Vermeintlich soziale Wohltaten vor der Wahl
Bund der Steuerzahler lehnt Leistungsausweitungen der Rentenkasse ab. 
(Foto: TwilightArtPictures/Fotolia) Rente mit 67 abschaffen, Rentenniveau anheben: In Teilen der Politik wird derzeit laut darüber nachgedacht, wie man die Leistungen der Rentenkasse ausweiten kann. Finanziert werden soll das Ganze über die derzeit üppige Rücklage der Rentenversicherung. Solche Pläne hält der Bund der Steuerzahler angesichts des demografischen Wandels für zu kurz gedacht. Anscheinend will man mit vermeintlich sozialen Wohltaten kurz vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr auf Stimmenfang zu gehen. Mehr dazu
Gesundheitsfonds ist keine Sparkasse!
BdSt fordert Überschussrückgabe und gesetzliche Reformen. 
(Foto: Setareh/Fotolia) Sie wächst und wächst und wächst. Die Finanzreserve des Gesundheitsfonds soll Ende des Jahres 12 Milliarden Euro betragen, das hat der Schätzerkreis der Gesetzlichen Krankenkasse ausgerechnet. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) ist diese Summe viel zu hoch. Demnach wäre eine Rücklage von 3 Milliarden Euro ausreichend. Immerhin sei der Gesundheitsfonds keine Sparkasse. Der BdSt fordert, die Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenkassen zu senken und die hohen Überschüsse aus dem Gesundheitsfonds an die Beitragszahler zurückzugeben. Mehr dazu
Überschüsse der Sozialversicherungen auszahlen
BdSt fordert: Rücklage der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht erhöhen. 
(Foto: Composer/Fotolia) Satte 11,6 Milliarden Euro – diesen Überschuss erzielten die Sozialversicherungen im ersten Halbjahr 2012. Die hohen Überschüsse der Sozialversicherungen erlauben durchaus spürbare Beitragssatzsenkungen zum kommenden Jahr. Vor allem in der Rentenversicherung kann der Beitragssatz deutlich reduziert werden. Doch dies wollen einige Bundesländer verhindern. Der Bund der Steuerzahler warnt davor, die Rücklage der Gesetzlichen Rentenversicherung aufzustocken. Mehr dazu
Beiträge zur Gesetzlichen Rente jetzt senken
BdSt fordert Ministerpräsidenten auf, gegen die Erhöhung der Rücklage der Versicherung zu stimmen. 
(Foto: Bundesrat) Das Saarland möchte durch eine Initiative im Bundesrat erreichen, dass die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage der Gesetzlichen Rentenversicherung von eineinhalb auf drei Monatsausgaben verdoppelt wird. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) sieht diese Idee äußerst kritisch. Mehrere Landesverbände des Vereins haben sich deswegen mit einem Schreiben an die jeweiligen Ministerpräsidenten ihres Bundeslandes gewandt. Darin fordern sie sie auf, im Bundesrat gegen diesen Vorschlag zu stimmen. Der Verband befürchtet eine höhere Belastung für die Beitragszahler. Mehr dazu
Ein Gebot der Generationengerechtigkeit
BdSt unterstützt Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nach einer Reform der Sozialleistungen.
Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nach einer Reform der Sozialleistungen. Das Dickicht der zahlreichen familienpolitischen Leistungen und behördlichen Zuständigkeiten muss dringend gelichtet werden. „Nur so können wir Raum schaffen für den effektiven Einsatz öffentlicher Mittel“, so der BdSt. Eine solche Reform ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit. Mit jeder Zahlungsverpflichtung, die wir heute eingehen, haften morgen die Kinder für ihre Eltern. Mehr dazu
Betreuungsgeld - ein weiteres Ausgabenfass ohne Boden?
Bund der Steuerzahler kritisiert geplantes Projekt der Bundesregierung. 
(Foto: Detailblick/Fotolia) Das geplante Betreuungsgeld avanciert in der Regierungskoalition zum Streitthema Nr. 1. Das fragwürdige Projekt bekommt immer mehr Gegner. Auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) ist ein scharfer Kritiker der neuen Leistung. Um die hohen Mehrausgaben zu finanzieren, müssten neue Schulden gemacht werden. Die Kredite und deren Zinsen, dürfen die heutigen Kindern morgen zurückzahlen. Dabei sollte das Betreuungsgeld ja eigentlich ihnen zugutekommen. Mehr dazu
40 Milliarden Euro Einsparpotenzial bei den Sozialausgaben
Das Karl-Bräuer-Institut prüft ausgewählte Leistungen des Bundes. 
(Foto: drubig photo/Fotolia) Der Bundeshaushalt kann langfristig um rund 40 Milliarden Euro entlastet werden, wenn nicht erforderliche Sozialausgaben abgebaut werden. Dies ist das Ergebnis der neuen Untersuchung des Karl-Bräuer-Instituts (KBI). Auf einige Leistungen des Bundes im sozialen Bereich kann verzichtet werden, ohne die soziale Sicherheit in Deutschland zu gefährden. Bafög, Begabtenförderung, Elterngeld sind beispielsweise keine Sozialausgaben, die nur Bedürftigen zu Gute kommen. Auch Ein-Euro-Jobs sieht das KBI kritisch. Mehr dazu
Elektronische Gesundheitskarte: Ein weiterer Flop des Gesetzgebers droht
Seit sechs Jahren wartet Deutschland auf die elektronische Gesundheitskarte. BdSt warnt vor Verschwendung. 
(Foto: IKK-Classic) Die elektronische Gesundheitskarte bleibt weiterhin ein Schatten ihrer Planungen. Nur ein Bruchteil der Versicherten ist überhaupt schon im Besitz der neuen Karte und von den versprochenen Zusatznutzen fehlt – bis auf das Passfoto – jede Spur. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) befürchtet, dass das ganze Projekt zu einem milliardenschweren Verschwendungsfall zu werden. Wird etwa ein weiteres elektronisches Großprojekt des Staates floppen? Mehr dazu
Zweckwidrige Zugriffe auf Sozialversicherungsrücklagen verhindern!
Der Bund der Steuerzahler fordert klare Regeln zur Mittelverwendung. 
(Foto: BdSt) Die Debatte über die Reserven der Krankenversicherung zeigt erneut, dass die Verwendung von Sozialversicherungsrücklagen ungenügend geklärt ist. Daher sind gesetzliche Regelungen erforderlich, die Zugriffe auf die Reserven verhindern und sicherstellen, dass überschüssige Gelder den Beitragszahlern zurückgegeben werden. Auf Grundlage einer aktuellen Studie des Karl-Bräuer-Instituts fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) klare gesetzliche Vorgaben zur Rücklagenbildung und -verwendung. Mehr dazu
Statusfeststellung als Werbungskosten geltend machen
Urteil des Bundesfinanzhofs zu Gunsten der Steuerzahler. 
(Foto: fotolia) Oft steht die Frage im Raum, ob eine bestimmte Tätigkeit eigentlich sozialversicherungspflichtig ist. Diese Frage lässt sich nicht immer leicht beantworten - verbindlich entscheidet darüber die Deutsche Rentenversicherung Bund. Wer sich beraten lässt und dadurch Kosten hat, kann diese Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof. Mehr dazu
Steuerklasse: Werdende Eltern dürfen wählen
Verhalten sei nicht ''rechtsethisch verwerflich''. 
(Foto:fotolia) Das Bundessozialgericht hat entschieden: Ein Wechsel der Steuerklasse, allein um später ein höheres Elterngeld zu erzielen, ist rechtens. Diese Möglichkeit sei während des Gesetzgebungsverfahrens erörtert worden und niemand habe Bedenken geäußert, lautet die Begründung. Werdende Eltern müssen jetzt nur schnell genug handeln. Mehr dazu







