Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Sind Abschläge auf die Rente rechtmäßig?

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01.04.2009

Sind Abschläge auf die Rente rechtmäßig?

Das Bundessozialgericht hat zweimal entschieden - jetzt hat das Verfassungsgericht das Wort.


(Foto: fotolia)
Seit 2001 müssen jüngere Erwerbsminderungsrentner einen Abschlag auf ihre Rente hinnehmen. Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hielt diese Regelung 2006 für unzulässig. Der inzwischen zuständige 5. Senat des Bundessozialgerichts dagegen erklärte sie 2008 für rechtmäßig. Gegen diese Entscheidung wurde nun Verfassungsbeschwerde eingereicht. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch erst in etlichen Monaten zu rechnen.

Kassel/Karlsruhe. Ist es rechtmäßig, dass Erwerbsminderungsrentner einen Abschlag auf ihre Rente hinnehmen müssen, wenn sie noch nicht das 63. (beziehungsweise inzwischen das 65.) Lebensjahr vollendet haben? Diese Frage wird nun abschließend das Bundesverfassungsgericht beantworten.

Das Bundessozialgericht hat seine Meinung geändert
Wie der Bund der Steuerzahler schon mehrfach in seiner Mitgliederzeitschrift und im Internet berichtet hat, müssen jüngere Erwerbsminderungsrentner seit dem Jahr 2001 einen Abschlag auf ihre Rente hinnehmen. Er beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente, höchstens allerdings 10,8 Prozent. Ob diese Regelung rechtens ist, darüber streiten sich die Geister beziehungsweise die Gerichte. So hatte im Jahr 2006 der 4. Senat des Bundessozialgerichts geurteilt, dass Abschläge bei unter 60-jährigen Erwerbsminderungsrentnern unzulässig sind (Az. B 4 RA 22/05 R).
Die Deutsche Rentenversicherung weigerte sich jedoch, dieses Urteil auf alle anderen betroffenen Erwerbsminderungsrentner anzuwenden. Die Folge: Schnell landeten neue Klagen von Erwerbsminderungsrentnern bei den Sozialgerichten. Im August 2008 musste schließlich erneut das Bundessozialgericht entscheiden. Inzwischen war allerdings nicht mehr wie 2006 der 4. Senat, sondern der 5. Senat zuständig. Der urteilte nun, dass die Abschläge auch bei jüngeren Erwerbsminderungsrentnern rechtmäßig seien (Az. B5 R 32/07 R, B5 R 88/07 R, B5 R 98/07 R und B5 R 140/07 R).

Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet
Gegen diese Entscheidungen des Bundessozialgerichts wurde nunmehr Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mit einem Urteil ist erst in etlichen Monaten zu rechnen.

Das Verfahren ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 3588/08 anhängig.
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