Rente freiwillig aufstocken
Nicht Versicherungspflichtige können jetzt nachzahlen. 
(Foto: diefotomacher/fotolia) Seit August 2010 können alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind (z.B. viele Selbstständige und Freiberufler sowie Beamte), freiwillige Rentenbeiträge entrichten. In vielen Fällen war dies zuvor nicht möglich. Von der Regelung profitiert etwa, wer bereits während des Wehr- oder Zivildienstes oder der Kindererziehung Beiträge eingezahlt hat. Er kann durch das freiwillige Aufstocken einen Rentenanspruch erwerben. Mehr dazu
ELENA endlich gestoppt
Entscheidung war längst überfällig, jetzt heißt es, Rechtsklarheit zu schaffen. 
(Foto: Fotolia) Die Bundesregierung ist der Mahnung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) gefolgt: Sie hat das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) beendet. „Nun muss sie umgehend für Rechtsklarheit sorgen und die Meldepflichten mit sofortiger Wirkung erlassen sowie alle gesammelten Arbeitnehmerdaten löschen“, forderte BdSt-Präsident Karl Heinz Däke. Ziel des Verfahrens war es, Bürokratie anzubauen. Doch insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen bedeutete ELENA gar eine Mehrbelastung. Mehr dazu
Beitragserstattung für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte?
Nach zwei Urteilen dürfen Selbständige und Unternehmer hoffen.
(Foto: Fotolia) Hunderttausende Selbständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, zahlen seit Januar 2009 zu hohe Beiträge – zumindest nach Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts und des Sozialgerichts München. Sollte sich deren Rechtsauffassung durchsetzen, können viele der Betroffenen mit einer rückwirkenden Beitragserstattung rechnen. Sie kann mehrere hundert Euro pro Monat seit Anfang 2009 betragen! Alle Einzelheiten dazu finden Sie in unserem Infoservice Nr. 22, die wichtigsten Infos sowie zwei Musterschreiben gibt es im Folgenden. Mehr dazu
Teure Sozialwahl
Träger verschwenden Millionen für Werbung. 
(Foto: Andre B., Fotolia) Ob die anstehende Sozialwahl sinnvoll ist oder nicht, darüber kann man sich trefflich streiten. Worin sich aber alle Beitrags- und Steuerzahler einig sein dürften ist, dass für diese Wahl auf keinen Fall hohe Summen für unsinnige Reklame ausgegeben werden sollen. Doch genau das ist nun zum wiederholten Male geschehen. So ist ein teurer TV-Werbespot vorgesehen und rund 30 Millionen Bürger wurden angeschrieben und über die Wahl informiert - die Wahlunterlagen kommen dann in einem zweiten Schreiben. Mehr dazu
ELENA erstmal gestoppt
Bundesregierung kommt Forderung des Bundes der Steuerzahler nach und setzt Projekt vorläufig aus. 
(Foto: Mike Kiev, Fotolia) Der umstrittene „Elektronische Entgeltnachweis“ kurz ELENA wird um zwei Jahre verschoben. Das Verfahren sollte verschiedene Arbeitgeberbescheinigungen ersetzen und damit Bürokratie abbauen. Doch insbesondere kleinere Unternehmen empfanden das Meldeverfahren, das sie seit Januar 2010 durchführen müssen, sogar als bürokratische Mehrbelastung. Der Bund der Steuerzahler sah es ebenso und forderte die Bundesregierung auf, ELENA auszusetzen und zu überarbeiten. Dieser Forderung ist die Regierung nun nachgekommen. Unklar ist allerdings noch, ob mit der Verschiebung auch die Meldepflicht entfällt. Mehr dazu
Ein-Euro-Jobs bringen nichts
Bundesrechnungshof bestätigt Kritik des Bundes der Steuerzahler, der weiter die ersatzlose Abschaffung fordert. 
(Foto: BdSt NRW) Die Forderung des Bundes der Steuerzahler, Ein-Euro-Jobs abzuschaffen, hat neue Rückendeckung bekommen: Nach mehreren wissenschaftlichen Studien kommt nun auch der Bundesrechnungshof zu dem Ergebnis, dass diese Maßnahme sich absolut nicht eignet, um Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Zudem gibt es erhebliche Mängel bei der Bewilligung der Maßnahme. Mehr dazu
Sicher ist sicher
BGH schützt Berufsunfähigkeitsrenten besser vor Pfändung. 
(Foto: fotolia) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun Klarheit geschaffen, ob und unter welchen Voraussetzungen Leistungen aus kombinierten Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungsverträgen pfändbar sind (Urteil vom 15. Juli 2010, Aktenzeichen IX ZR 132/09). Mehr dazu
Eilantrag gegen ELENA abgewiesen
Auch der Bund der Steuerzahler sieht Datensammelwut kritisch. 
(Karikatur: Reinhold Löffler) Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, das ELENA-Gesetz auszusetzen, abgelehnt (Entscheidung vom 14. September 2010, Az. 1 BvR 872/10). Zwar bestätigten die Richter, dass durch die Datenspeicherung des Verfahrens das Risiko eines unbefugten und missbräuchlichen Datenzugriffs entstehe und betroffene Arbeitnehmer möglicherweise in ihren Grundrechten verletzt werden. Doch angesichts verschiedener Vorkehrungen, solche Zugriffe zu vermeiden, handle es sich nicht um einen Eilfall, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend geboten erscheinen lässt. Die Verfassungsmäßigkeit des ELENA-Verfahrens wird daher erst im Hauptsacheverfahren geprüft und im Laufe des kommenden Jahres entschieden werden. Mehr dazu
Statusfeststellung als Werbungskosten geltend machen
Urteil des Bundesfinanzhofs zu Gunsten der Steuerzahler. 
(Foto: fotolia) Oft steht die Frage im Raum, ob eine bestimmte Tätigkeit eigentlich sozialversicherungspflichtig ist. Diese Frage lässt sich nicht immer leicht beantworten - verbindlich entscheidet darüber die Deutsche Rentenversicherung Bund. Wer sich beraten lässt und dadurch Kosten hat, kann diese Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof. Mehr dazu
Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Das ändert sich ab 2011
Befristung der freiwilligen Versicherung wurde aufgehoben, aber dafür steigen die Beiträge erheblich. 
(Foto: Techniker Krankenkasse) Die gute Nachricht zuerst: Auch nach 2010 können sich Selbständige weiter freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die weniger gute Nachricht: Die Beiträge werden sich ab 2011 verdoppeln, ab 2012 sogar vervierfachen. Zudem können die freiwillig Versicherten erst nach fünf Jahren die Versicherung kündigen. Allerdings haben Selbständige, die bereits freiwillig in der Arbeitslosenversicherung sind, diese Änderungen aber nicht mittragen möchten, bis 31. März 2011 ein Sonderkündigungsrecht. Mehr dazu
Ausbildung kann kein Mini-Job sein
Auch wenn der Lohn nur 400 Euro beträgt, muss der Lehrling Sozialabgaben zahlen. 
(Foto: Olly - Fotolia) Während Arbeitnehmer, die monatlich bis zu 400 Euro verdienen (sogenannte Mini-Jobs), keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, gilt dies nicht für Auszubildende. Auch niedrigere Beiträge, wie sie bei Arbeitnehmern mit einem Lohn von 400 bis 800 Euro üblich sind (sogenannte Midi-Jobs), werden den Lehrlingen nicht gewährt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Die Begründung: Bei der Aufstellung dieser Sonderregelungen für Mini- beziehungsweise Midi-Jobs habe man ausdrücklich festgelegt, dass diese Regelung nicht auf Auszubildende anzuwenden sei. Mehr dazu
Bundezuschuss zur GKV darf nicht erhöht werden
BdSt fordert: Defizite der Gesetzlichen Krankenkasse müssen über die Ausgabenseite konsolidiert werden. 
(Foto: BdSt NRW) Um das Loch der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stopfen, will die Bundesregierung den Bundeszuschuss um zwei Milliarden Euro erhöhen. Der Bund der Steuerzahler rät davon dringend ab. Stattdessen sollten andere Wege eingeschlagen werden. Denn dauerhaft können die finanzielle Schieflage der GKV nur durch Einsparungen auf der Ausgabenseite und diversen Korrekturen auf der Einnahmenseite beseitigt werden. Mehr dazu
Kündigungsschutz für Jüngere verbessert
EuGH: Nicht Alter, sondern allein die Dauer der Betriebszugehörigkeit entscheidet über Kündigungsfristen 
(Foto: Fotolia) Je länger ein Arbeitnehmer dem Betrieb angehört, desto länger ist in der Regel die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist, wenn er den Arbeitsvertrag kündigen möchte. Junge Leute bis 25 Jahren hatten bisher jedoch nichts von dieser Regelung. Doch das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt geändert. Mehr dazu
BSG-Urteil: Ein Stich für freiwillig gesetzlich Versicherte
Kassen dürfen Beiträge für Leistungen aus privaten Lebensversicherungen erheben.
Während gesetzlich Krankenversicherte für Leistungen aus einer Renten- oder Lebensversicherung keine Beiträge an ihre Krankenkasse zahlen müssen, sieht das bei Bürgern, die sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert haben, ganz anders aus. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen sie auf diese Leistungen Beiträge zahlen. Von einer Ungleichbehandlung könne dennoch keine Rede sein, urteilte das Gericht. Mehr dazu
Zusatzbeiträge: BdSt kritisiert offensichtliche Absprache der Kassen
Betroffene Versicherte sollten nun durchaus über einen Wechsel ihrer Versicherung nachdenken. 
(Foto: Fotolia) Die offensichtliche Absprache von acht gesetzlichen Krankenversicherungen, zeitgleich einen Zusatzbeitrag zu erheben, wird vom Bund der Steuerzahler scharf bemängelt. Dass sich einige Politiker aber darüber empören, dass nun erste Krankenkassen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, kann der Verband dagegen nicht nachvollziehen; ebenso wenig den Rat, die Kasse trotz Zusatzbeitrag nicht zu wechseln. Mehr dazu
Bundespläne im Sozialbereich - mal top, mal ein Flop
Arbeitsfördermaßnahmen zu prüfen, hält der BdSt für richtig. Dass keine konkreten Sparchancen genannt werden, für einen Fehler.
Im Sozialbereich will die Bundesregierung Arbeitsförderungsmaßnahmen prüfen, die Wirtschaftlichkeit der Bundesagentur für Arbeit und der Berufsgenossenschaften verbessern und für die Pflegeversicherung ist der Einstieg auf die sogenannte kapitalgedeckte Vorsorge vorgesehen. Richtige, gute – wenn auch teils überfällige – Schritte, lobt der Bund der Steuerzahler. Er hat allerdings auch einige Punkte in diesem Bereich zu bemängeln. Mehr dazu
Elena-Verfahren sollte ausgesetzt werden
Wie viele andere hat auch der Bund der Steuerzahler erhebliche Bedenken gegen die Datensammlung.Mit dem Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) soll Bürokratie abgebaut und die Kosten dafür gesenkt werden. Ein Vorhaben, das eigentlich ganz im Sinne des Bundes der Steuerzahler sein sollte. Doch der Verband hat erhebliche Bedenken und sieht Elena sehr kritisch – weil viel zu viele Daten erhoben werden und dies ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger ist und weil nun alle Arbeitgeber jeden Monat Daten verschicken müssen, statt nur im Bedarfsfall, wodurch ein neuer bürokratischer Aufwand entsteht. Mehr dazu
Kritik an höheren Sozialabgaben
Der BdSt hält das Vorhaben für einen Betrug am Wähler und fordert, dass stattdessen endlich gespart wird.
Die Bundesregierung überlegt, den Arbeitslosenbeitrag stärker als ohnehin festgelegt zu erhöhen. Dafür gibt es heftige Kritik – von Arbeitgebervertretern, der Opposition und sogar aus den eigenen Reihen der Regierungsparteien. Auch der Bund der Steuerzahler erteilt diesen Spekulationen eine klare Absage. Er betont: Deutschland hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Dementsprechend sollte endlich gespart werden, statt sich Gedanken über weitere Einnahmen zu machen. Mehr dazu
Steuerklasse: Werdende Eltern dürfen wählen
Verhalten sei nicht ''rechtsethisch verwerflich''. 
(Foto:fotolia) Das Bundessozialgericht hat entschieden: Ein Wechsel der Steuerklasse, allein um später ein höheres Elterngeld zu erzielen, ist rechtens. Diese Möglichkeit sei während des Gesetzgebungsverfahrens erörtert worden und niemand habe Bedenken geäußert, lautet die Begründung. Werdende Eltern müssen jetzt nur schnell genug handeln. Mehr dazu
Der Gesundheitsfonds - Aufbau und Schwachstellen
Der Bund der Steuerzahler erklärt das neue System und nimmt Stellung.Das Finanzierungssystem der Gesetzlichen Krankenversicherungen hat sich mit der Einführung des Gesundheitsfonds grundlegend geändert. Der Aufbau klingt zunächst schlicht und einfach, doch es wird schnell kompliziert – nur einer der Kritikpunkte des Bundes der Steuerzahler. Mehr dazu
Urteil zur Kindererziehungszeit
Rentenversicherung muss auch Mitglieder von Versorgungseinrichtungen berücksichtigenNach einem Urteil des Bundessozialgerichts muss die Deutsche Rentenversicherung auch die Kindererziehungszeiten von Eltern vormerken, die in einem berufsständischen Versorgungswerk Mitglied sind. Dort steigern Erziehungszeiten die Rente in der Regel nicht. Und genau in diesen Fällen müsse die gesetzliche Rentenversicherung einspringen. Mehr dazu
Sind Abschläge auf die Rente rechtmäßig?
Das Bundessozialgericht hat zweimal entschieden - jetzt hat das Verfassungsgericht das Wort. 
(Foto: fotolia) Seit 2001 müssen jüngere Erwerbsminderungsrentner einen Abschlag auf ihre Rente hinnehmen. Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hielt diese Regelung 2006 für unzulässig. Der inzwischen zuständige 5. Senat des Bundessozialgerichts dagegen erklärte sie 2008 für rechtmäßig. Gegen diese Entscheidung wurde nun Verfassungsbeschwerde eingereicht. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch erst in etlichen Monaten zu rechnen. Mehr dazu
Doch wieder Krankengeld für Selbständige in der GKV
Vor allem ältere Versicherte hatten sich massiv beschwert.Die Regelung, die seit 1. Januar gilt, soll schon zum 1. August wieder geändert werden. Die freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen haben dann die Wahl, ob sie einen ermäßigten Beitragssatz zahlen und kein Krankengeld erhalten, oder ob sie den normalen Satz zahlen und ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld bekommen. Mehr dazu




