei wird verbindlich entschieden, wie die Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich einzustufen ist. Wie dieses Verfahren abläuft, haben die Sozialversicherungsträger in einem gemeinsamen Rundschreiben umfassend erläutert. Insbesondere die zahlreichen Anlagen zu diesem Rundschreiben gehen ganz konkret auf die einzelnen Fallgruppen und die wesentlichen Kriterien ein, nach denen über die versicherungsrechtliche Einstufung in den jeweiligen Fallgruppen entscheiden wird.
Sich das Rundschreiben mitsamt Anhang genau durchzulesen und gegebenenfalls eine verbindliche Klärung zu beantragen, kann jedem Betroffenen nur empfohlen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass entgegen der eigenen Annahme eine Versicherungspflicht bestand, aber keine Beiträge gezahlt wurden und diese nun nachgezahlt werden müssen. Oder der Betroffene hat zwar Beiträge gezahlt, war aber nicht versicherungspflichtig und hat dementsprechend beispielsweise im Fall von Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Bevor das Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wird, heißt es aber, sich umfassend zu informieren, um gegebenenfalls Besonderheiten des eigenen Falls hervorzuheben. Denn nur dann kann der Ausgang des Verfahrens im eigenen Sinne beeinflusst werden.
Hier geht es zum Rundschreiben auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
''Sozialversicherungspflichtig“ - so klärt sich, wer es ist
Neues Rundschreiben erläutert, wie in Zweifelsfällen geprüft werden kann, ob man abhängig beschäftigt ist.Das Gesetz hilft in diesen Fällen nur wenig weiter. Zur Klärung der Frage ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, kann daher bei der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren beantragt werden. Dabei wird verbindlich entschieden, wie die Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich einzustufen ist. Wie dieses Verfahren abläuft, haben die Sozialversicherungsträger in einem gemeinsamen Rundschreiben umfassend erläutert. Insbesondere die zahlreichen Anlagen zu diesem Rundschreiben gehen ganz konkret auf die einzelnen Fallgruppen und die wesentlichen Kriterien ein, nach denen über die versicherungsrechtliche Einstufung in den jeweiligen Fallgruppen entscheiden wird.
Sich das Rundschreiben mitsamt Anhang genau durchzulesen und gegebenenfalls eine verbindliche Klärung zu beantragen, kann jedem Betroffenen nur empfohlen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass entgegen der eigenen Annahme eine Versicherungspflicht bestand, aber keine Beiträge gezahlt wurden und diese nun nachgezahlt werden müssen. Oder der Betroffene hat zwar Beiträge gezahlt, war aber nicht versicherungspflichtig und hat dementsprechend beispielsweise im Fall von Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Bevor das Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wird, heißt es aber, sich umfassend zu informieren, um gegebenenfalls Besonderheiten des eigenen Falls hervorzuheben. Denn nur dann kann der Ausgang des Verfahrens im eigenen Sinne beeinflusst werden.
Hier geht es zum Rundschreiben auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.







