Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Pressemitteilungen Archiv

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13.12.2007

Arbeits- und Sozialministerium bekommt fünften Staatssekretär

Däke kritisiert Postenschacher auf Kosten der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lehnt die Schaffung einer hoch dotierten Planstelle für einen neuen Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) strikt ab. BdSt-Präsident Dr. Karl Heinz Däke fordert den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf, in der eigens für diese Personalie anberaumten Sondersitzung am Freitag diese Stelle, die allein dem Parteienproporz geschuldet ist, zu verhindern.

Dieser Posten kostet den Steuerzahler nicht nur über 220.000 Euro im Jahr, er ist auch überflüssig. Die Neubesetzung wurde angeblich notwendig, weil der bisherige Staatssekretär im BMAS zu Außenminister Steinmeier wechselte. Anstatt nun aber wenigstens diese hoch besoldete Stelle steuerzahlerschonend wegfallen zu lassen und den früher bestehenden und funktionierenden Zustand wiederherzustellen, soll das BMAS wieder fünf(!) Staatssekretäre haben, drei beamtete und zwei parlamentarische. Zu Begründung wird darauf verwiesen, dass das BMAS einen großen Teil der Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung verantworte und diese eine "hochrangige Vertretung" gegenüber Bund, Ländern und EU erforderlich mache. Däke: "Das ist eine Floskel, die jede Stellenvermehrung in jedem Ministerium rechtfertigen würde."

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11.12.2007

Kabinettsbeschluss zur Erbschaft- und Schenkungsteuerreform

Bund der Steuerzahler begrüßt Nachbesserungen

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Erbschaft- und Schenkungsteuer begrüßt der Bund der Steuerzahler die Nachbesserungen im Gesetzentwurf. So trägt die Konkretisierung des neuen Abzugsbetrages beim betrieblichen Vermögen dazu bei, dass Unternehmen bei Einhaltung der Verschonungsregeln bis zu einem Verkehrswert von 1 Million Euro steuerfrei übergeben werden können. So wird jetzt sichergestellt, dass Kleinbetriebe nach neuem Recht nicht schlechter gestellt werden, als bisher.

Nach der ursprünglichen Fassung des Referentenentwurfs wäre dies bei vielen Kleinbetrieben der Fall gewesen, selbst wenn sie die geforderten Verschonungsregeln eingehalten hätten. Auf dieses Problem hat der Bund der Steuerzahler immer wieder aufmerksam gemacht. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, sagte dazu: "So gibt es auch für die weiteren Beratungen Hoffnungen, da verantwortliche Politiker offensichtlich nicht beratungsresistent sind."

Die Nachbesserungen beim neuen Abzugsbetrag beim Betriebsvermögen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen. Insbesondere müssen jetzt auch die so genannten Verschonungsregeln beim Übergang von Betriebsvermögen realitätsnah und praktikabel gestaltet werden. Die bislang vorgegebenen langen Fristen von 10 bzw. 15 Jahren sind realitätsfremd. Sie führen dazu, dass das politische Ziel, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, in vielen Fällen nicht erreicht wird.

Auch die Ausweitung des Bewertungsabschlages für vermietete Wohnimmobilien von 10 auf 15 Prozent geht noch nicht weit genug. Vor allem wird es aber wichtig sein, dass im Gesetzgebungsverfahren ein praktikabler Ansatz für die Bewertung der Vermögensarten gefunden wird. Dies muss im Gesetz und nicht in Rechtsverordnungen geregelt werden. Solange nicht klar ist, wie die Bewertung erfolgen soll, darf das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nicht verabschiedet werden. Däke: "Es ist, als würde ein Kuckucksei verabschiedet werden. Wir bauen ein Nest und warten, was heraus kommt."

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04.12.2007

Regierung legt Eckpunkte für Kfz-Steuerreform vor

Bund der Steuerzahler fordert Abschaffung der Kfz-Steuer

Anlässlich der morgigen Vorlage der Eckpunkte zur Reform der Kfz-Steuer wirft der Bund der Steuerzahler (BdSt) der Bundesregierung Öko-Augenwischerei vor. Statt - wie von der Regierung vorgeschlagen - die Höhe der Kfz-Steuer nach dem theoretischen CO2-Ausstoß der Autos zu bemessen, plädiert der BdSt für eine verbrauchsabhängige Besteuerung. Einfach und sachgerecht wäre es nach Auffassung des BdSt, die Kfz-Steuer komplett abzuschaffen und im Gegenzug die Mineralölsteuer geringfügig zu erhöhen.

Der BdSt fordert eine Besteuerung nach dem tatsächlichen CO2-Ausstoß. Die Steuer sollte daher unmittelbar an den Verbrauch von Kraftstoff gekoppelt sein. Derjenige, der durch eine effiziente Fahrweise wenig Kraftstoff verbraucht oder gar das Auto stehen lässt, stößt weniger CO2 aus. Es sollte also nicht derjenige geringer belastet werden, der ein Auto mit geringem CO2-Ausstoß kauft, sondern der, der tatsächlich wenig Kraftstoff verbraucht. Mitunter kann ein alter Pkw je nach Fahrweise und Häufigkeit der Nutzung weniger Kraftstoff verbrauchen, als ein neues Modell. Die geplante Kfz-Steuer würde aber gerade den Steuerzahler bestrafen, der das Auto stehen lässt. So entpuppt sich die umstrukturierte Steuer ökologisch als Mogelpackung.

Ökologisch effektiv und steuersystematisch korrekt wäre es folglich, die Kfz-Steuer gänzlich abzuschaffen und dafür die Mineralölsteuer geringfügig zu erhöhen. So wäre nicht nur eine sachgerechte Besteuerung nach dem Verursacherprinzip möglich. Gleichzeitig würde die Abschaffung der Kfz-Steuer auch zur Steuervereinfachung und zur Reduzierung von Bürokratiekosten beitragen. Der Bund der Steuerzahler warnt aber davor, das heutige Kfz-Steueraufkommen in gleicher Höhe auch aus einer erhöhten Mineralölsteuer erzielen zu wollen. Die Autofahrer sind seit Einführung der so genannten Ökosteuer massiv in Vorleistung getreten, so dass jetzt die steuerliche Entlastung notwendig und möglich ist. Daher wäre eine 1:1-Umlegung des Kfz-Steueraufkommens auf die Mineralölsteuer nicht gerechtfertigt.

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06.11.2007

Diätenreform-Pläne enttäuschen

Bund der Steuerzahler fordert Systemwechsel

Der Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Reform der Abgeordnetenbezüge ist bestenfalls Stückwerk. Das geplante Diätenplus von zwei Mal 5 Prozent bei gleichzeitiger Rekordbelastung der Steuerzahler wäre ein fatales Signal an die Bürger. Zudem sieht der Gesetzentwurf nicht vor, an der privilegierten Altersversorgung der Abgeordneten zu rütteln. Die angekündigte Einführung einer "Abgeordnetenrente" ab dem 67. Lebensjahr ist Kosmetik. Wer länger als acht Jahre lang Mitglied des Bundestages war, wird auch weiterhin die "Abgeordnetenrente" deutlich früher und ohne Abschläge erhalten.

Nach dem Gesetzentwurf würden Abgeordnete bereits nach einem Jahr und nicht wie bislang erst nach acht Jahren der Mitgliedschaft im Bundestag Versorgungsansprüche erwerben. Die vorgesehene Kürzung der Höhe der Versorgungsansprüche der Abgeordneten ist lediglich moderat. Somit würden die Bundestagsabgeordneten zukünftig sogar schneller als bisher Altersansprüche erwerben, die im Vergleich zu anderen Berufsgruppen immer noch zu hoch sind. Positiv zu bewerten ist lediglich, dass die derzeitige Regelung entfallen soll, wonach eine Wahlperiode mit vier Jahren auf die Altersansprüche angerechnet wird, auch wenn die Wahlperiode bereits nach zwei Jahren endet.

Der Bund der Steuerzahler plädiert daher für einen grundsätzlichen Systemwechsel. Die Bundestagsabgeordneten sollten zukünftig für ihre Alterssicherung eigene Beiträge entrichten. Enttäuschend ist außerdem, dass die steuerfreie Kostenpauschale unangetastet bleibt. Dieses Steuerprivileg gehört nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler abgeschafft. Die Abgeordneten sollten, wie alle anderen Steuerzahler auch, ihre Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt belegen müssen. Ein System, bei dem die Abgeordneten ihre Aufwendungen und Altersvorsorgebeiträge aus ihrem Gehalt finanzieren, existiert bereits in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Solch ein Systemwechsel würde insgesamt zu einer größeren Akzeptanz in der Bevölkerung für die Politikerbezahlung in unserem Land führen.

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03.11.2007

Bund der Steuerzahler fordert Rückkehr zur alten Pendlerpauschale

Kürzungen sind indiskutabel!

Anlässlich der morgigen Sitzung des Koalitionsausschusses fordert der Bund der Steuerzahler die Große Koalition auf, rückwirkend und ohne Abstriche die alte Pendlerpauschale wieder einzuführen. Eine Reduzierung der Pendlerpauschale auf 20 oder 25 Cent je Entfernungskilometer ist nicht hinnehmbar.

Dabei würde es sich um eine systemwidrige Beschränkung des Werbungs- bzw. Betriebskostenabzugs handeln. Eine Reduzierung der Pendlerpauschale ist auch deshalb nicht gerechtfertigt, da bereits jetzt die Aufwendungen mit 30 Cent pro Entfernungskilometer nicht abgedeckt werden können. Mit einer weiteren Reduzierung der Entfernungspauschale würde man sich noch weiter von dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entfernen. Pauschalierungen sind grundsätzlich zu begrüßen, müssen der Höhe nach aber realitätsnah bemessen sein. Es ist eher eine Anhebung der Entfernungspauschale notwendig. Diskussionen über Kürzungen können zu keiner verfassungskonformen Lösung führen.

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05.11.2007

Erbschaftsteuerreform

Bund der Steuerzahler warnt vor weiteren Steuererhöhungen

Nachdem die Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaftsteuer unter der Leitung von Finanzminister Peer Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch heute Nachmittag ihre ersten Eckpunkte präsentierte, warnt der Bund der Steuerzahler vor erheblichen Steuermehrbelastungen. "Das Beste wäre, diese komplizierte und verwaltungsaufwendige Steuer endlich abzuschaffen", sagte Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler. "Sollte sich dieser Vorschlag jetzt politisch nicht durchsetzen lassen, darf zumindest kein Mehraufkommen erzielt werden."

Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler kann die angestrebte Aufkommensneutralität bei den derzeitigen Freibeträgen und dem nun angestrebten Steuertarif nicht erreicht werden. Um die Höherbewertung auszugleichen, müssen die Freibeträge weiter angehoben und der Steuertarif abgesenkt werden. Auch bei der Entlastung des Betriebsvermögens hat die Bundesregierung den Mund wohl etwas zu voll genommen. Eine vollständige Freistellung des Betriebsvermögens, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, ist nicht mehr Gegenstand der Reform. Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass nur noch 85 Prozent des Betriebsvermögens freigestellt werden können. Die Freistellung ist jedoch an eine 10-jährige Fortführungsklausel und eine 15-jährige Behaltensfrist gekoppelt. Dies ist fernab jeglicher wirtschaftlicher Realität. Zudem wird die Neureglung wesentlich komplizierter und unsystematischer.

Völlig verdrängt werde zudem, dass es auch Unternehmen gibt, die nicht fortgeführt werden können. Massive Steuermehrbelastungen drohen insbesondere diesen Unternehmen nach der Höherbewertung. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November vergangenen Jahres ist eine Höherbewertung notwendig geworden. Selbst enge Verwandte, wie z. B. Geschwister, müssen aufgrund der zu niedrigen Freibeträge und des zu hoch gewählten Steuertarifs schon bei kleineren Erbschaften tief in die Tasche greifen, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Offensichtlich können die Steuerzahler der Politik nicht mehr allzu viel Glauben schenken, wenn es um versprochene Aufkommensneutralität geht, bemängelt der Bund der Steuerzahler.

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05.11.2007

Pendlerpauschale

Bundesregierung drückt sich vor einer klärenden Entscheidung

Der Bund der Steuerzahler Deutschland kritisiert die Entscheidung der Großen Koalition, keine Korrekturen an der jetzigen Pendlerpauschale vorzunehmen. Bereits mehrere Finanzgerichte und auch das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, haben ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Regelung geäußert. Vor diesem Hintergrund ist es ein Armutszeugnis der Bundesregierung, die für 2008 erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, um erst dann zu handeln.

Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler lässt die Bundesregierung mit dieser Politik Millionen Pendler im Unklaren, wie ihre zwangsläufig entstandenen Kosten steuerlich behandelt werden. Denn bei der Eintragung von Freibeträgen in der Lohnsteuerkarte sind die ersten 20 Kilometer durch dass Finanzamt einzutragen. Hingegen können bei der Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2007 die ersten 20 Kilometer durch das Finanzamt wiederum gekürzt werden. Diese Politik ist für Steuerzahler und Verwaltung verwirrend und unklar!

Auch die Verwaltung selbst wird durch die Entscheidung der Großen Koalition im Regen stehen gelassen. So müssen im kommenden Jahr sämtliche Steuerbescheide hinsichtlich der Entfernungspauschale vorläufig ergehen. Dass heißt, dass höchstwahrscheinlich nach der steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes alle Steuerbescheide geändert werden müssen. Schon jetzt entsteht bei der Eintragung der Freibeträge ein erheblicher Aufwand für das formelle Antrags- und Einspruchsverfahren sowie des Verfahrens zur Aussetzung der Vollziehung. Dieser erhebliche bürokratische Aufwand und die damit verbundenen Kosten hätten durch ein entschlossenes Handeln der Bundesregierung vermieden werden können.

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30.10.2007

Rückkehr zur alten Pendlerpauschale

Bund der Steuerzahler begrüßt Pläne der SPD

Die SPD-Pläne, Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem ersten Kilometer wieder steuerlich zum Abzug zuzulassen, begrüßt der Bund der Steuerzahler (BdSt) ausdrücklich. BdSt-Präsident Dr. Karl Heinz Däke sagte: "Endlich wird eingesehen, dass mit der Kürzung der Pendlerpauschale gegen die Verfassung verstoßen wurde. Bevor Karlsruhe dies schriftlich bestätigt, wird jetzt zu Recht ein Rückzieher gemacht."

Der BdSt fordert, die bis Ende vergangenen Jahres geltende Regelung vollständig und rückwirkend wieder herzustellen. Das bedeutet, dass die Pauschale in Höhe von 30 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer gelten muss. Jeglichen Kürzungen an anderer Stelle sind eine deutliche Absage zu erteilen. Däke: "Damit wird eingestanden, mit der Kürzung einen Fehler gemacht zu haben. Die alte Regelung muss nun ohne Wenn und Aber rückwirkend wieder hergestellt werden."

Der Bund der Steuerzahler gehörte zu den ersten, die die neue Regelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig hielten. Daher war es für den Verband folgerichtig, Musterprozesse gegen die Kürzung der Pendlerpauschale zu führen. Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Beschluss vom 23. August 2007 ebenfalls ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale sehr deutlich zum Ausdruck gebracht und die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichtes bestätigt. Entschieden widersprach der BdSt der Auffassung des Bundesfinanzministeriums, dass es sich bei der Pendlerpauschale um eine Subvention handelt. Die Fahrten zur Arbeit sind beruflich veranlasst und müssen deshalb als Werbungskosten abzugsfähig bleiben.

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24.10.2007

Hohes Beitragssenkungspotenzial in der Arbeitslosenversicherung nutzen!

Bezugsdauer des ALG I darf nicht verlängert werden

Angesichts der heutigen Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Sozialgesetzbuchs III fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) die Regierungskoalition auf, neue Ausgaben in der Arbeitslosenversicherung zu unterlassen und stattdessen die Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit für eine Beitragssenkung zu verwenden. Insbesondere sollte auf eine Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) und auf die Einführung des Eingliederungsbeitrags verzichtet werden. Beide Maßnahmen würden die Beitragszahler mit etwa 7,5 Mrd. Euro oder mit fast einem Beitragssatzpunkt belasten! Der Präsident des BdSt, Dr. Karl Heinz Däke, sagte: "Die geplanten Mehrausgaben unterstreichen das vorhandene hohe Potenzial, um die Beiträge zu senken. Ohne neue Ausgabenprogramme könnte der Beitragssatz kurzfristig auf ein Niveau von unter 3 Prozent sinken."

Das Karl-Bräuer-Institut des BdSt hat in seiner aktuellen Analyse errechnet, dass der Beitragssatz auf etwa 2,7 Prozent reduziert werden könnte, wenn die Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit sowie die Mittel aus der Abschaffung des Aussteuerungsbetrags an die Beitragszahler zurückgegeben werden. Eine solche Senkung würde einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn von 3.000 Euro um 270 Euro im Jahr entlasten. Auch der Arbeitgeber würde um den selben Betrag entlastet werden. Eine Reduzierung der Lohnnebenkosten würde zudem mittelfristig den Beschäftigungsaufbau fördern und damit die gute Konjunkturentwicklung weiter unterstützen.

Der BdSt lehnt insbesondere die finanzielle Inanspruchnahme der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Eingliederungsbeitrags ab, weil der Gesetzgeber auf diese Weise eine system- und verfassungswidrige Regelung ähnlich dem Aussteuerungsbetrag einführen und die Beitragszahler ungerechtfertigt und damit auch übermäßig belasten würde. Ebenfalls warnt der BdSt vor der Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I. Gemäß dem Vorschlag des SPD-Vorsitzenden Beck würde dies zu Mehrausgaben von etwa 2,5 Mrd. Euro führen.

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19.10.2007

Der Staatsverschuldung einen Riegel vorschieben

BdSt mahnt Ministerpräsidenten zu Taten

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das heutige Bekenntnis der Ministerpräsidenten, die öffentliche Verschuldung wirksam begrenzen zu wollen. Den vielen Worten müssen jetzt aber endlich Taten folgen. Der Bund der Steuerzahler hat der Föderalismuskommission II und damit auch jedem einzelnen Ministerpräsidenten einen konkreten Vorschlag für eine Schuldenbremse unterbreitet.

Der BdSt-Vorschlag beinhaltet die Änderung des Artikels 115 des Grundgesetzes, der analog auf die Länderverfassungen übertragen werden kann. Er sieht ein prinzipielles Verbot der Kreditfinanzierung öffentlicher Haushalte vor. Kredite dürften nur noch im Falle allgemeiner Katastrophen sowie restriktiv zum Ausgleich konjunkturell bedingter Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates aufgenommen werden. Als zusätzliche Hürde sieht das BdSt-Konzept vor, Kreditaufnahmen nur mit einer parlamentarischen Zweidrittelmehrheit zuzulassen.

Den Brief an die Ministerpräsidenten finden Sie hier.

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18.10.2007

Neues Dienstrecht für Bundesbeamte

Bund der Steuerzahler fordert weitere Reformen

Das von der Bundesregierung angestrebte Dienstrechtsneuordnungsgesetz bleibt weit hinter den Reformnotwendigkeiten zurück. Allerdings werden einige Forderungen des Bundes der Steuerzahler aufgegriffen. Der Bund der Steuerzahler begrüßt das Vorhaben der Regierung, Beamte flexibler einzusetzen. Ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung ist es, die Höhe des Grundgehalts zukünftig nicht mehr am Lebensalter, sondern am Dienstalter zu orientieren. Richtig ist zudem die angestrebte Erhöhung des Pensionsalters auf 67 Jahre, obwohl das eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist. Im Rentenrecht wurde diese Anpassung längst vollzogen.

Doch ansonsten stellt der Gesetzentwurf nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler mehr denn je ein Vorhaben von Beamten für Beamte dar. Echte Leistungsanreize für Beamte fehlen weiterhin. Die Beibehaltung des Ehegattenzuschlags ist pure Besitzstandswahrung. Hier bleibt die Regierung sogar hinter Vorschlägen des Beamtenbundes aus dem Jahr 2004 zurück. Die Sonderzahlung (das frühere Weihnachtsgeld) soll als fester Bestandteil in das Gehalt integriert und damit auch dynamisiert werden und so künftig die Pension der Beamten erhöhen. Der Zulagen-Dschungel mit seinen bürokratischen Verwaltungsvorschriften wird nicht gelichtet. Die Pensionen sollen weitgehend abgesichert und nur im unerlässlichen Minimalumfang an Rentenbeschränkungen angepasst werden, kritisiert der Bund der Steuerzahler. "Weniger Reform, dafür mehr für die Beamten" - das scheint die Devise für die Erstellung des Gesetzentwurfs gewesen zu sein.

Der Bund der Steuerzahler fordert die Einführung von wirksamen Elementen einer leistungsgerechten Besoldung und den Abbau leistungsunabhängiger Komponenten. Unumgänglich ist zudem eine spürbare und verbindliche Dämpfung der Pensionslasten. Denn wir brauchen ein effizientes Beamtentum, das für die Steuerzahler finanzierbar bleibt. Insofern sind deutliche Verbesserungen am Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren dringend erforderlich.

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16.10.2007

Beratungen über Nachtragshaushalt 2007

Bund der Steuerzahler: Der Bund muss weniger Geld ausgeben

Angesichts der morgigen Beratungen über den Nachtragshaushalt 2007 fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) von der Großen Koalition einen ambitionierten Willen zu Einsparungen. Obwohl im Vergleich zur ursprünglichen Haushaltsplanung 5,2 Milliarden Euro weniger Schulden aufgenommen werden müssen, darf es keine Entwarnung geben. Nach Ansicht der Steuerzahlerorganisation muss der Bundeshaushalt deutlich vor dem Jahr 2011 ausgeglichen sein. Die Neuverschuldung müsse schneller gesenkt und die Ausgaben endlich eingedämmt werden. Nur so sei zu verhindern, dass der Bund in Zeiten eines konjunkturellen Abschwungs wieder in die Schuldenfalle tappe.

Vor diesem Hintergrund fordert der BdSt, den geplanten Verkauf von Bundesvermögen nicht zu verschieben. Die Erlöse seien ausschließlich zur Schuldentilgung einzusetzen. Dann könnte die Neuverschuldung in 2007 auf rund 9 Milliarden Euro heruntergefahren werden. Der BdSt warnt davor, die Haushaltspolitik nur auf die nächste Bundestagswahl auszurichten. Nichts anderes wäre eine Verlagerung der geplanten Privatisierungen.

Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte wird am Jahresende knapp 1,5 Billionen Euro betragen. Immer noch geben Bund, Länder und Kommunen allein in diesem Jahr rund 66 Milliarden Euro für Zinsen aus. Der BdSt weist zudem darauf hin, dass die Verringerung des Verschuldungstempos vorrangig auf die gute Konjunktur und auf die Leistungen der Steuerzahler zurückzuführen sei. Die massiven Steuermehreinnahmen hätten zur Verbesserung der Haushaltssituation beigetragen. Der Anteil der Bundesregierung sei relativ bescheiden. Die Ausgaben sollen nach den Plänen der Regierung im kommenden Jahr um 13 Milliarden Euro steigen. Dies zeige deutlich: Der Staat hat kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem. Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb weitere Einsparungen im Bundeshaushalt, Ausgabenbegrenzung scheine ein Fremdwort für die Bundesregierung zu sein.

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21.09.2007

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung weiter senken

Beitragszahler entlasten statt ausbeuten!

Der Bund der Steuerzahler fordert, die gesamten Haushaltsüberschüsse der Bundesagentur für Arbeit sowie die Mittel aus der Abschaffung des Aussteuerungsbetrags für eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags zu verwenden. Dadurch kann der Beitragssatz auf unter 3 % gesenkt werden. Die aktuelle Überschussprognose der BA bestätigt, dass eine deutliche Beitragssenkung nachhaltig finanzierbar ist. "Der Etatüberschuss der BA entsteht aufgrund zu hoher Beitragszahlungen der Versicherten. Die logische und sachgerechte Konsequenz besteht darin, diese Überschüsse über eine Beitragssenkung an die Beitragszahler zurückzugeben und sie damit zu entlasten", resümiert BdSt-Präsident Däke und verweist auf eine aktuelle Analyse des Karl-Bräuer-Instituts.

Der BdSt wendet sich gegen die Vorschläge, neue versicherungsfremde Leistungen, wie beispielsweise einen beitragsfinanzierten Lohnzuschuss für Niedrigverdiener, an die BA zu überweisen. Insbesondere ist die finanzielle Inanspruchnahme der BA im Rahmen des Eingliederungsbeitrags abzulehnen, weil der Gesetzgeber auf diese Weise eine system- und verfassungswidrige Regelung ähnlich dem Aussteuerungsbetrag einführen und die Beitragszahler ungerechtfertigt und damit auch übermäßig belasten würde. Däke ermahnt daher die Regierungskoalition: "Die Ausbeutung der Beitragszahler durch verfassungsrechtlich bedenkliche Finanzierungstricks muss endlich aufhören! Jetzt gehören Pläne zur Entlastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf den Tisch!"

Ferner schlägt der BdSt vor, den Bundeszuschuss zur Arbeitslosenversicherung am Umfang der versicherungsfremden Leistungen zu bemessen. Allerdings ist einer Erhöhung des Bundeszuschusses der schrittweise Abbau von entbehrlichen versicherungsfremden Leistungen vorzuziehen. Auf mittlere Sicht könnte dadurch der Beitragssatz noch deutlicher gesenkt und zudem der Bundeshaushalt entlastet werden, da zur Finanzierung der verbliebenen sachfremden Aufgaben ein geringerer Steuerzuschuss erforderlich wäre.

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21.09.2007

Entwurf des Steinkohlefinanzierungsgesetzes

Bund der Steuerzahler fordert: Steinkohlesubventionierung schnellstmöglich beenden

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert den Deutschen Bundestag auf, die Subventionierung der deutschen Steinkohle schnellstmöglich zu stoppen. Anlässlich der heute beginnenden Bundestagsberatungen zum Entwurf des Steinkohlefinanzierungsgesetzes sagte BdSt-Präsident Däke: "Deutsche Steinkohle ist nicht wettbewerbsfähig und kann jederzeit durch Importkohle ersetzt werden." Das stehe pikanterweise sogar im Gesetzentwurf. Der Bundestag sollte daraus die Konsequenz ziehen und die Subventionierung der deutschen Steinkohle nicht erst Ende 2018 einstellen.

Je schneller deutsche Steinkohle durch die nicht einmal halb so teure Importkohle ersetzt wird, desto höher sind die Milliardenbeträge, die dann nicht mehr in Form von Subventionen fließen müssten. "Selten war Sparen so einfach", sagte Däke. Der Bundestag müsse jetzt volkswirtschaftlichen Sachverstand walten lassen und einen spürbaren Subventionsabbau im Interesse von 80 Millionen Steuerzahlern betreiben.

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12.09.2007

Bund der Steuerzahler begrüßt die neue Verfahrensweise zur Pendlerpauschale

Der Bund der Steuerzahler gehörte zu den ersten, die die neue Regelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig hielten. Daher war es für den Verband folgerichtig, Musterprozesse gegen die Kürzung der Pendlerpauschale zu führen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Beschluss vom 23. August 2007 ebenfalls ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale sehr deutlich zum Ausdruck gebracht und die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichtes bestätigt.

Angesichts dieser Rechtssituation forderte der Bund der Steuerzahler das Bundesfinanzministerium (BMF) auf, allen Pendlern die Eintragung der Freibeträge in voller Höhe zu gewähren. Dieser Forderung folgte das Ministerium nun. "Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber jetzt müsste man auch den nächsten gehen und diese unsinnige, systemwidrige Kürzung der Pendlerpauschale ganz zurücknehmen", forderte Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler. "Dabei sollte nicht erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden, sondern jetzt schnellstens im politischen Wege die alte Pendlerpauschale wieder zum Gesetz gemacht werden".

Entschieden widersprach der Bund der Steuerzahler der Auffassung des BMF, dass es sich bei der Pendlerpauschale um eine Subvention handelt. Die Fahrten zur Arbeit sind beruflich veranlasst und deshalb müssen sie als Werbungskosten abzugsfähig bleiben.

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12.09.2007

Pressestatement von Dr. Karl Heinz Däke zum Thema Schuldenbremse

Bund der Steuerzahler kündigt Gesetzentwurf an

"Der Bund der Steuerzahler hat der Föderalismuskommission II ein ausgefeiltes Konzept für eine wirksame Schuldenbremse vorgelegt. Die Kommissionsteilnehmer sollten ihre bevorstehende Klausurtagung nutzen, um das Konzept intensiv zu prüfen. Der Bund der Steuerzahler wird der Kommission für ihre eigentliche Sitzung Mitte Oktober einen fertigen Gesetzentwurf für eine entsprechende Grundgesetz-Änderung einschließlich einer Gesetzesbegründung präsentieren. Den vielversprechenden Worten der Kommission und den vagen Äußerungen aus dem Bundesfinanzministerium müssen jetzt Taten folgen. Der Bund der Steuerzahler will hierzu seinen Beitrag leisten, damit die öffentliche Hand schnellstmöglich über eine Schuldenbremse verfügen kann.

Unsere ausformulierten Vorschläge zur Änderung des Artikels 115 des Grundgesetzes enthalten im Kern ein prinzipielles Kreditverbot für den Bund. Von diesem Verbot darf lediglich in zwei Ausnahmefällen mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag abgewichen werden. Im ersten Ausnahmefall wird eine Kreditfinanzierung von Ausgaben im Zusammenhang mit Katastrophen und Kriegen zugelassen. Im zweiten Ausnahmefall können konjunkturbedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Bundes über Kredite kompensiert werden. Bei der Bestimmung der Höhe dieses konjunkturellen Mehrbedarfs hat die Bundesregierung unabhängige Sachverständige zu Rate zu ziehen, und zwar die Wirtschaftsweisen sowie die Bundesbank oder einen noch einzurichtenden Finanzstabilitätsrat. Die Empfehlungen dieser Gremien sollten zusammen mit der Ansicht der Bundesregierung veröffentlicht werden. Ferner wird der Deutsche Bundestag verpflichtet, zeitgleich zu einer Kreditermächtigung auch einen entsprechenden Tilgungsplan für die Folgejahre zu beschließen. Um zu verhindern, dass Konjunkturschwächen zur Rechtfertigung einer übermäßigen Verschuldung missbraucht werden, sieht das Modell des Bundes der Steuerzahler eine weitere Hürde vor. Konjunkturbedingte Kreditaufnahmen des Bundes dürfen - in Anlehnung an die Maastricht-Vorgaben - höchstens im Umfang von 1,5 % des BIP getätigt werden. In den Länderverfassungen sind analoge Regelungen zum prinzipiellen Kreditverbot und zu den Ausnahmefällen zu verankern. Die Länder dürfen jedoch erst handeln, wenn der Bund angesichts der Konjunkturlage eine öffentliche Kreditaufnahme befürwortet. Eine konjunkturbedingte Kreditaufnahme der Länder wird dann und nur dann möglich. Sie darf zudem nicht mehr als 1,5 % des jeweiligen Landes-BIP betragen. Bei konjunkturellen Aufschwüngen sollen entstehende Mehreinnahmen so lange in die Kredittilgung fließen, bis die Maastricht-Schuldengrenze von 60 % des BIP erreicht ist. Darüber hinaus gehende konjunkturelle Mehreinnahmen sollen dann die Konjunkturausgleichsrücklagen des Bundes und der Länder speisen. Bei Abschwüngen ist zunächst auf die Rücklagen und erst dann auf Kredite unter den genannten Restriktionen zurückzugreifen. Wenn die öffentlichen Haushalte auf diese Weise ins "Kredit-Lot" gebracht worden sind, ist im letzten Schritt eine verfassungsgesetzliche Verpflichtung zur echten Tilgung bestehender Kredite vorzusehen."

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06.09.2007

BFH hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig

Däke: Alte Regelung schnellstmöglich wieder in Kraft setzen!

Der Bundesfinanzhofs (BFH) hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt diesen jetzt bekannt gewordenen Beschluss des höchsten deutschen Steuergerichts. Der BdSt fordert das Bundesfinanzministerium auf, die Verwaltungsanweisung vom 4. Mai 2007 an die Finanzämter, die Freibeträge nur gekürzt in die Lohnsteuerkarten einzutragen, umgehend zurückzuziehen. Den Bundestag fordert der BdSt auf, jetzt zügig die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder ab dem ersten Kilometer zum Abzug zuzulassen. BdSt-Präsident Däke: "Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass Fahrten zur Arbeit Werbungskosten sind. Nach der Systematik des deutschen Steuerrechts sind diese zwingend steuermindernd zu berücksichtigen. Der BFH-Beschluss ist die einzig logische Reaktion auf die Kürzung."

Der Gesetzgeber muss jetzt rasch handeln, um einer weiteren Verunsicherung der Steuerzahler entgegenzuwirken. So kann er die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorwegnehmen und die drohende Einspruchsflut bei den Finanzämtern vermeiden. BdSt-Präsident Däke warnt die Große Koalition davor, die bei einer Rücknahme der Kürzung entstehenden Steuermindereinnahmen durch Erhöhungen an anderer Stelle ausgleichen zu wollen. Däke: "Die Steuereinnahmen sprudeln so stark, dass die Rückkehr zur alten Regelung die notwendige Haushaltskonsolidierung nicht beeinträchtigen würde. Vielmehr erlaubt das hohe Steueraufkommen, die Steuerzahler endlich zu entlasten!"

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30.08.2007

Kita-Finanzierung

Bund der Steuerzahler kritisiert Sondervermögen

Die heute vom Bundesfinanzministerium angekündigte Schaffung eines Sondervermögens zur Kita-Finanzierung lehnt der Bund der Steuerzahler ab. Die jetzt verabredete Mischfinanzierung verstößt eindeutig gegen die in der Föderalismuskommission I beschlossene Arbeitsteilung. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sollte sich der Bund aus diesem Politikfeld heraushalten. Der Ausbau der Kinderbetreuung muss von den Ländern gemäß der lokalen Notwendigkeiten finanziert werden. Die Länder sind gefordert, durch Haushaltsumschichtungen ihren Kommunen die nötigen Finanzmittel bereitzustellen.

Der Bund der Steuerzahler rügt zudem die Schaffung eines neuen Nebenhaushalts des Bundes. Der Bund hatte erst kürzlich das ERP-Sondervermögen aufgelöst, um für mehr Transparenz in der Haushaltspolitik zu sorgen. Jetzt ein neues Sondervermögen zu schaffen, gleicht einer "Rolle rückwärts" und führt zu mehr Kompetenz- und Finanzwirrwarr zwischen Bund und Ländern.

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27.08.2007

Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg

Bund der Steuerzahler fordert spürbare Entlastung der Steuer- und Beitragszahler

Im Vorfeld der am kommenden Donnerstag und Freitag auf Schloss Meseberg stattfindenden Klausurtagung des Bundeskabinetts fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) Maßnahmen zur Entlastung der Steuer- und Beitragszahler. An der Spitze des Forderungskatalogs steht die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. "Die zur Dauersteuer mutierte Ergänzungsabgabe hat in der heutigen Steuerlandschaft keinen Platz mehr. Die Regierung muss jetzt einen konkreten Fahrplan zum Auslaufen des Solis vorlegen", so der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke. Durch die Abschaffung des Solis stünden den Steuerzahlern über 12 Milliarden Euro jährlich mehr zur Verfügung. Däke fordert die Bundesregierung zudem auf, in Meseberg die Weichen für eine umfangreiche Reform der Einkommensteuer zu stellen. Däke: "Nachdem bei der Körperschaftsteuer eine Entlastung erreicht werden konnte, sind nun die Einkommensteuerzahler dran. Angesichts der sprudelnden Steuerquellen muss die Bundesregierung darüber hinaus den Abbau der Neuverschuldung ambitionierter vorantreiben, anstatt über neue Ausgabenprogramme nachzudenken."

Weitere vom BdSt geforderte Entlastungsmaßnahmen:

· Wiederherstellung der alten Regelung bei der Entfernungspauschale
· Erhöhung des Sparer-Freibetrags
· Volle Absetzbarkeit privater Steuerberatungskosten
· Ausweitung des Katalogs der mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz besteuerten Güter und Dienstleistungen
· Keine Beitragssatzerhöhung bei der Pflegeversicherung. Einführung einer ergänzenden kapitalgedeckten Pflege-Zusatzversicherung.
· Weitere Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf unter drei Prozent.

Der Bund der Steuerzahler warnte die Bundesregierung vor weiteren Verschärfungen des Steuerrechts. So wäre es aus Sicht des BdSt völlig unsinnig und systemwidrig, die Abschreibungsmöglichkeiten bei Dienstwagen einzuschränken und an den CO2-Ausstoß zu koppeln. "Es gibt kein Dienstwagenprivileg, das zu bekämpfen wäre", so Däke abschließend.

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14.08.2007

Beamtenpensionen

Bund der Steuerzahler fordert weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Versorgungsausgaben

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt Planungen des Bundesinnenministeriums, wesentliche Regelungen der Gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten zu übertragen. Zugleich fordert der BdSt weitergehende Maßnahmen zur Dämpfung der steigenden Pensionslasten. Vor allem die Anhebung des Pensionsalters ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn Angestellte bis 67 arbeiten müssen, gibt es keinen Grund, Beamte gesondert zu behandeln.

Nach dem Entwurf eines Dienstrechtsneuordnungsgesetzes sollen auch Beamte nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen können. Wenn sie frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, müssten die Bundesbeamten, ebenso wie die Rentner, Abschläge hinnehmen. Allerdings lehnt es das Bundesinnenministerium bisher ab, den 2004 in der Gesetzlichen Rentenversicherung eingeführten Nachhaltigkeitsfaktor auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Es ist jedoch notwendig, den Nachhaltigkeitsfaktor der Rentenreform, der das Rentenniveau langfristig senkt, auf das System der Beamtenpensionen wirkungsgleich zu übertragen. Die Privilegien der Beamtenversorgung sollten vollständig beseitigt werden.

Selbstverständlich fällt darunter auch die komplette Streichung der Studienjahre als Grundlage der Versorgungsansprüche für Beamte. So werden Studienzeiten bei Rentnern ab dem Jahr 2008 nicht mehr berücksichtigt. Nach dem Gesetzentwurf sollen bei Beamten Studienzeiten weiterhin pensionssteigernd mit zwei Jahren und vier Monaten angerechnet werden.

Um die Versorgungsausgaben für Beamte einzudämmen, ist eine Begrenzung der Pensionen über den Gesetzentwurf hinaus unumgänglich. Ein erster Schritt wäre, den jährlichen Anstieg der Versorgungsbezüge stärker zu dämpfen als die Aktivbezüge der Beamten angehoben werden. Zudem sollte die Pension künftig nicht nach den letzten Dienstbezügen, sondern nach dem Durchschnitt der Bezüge während des Arbeitslebens berechnet werden.

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10.08.2007

Jahressteuergesetz 2008: Neue Missbrauchsregelung ist überflüssig!

Verbände fordern Beibehaltung der alten Regelung
Nach der geplanten Neufassung des § 42 der Abgabenordnung (AO) sollten alle Steuerzahler unter Generalverdacht gestellt werden, sobald sie Steuergestaltungen verwenden. Nach heftiger Kritik wurde der Gesetzentwurf zwar entschärft. Aber "Herumflicken an Murks bleibt trotzdem Murks", kritisieren der Bund der Steuerzahler, der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, der Deutsche Steuerberaterverband und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Die Verbände fordern Bundestag und Bundesrat auf, von einer Neuregelung Abstand zu nehmen und stattdessen die bisherige Regelung beizubehalten. Sie hat sich in jahrelanger Praxis bewährt. Die Änderung des Missbrauchsparagraphen 42 AO ist unangemessen, trägt zur weiteren Verunsicherung der Steuerzahler und Berater bei und wird zu einer enormen Prozessflut führen.

Ein Missbrauch soll nach der Neufassung jetzt vorliegen, wenn der Steuerzahler eine ungewöhnliche Gestaltung gewählt hat, für die er - der Steuerzahler - keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe nachweisen kann.

Offen ist, was unter "ungewöhnlich" zu verstehen ist. Ungewöhnlich für die Finanzbeamten dürfte sein, wenn Steuern gespart werden. Für den Steuerzahler dürfte es sich hingegen eher um eine gewöhnliche Gestaltung handeln, da Steuern sparen grundsätzlich legal und legitim ist. Ungewöhnlich soll eine Gestaltung sein, die nicht der Gestaltung entspricht, die vom Gesetzgeber in Übereinstimmung mit der Verkehrsanschauung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele vorausgesetzt wurde. Die unbestimmten Rechtsbegriffe "Wille des Gesetzgebers" und "Verkehrsanschauung" werden in der Praxis zu massiven Problemen führen. Zahlreiche zusätzliche Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert. Sicherheit kann der Steuerzahler nur über eine verbindliche Auskunft erhalten, für die er dann allerdings bezahlen muss.

Damit wird, entgegen der bisherigen Rechtslage, die Beweislast umgekehrt. Dem Steuerzahler werden zusätzliche Darlegungs- und Beweislastpflichten auferlegt. Die geplante Neuregelung ist ein weiterer Beweis für die zunehmende Gängelung der Steuerzahler durch den Fiskus. Erlaubt ist nicht mehr, was das Gesetz zulässt, sondern was der Fiskus als Wille des Gesetzgebers interpretiert.

Die jetzige Missbrauchsregelung wurde durch Rechtsprechung untermauert und beschränkt sich auf die Fälle des tatsächlichen Missbrauchs. Anscheinend genügt das der Bundesregierung nicht. Würden die Pläne Wirklichkeit, droht den Steuerzahlern weitere Rechtsunsicherheit und das deutsche Steuerrecht würde auf noch weniger Akzeptanz stoßen. Steuersatzsenkungen, wie in der jüngsten Unternehmensteuerreform, reichen nicht aus, um Bürger und Unternehmen in Deutschland zu halten, betonen die Verbände. Ein gesundes Steuerklima mit Rechtssicherheit und gleichmäßiger Kräfteverteilung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung gehört ebenso dazu!

Kontakt:

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Reiner Holznagel, Tel.: 030 / 25 93 96 0

Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Erich Nöll, Tel.: 030 / 30 10 86 10

Deutscher Steuerberaterverband e.V.
Markus Deutsch, Tel.: 030 / 278 76 2

Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Uwe Rauhöft, Tel.: 030 / 4 01 29 25
07.08.2007

Berufsgenossenschaften - Ein Monopol vor dem Aus?

Europäischer Gerichtshof entscheidet über die Zukunft der Gesetzlichen Unfallversicherung

Aufgrund eines aktuell veröffentlichten Vorlagebeschlusses des Landessozialgerichts Chemnitz (Aktenzeichen L 6 U 2/06) wird nun der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen, ob das Monopol der Berufsgenossenschaften in Deutschland mit europäischem Recht vereinbar ist. Für die beteiligten Verbände (Bund der Steuerzahler, "Die Familienunternehmer - ASU", der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie, der Bundesverband mittelständische Wirtschaft) ist diese Entwicklung ein Meilenstein auf dem Weg zum Wettbewerb in der Gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Monopol ist überholt, ineffizient und belastet die Unternehmen mit zu hohen Beiträgen. Deshalb fordern die Verbände schon lange die Einführung von Wettbewerb und Wahlfreiheit. Sie haben ihre Mitglieder aktiv bei der Führung von Musterprozessen für die freie Wahl des Versicherungsträgers begleitet. Die Mitgliedsunternehmen äußern die Kritik an den Berufsgenossenschaften immer deutlicher. Neben der Zwangsmitgliedschaft beklagen sie die willkürliche Zuteilung zu einer Berufsgenossenschaft sowie die Belastung durch hohe Beitragssätze.

Klägerin im anstehenden Verfahren ist ein Metallbaubetrieb aus Oschatz. Ziel des Prozesses ist eine Abschaffung der Monopol-Stellung der Berufsgenossenschaften. Den Unternehmen mit Sitz in Deutschland muss es endlich möglich gemacht werden, die Arbeitsunfälle ihrer Beschäftigten auch bei einem privaten Versicherer absichern zu können. Eine Pflicht zur Versicherung bei gleichzeitig freier Wahl des Versicherers ist das Ziel.

Ein erstes privates Versicherungsangebot konnte die Klägerin bereits vorlegen. Die dänische Alpha-Group bietet auch für Deutschland eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle an. Wie der internationale Vergleich zeigt, gibt es bereits in vielen Ländern Wettbewerb durch private Anbieter bei der Versicherung von Arbeitsunfällen.

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01.08.2007

Umstellung der Schuldenuhr

Bund der Steuerzahler fordert Schuldenverbot

Der Bund der Steuerzahler stellt am 1. August 2007 um 12 Uhr seine Schuldenuhr um.

Aufgrund der stark gestiegenen Steuereinnahmen sinkt die Nettokreditaufnahme von Bund, Ländern und Kommunen in diesem Jahr auf voraussichtlich 17 Milliarden Euro. Das ist rund halb so viel wie zu Jahresanfang geplant. Damit verringert sich der durchschnittliche Schuldenzuwachs von bislang 1.056 Euro auf nunmehr 539 Euro pro Sekunde. Die öffentliche Verschuldung wird am Jahresende knapp 1.498 Milliarden Euro betragen.

Die Halbierung des Verschuldungstempos ist in erster Linie ein Verdienst der Steuerzahler, die massive Zusatzlasten schultern müssen. Zudem trägt die Arbeit des Bundes der Steuerzahler Früchte. Das belegt der politische Sinneswandel, die Steuermehreinnahmen jetzt nicht komplett in neue Ausgabenprogramme zu stecken, sondern auch für den Abbau der Nettokreditaufnahme zu nutzen. Der Bund der Steuerzahler gibt jedoch keinesfalls Entwarnung. Bund, Länder und Kommunen werden in diesem Jahr rund 66 Milliarden Euro für Zinsen ausgeben müssen.

Vor diesem Hintergrund fordert der Bund der Steuerzahler die Politik auf, eine wirksame Schuldenbremse zu installieren. Der Bund der Steuerzahler hat der Föderalismuskommission II ein Modell inklusive eines Formulierungsvorschlags für die entsprechende Grundgesetzänderung vorgelegt. Unser mittelfristiges Ziel ist ein grundsätzliches Kreditverbot mit ganz wenigen Ausnahmen. Die Schuldenuhr muss im Namen zukünftiger Generationen bald rückwärts laufen.

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30.07.2007

Bund der Steuerzahler fordert Steuersenkung

Der Soli muss weg - sofort!

Der Bund der Steuerzahler bekräftigt seine Forderung nach der sofortigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Nach Art. 106 des Grundgesetzes kann der Bund einen Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe einführen. In den 90er Jahren mag die "Finanzierung der Vollendung der Einheit Deutschlands" als Zweck berechtigt gewesen sein. Doch nicht mehr im Jahr 2007. Der Soli soll als Ergänzungsabgabe so genannte Bedarfsspitzen des Bundes ausgleichen. Daraus folgt, dass der Soli nur befristet erhoben werden darf.

Nach 17 Jahren kann von Befristung nicht mehr die Rede sein. Vielmehr hat sich der Soli zu einer eigenen Steuer neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer entwickelt. Das ist nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler verfassungswidrig.

Derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht in einem vom BdSt unterstützten Musterprozess (Az. 2 BvR 1708/06), ob der Soli weiter erhoben werden darf. Der Bund der Steuerzahler fordert den Bundestag auf, den Soli schnellstmöglich abzuschaffen und nicht bis zum Urteil zu warten.

In Anbetracht der stark gestiegenen Steuereinnahmen, die letztlich auch Ergebnis der massiven Mehrbelastungen für die Steuerzahler sind, ist es an der Zeit, die Steuerzahler mit der Abschaffung des Soli zu entlasten! Die Finanzierung der Entlastungsmaßnahme ist heute möglich, ohne die ebenfalls drängende Konsolidierung der Staatsfinanzen in Frage zu stellen. Zudem würde die Entlastung der Steuerzahler die Konjunktur stärken und ein Beitrag für Wachstum und Beschäftigung geleistet werden.

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24.07.2007

Kabinettsbeschluss zur Privatisierung der Deutschen Bahn AG

Bund der Steuerzahler fordert Nachbesserungen

Für ordnungspolitisch verfehlt und haushaltspolitisch riskant hält der Bund der Steuerzahler (BdSt) das Modell der Bahn-Privatisierung, auf das sich die Bundesregierung heute geeinigt hat. Bundestag und Bundesrat müssen die Weichenstellungen korrigieren, fordert der BdSt.

Ordnungspolitisch sauber wäre das Trennungsmodell gewesen, bei dem das Schienennetz beim Bund verblieben und die eigentlichen Verkehrssparten der Deutschen Bahn AG (DB) privatisiert worden wären. Dann hätte der Bund für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb um die beste Nutzung seiner einzelnen Schienentrassen sorgen können. Dieses Modell ist mit dem heutigen Beschluss außer Reichweite geraten.

Nach Auffassung des BdSt muss das von der Regierung bevorzugte Eigentumssicherungsmodell verbessert werden. Denn sicher ist bei diesem Modell lediglich, dass das weitgehend steuerfinanzierte Schienennetz faktisch kostenlos von einer teilprivatisierten DB genutzt werden kann. Durch das Eigentumssicherungsmodell wird der Bund als Netzeigentümer geschwächt. Er kann dann weniger denn je darauf pochen, dass die DB ihren Konkurrenten die Netznutzung ohne Behinderungen gestattet. Ob sich der Bund das Netz als ultima ratio jemals wieder zurückholen kann, muss angesichts der umstrittenen "Wertausgleichsklausel" stark bezweifelt werden. Nach dieser Klausel müssten die Steuerzahler im ungünstigsten Fall noch einmal Milliardenbeträge aufbringen, um der DB die wirtschaftlichen Netznutzungsrechte wieder zu entziehen. Das Mindeste ist, dass sich die Große Koalition an ihren Entschließungsantrag vom Ende des vergangenen Jahres erinnert, in dem der Ausschluss von Haushaltsrisiken gefordert wurde.

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11.07.2007

Jahressteuergesetz 2008

Bund der Steuerzahler: Bewährtes Steuerrecht wird auf den Kopf gestellt!

Nach der geplanten Neufassung des § 42 der Abgabenordnung sollen alle Steuerzahler unter Generalverdacht gestellt werden, kritisiert der Bund der Steuerzahler. Zudem wird der Willkür von Finanzbeamten Tür und Tor geöffnet. Auslöser für die Kritik ist der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2008 aus dem Bundesfinanzministerium. Jahrelang waren die Steuerzahler darauf eingestellt, dass Finanzbehörden die Anerkennung von Gestaltungen im Steuerrecht verwehren konnten, wenn nachgewiesen wurde, dass eine Gestaltung nur vorgenommen wurde, um Steuern zu sparen.

Nach dem Referentenentwurf sollen dagegen zukünftig Steuerzahler darlegen "dass es beachtliche außersteuerliche Gründe" für eine Gestaltung gibt. Das Bundesfinanzministerium spricht mit dieser Formulierung einen Generalverdacht aus. Offenbar geht man im Bundesfinanzministerium davon aus, dass jede Entscheidung eines Steuerzahlers, die zu einer Minderung der Steuerlast führt, nur deswegen getroffen wurde, um das Steuerrecht zu missbrauchen. Die Steuerzahler müssen das Gegenteil beweisen. Damit wird die Beweislast umgekehrt. Die Regelung ist umso kritikwürdiger, als die Steuerzahler nur die Möglichkeit hat, mit dem zuständigen Finanzbeamten zu verhandeln, ob Gestaltungen anerkannt werden oder nicht. Das ist das Gegenteil von Verlässlichkeit im Steuerrecht. Wer sich der möglichen Willkür einer Verhandlung nicht aussetzen möchte, hat die Möglichkeit im Vorfeld seiner Entscheidung eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen. Doch solche Auskünfte sind seit Ende 2006 gebührenpflichtig, eine Auskunft kostet mindestens 100 Euro.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Neufassung des § 42 Abgabenordnung ist ein Ärgernis für die Steuerzahler und sollte nach Auffassung des Steuerzahlerbundes schleunigst eingestampft werden. Würden die Pläne Wirklichkeit, würde das deutsche Steuerrecht auf noch weniger Akzeptanz stoßen, dem Verhältnis zwischen Staat und Bürger würde großer Schaden zugefügt.

Im Zuge der Beratungen des Jahressteuergesetzes 2008 wird sich der Bund der Steuerzahler für die Beibehaltung der bisherigen Regelung einsetzen und fordert darüber hinaus auch die Abschaffung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte. Die komplette Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler zum Jahressteuergesetz kann hier heruntergeladen werden.

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09.07.2007

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Bundeshaushalt 2004

Bund der Steuerzahler drängt Gesetzgeber zum Handeln
Der Bund der Steuerzahler fordert den Gesetzgeber auf, sich nicht länger hinter dem Bundesverfassungsgericht zu verstecken, sondern von sich aus eine echte Schuldenbremse im Grundgesetz zu verankern. "Einen entsprechenden Formulierungsvorschlag für den Artikel 115 des Grundgesetzes hat der Bund der Steuerzahler vorgelegt", sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke. "Wir brauchen mittelfristig ein Kreditverbot", so Däke. Kreditaufnahmen dürften vom Bundestag nur noch mit Zweidrittelmehrheit in zwei Fällen beschlossen werden - bei konjunkturbedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen in Höhe von maximal 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bzw. bei Katastrophen oder Kriegen. Der Formulierungsvorschlag lautet im Einzelnen:

Art. 115 [Verbot der Kreditfinanzierung]

(1) Die Aufnahme von Krediten bedarf der Ermächtigung durch Bundesgesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen nicht der Deckung von Ausgaben dienen. Als Ausnahmen, die der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestages bedürfen, kommen ausschließlich
in Betracht:
1. konjunkturbedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen. Der Antrag auf Kreditermächtigung hat darzulegen, in welchem Umfang konjunkturbedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen voraussichtlich anfallen. Dem Antrag sind Stellungnahmen von Bundesbank und Sachverständigenrat beizufügen; gegebenenfalls hat die Bundesregierung im Antrag darzulegen, weshalb sie von diesen Stellungnahmen abweicht.
2. Ausgaben im Zusammenhang mit Katastrophen, Seuchen und Kriegen. Ausgenommen vom Verbot der Kreditaufnahme sind ferner Kassenverstärkungskredite, soweit sie nicht dauerhaft in Anspruch genommen werden.

(2) Die Einnahmen aus Krediten übersteigen im Falle konjunkturbedingter Mehrausgaben und Mindereinnahmen nicht 1,5 v.H. des Brutto-Inlandsprodukts; auf dieses Kreditvolumen sind die Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage anzurechnen.

(3) Die Kreditermächtigungen gelten bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres und können erneuert werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Ermächtigung zur Kreditaufnahme schließt die Verpflichtung zur zeitnahen planmäßigen Tilgung ein; sie beginnt in der Regel mit dem jeweils folgenden Haushaltsjahr.

(4) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Erteilung von Kreditermächtigungen, die Verwendung von Kreditmitteln, die Tilgung von Altschulden oder der Einsatz von Kassenverstärkungskrediten von den Absätzen 1 bis 3 abweicht, ist im laufenden Haushalt ein Überschuss zu erzielen, der zumindest den Umfang des unzulässig in Anspruch genommenen Kredits entspricht.


"Die Politik muss jetzt beweisen, dass ihr zukünftige Steuerzahlergenerationen nicht egal sind", resümierte Däke.

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09.07.2007

Steuerzahler-Gedenktag 2007 am 13. Juli!

Bund der Steuerzahler fordert Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung

Der Steuerzahler-Gedenktag 2007 ist am Freitag, den 13. Juli. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler arbeiten die Deutschen ab diesem Tag wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Im Vorjahr war der Steuerzahler-Gedenktag am 5. Juli. Damit hat sich der Steuerzahler-Gedenktag um acht Tage nach hinten verschoben.

Der Steuerzahler-Gedenktag wird auf Grundlage der volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote errechnet. Mit dieser Quote wird gezeigt, wie viel der Staat vom Einkommen der Bürger und Betriebe über Steuern und Sozialabgaben zunächst einbehält. Für das Jahr 2007 sind es 53,01 Prozent und demzufolge lässt sich der 13. Juli, 11.40 Uhr, als exakter Zeitpunkt berechnen, bis zu dem die Steuer- und Abgabenzahler für den Staat arbeiten müssen.

Die Große Koalition hat mit der größten Steuererhöhung aller Zeiten die Steuerbelastung weiter nach oben getrieben. Die Erhöhung der Mehrwert- und Versicherungsteuer, die Kürzung der Pendlerpauschale sowie des Sparer-Freibetrags und anderer Maßnahmen sorgen in diesem Jahr für eine steigende Einkommensbelastungsquote. Däke: "Der Steuerzahler-Gedenktag muss künftig wieder deutlich früher gefeiert werden. Deshalb muss es endlich zu einer spürbaren Senkung der Einkommensteuerbelastung kommen. Eine Reform nach dem Motto ‚niedrig - einfach - gerecht" darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden."

BdSt-Präsident Däke verweist in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Studie des Karl-Bräuer-Instituts. Darin wird gezeigt, dass Deutschlands Steuerzahler im internationalen Vergleich sehr schlecht abschneiden. Die Studie "Steuer- und Abgabenbelastung im internationalen Vergleich" kann unter www.karl-braeuer-institut.de heruntergeladen werden.

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06.07.2007

Reform der Erbschaftsteuer

Bund der Steuerzahler fordert Abschaffung

Die Erbschaftsteuer sollte abgeschafft werden! Das fordert der Bund der Steuerzahler aus Anlass des heutigen Arbeitsbeginns der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaftsteuer. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, sagt: "Es ist absehbar, dass ein neues Erbschaftsteuergesetz sehr kompliziert, sehr streitanfällig und die Erhebung dieser Steuer sehr teuer sein wird. Das einzig Sinnvolle ist, auf die Erbschaftsteuer komplett zu verzichten."

Der Bund der Steuerzahler warnt davor, die Erbschaftsbesteuerung zu verschärfen, wie Vertreter der SPD fordern. Däke: "Wenn alle Beteiligten diese Steuer endlich rational statt ideologisch diskutieren würden, wären die Tage der Erbschaftsteuer gezählt. Gelingt das nicht, darf das Aufkommen aus dieser Steuer auf keinen Fall steigen."

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05.06.2007

Bund der Steuerzahler: Der Aussteuerungsbetrag ist verfassungswidrig!

Däke fordert Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung verlangt der Bund der Steuerzahler (BdSt), den Aussteuerungsbetrag abzuschaffen. Mit Verweis auf eine neue Studie des Karl-Bräuer-Instituts sagt BdSt-Präsident Dr. Karl Heinz Däke: "Der Aussteuerungsbetrag ist ein verfassungswidriges Fremdelement innerhalb der Arbeitslosenversicherung, mit dem der Bund Beitragsmittel der Versicherten in Höhe von vier Milliarden Euro in den Bundeshaushalt umleitet."

Der Aussteuerungsbetrag verfehlt seine ursprüngliche Zielsetzung, die Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit zu stärken und verschärft somit die Fehlsteuerung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Er verstößt erheblich gegen das Versicherungsprinzip, indem Beitragsmittel zweckentfremdet werden, er verletzt herrschende Haushaltsgrundsätze und er ist verfassungswidrig.

Aufgrund dieser Analyse fordert BdSt-Präsident Däke von der Regierungskoalition die Abschaffung der Aussteuerungsbetrags. Die dadurch frei werdenden Beitragsmittel sollten für eine Reduzierung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung verwendet werden, der allein dadurch um bis zu 0,5 Prozentpunkte sinken könnte.

KBI-Sonderinformation "Aussteuerungsbetrag abschaffen!" [PDF, 222 KB]

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05.06.2007

EU stellt Defizitverfahren gegen Deutschland ein

Bund der Steuerzahler fordert Stabilisierung der Staatsfinanzen

Heute hat die EU das Defizitverfahren gegen Deutschland eingestellt. Der Grund ist, dass das deutsche Haushaltsdefizit im vergangenen Jahr erstmals seit 2001 wieder unter die Marke von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gefallen ist. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, erinnerte daran, dass Deutschland damit nur einen Teil des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes einhält.

Nach wie vor ist die Staatsverschuldung viel zu hoch: Laut Stabilitätspakt dürfen die Gesamtschulden von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen maximal 60 Prozent des BIP betragen. Diese Hürde reißt Deutschland mit 67 Prozent auch in diesem Jahr. Däke wies zudem darauf hin, dass der Stabilitätspakt einen Staatshaushalt ohne Neuverschuldung als Norm vorsieht. Davon ist Deutschland jedoch auch in der aktuellen Hochkonjunkturphase weit entfernt. Statt sich auf dem Erreichten auszuruhen, ist die Bundesregierung aufgefordert, bis 2009 einen Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung vorzulegen und ihren Beitrag für langfristig stabile Staatsfinanzen zu schaffen.

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31.05.2007

Abgeordnetenbestechung endlich einen Riegel vorschieben!

Bund der Steuerzahler fordert Bundestag zum Handeln auf

Der gestern von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes ist nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler enttäuschend. "Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Chance nicht genutzt wurde, der Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten deutscher Parlamente einen wirksamen Riegel vorzuschieben", urteilt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke.

Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung ist derzeit vollkommen unzulänglich in Paragraf 108e des Strafgesetzbuches geregelt. Er wurde in den 13 Jahren seines Bestehens erst einmal angewandt. Der Grund dafür ist, dass in Deutschland nur bestraft werden kann, wer für eine konkrete Wahl oder Abstimmung eine Stimme kauft oder verkauft. Die Dankeschön-Spende oder die so genannte "politische Landschaftspflege" werden mit diesem Paragrafen nicht erfasst. "Da der Bundesregierung offensichtlich der Mut fehlt, eine Verschärfung herbeizuführen, ist jetzt der Bundestag gefordert, einen entsprechenden Entwurf vorzulegen und die Mehrheiten dafür zu organisieren", so Däke. "Wir machen uns vor der gesamten Welt weiter lächerlich, wenn wir im eigenen Land nicht das schaffen, was uns Länder wie Russland, Südafrika und China vorgemacht haben: die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption."

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25.05.2007

Bundestag verabschiedet Unternehmensteuerreform

Bund der Steuerzahler: Nach der Reform ist vor der Reform!

Nachdem der Bundestag heute mit den Stimmen der Großen Koalition die Unternehmensteuerreform beschlossen hat, fordert der Bund der Steuerzahler, nun eine Reform der Einkommensteuer wieder ins Blickfeld zu nehmen. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke: "Die Unternehmensteuerreform wird bei den Kapitalgesellschaften zu Steuerentlastungen führen. Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die immerhin über 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland ausmachen, dürfen sich aber nicht zu den Gewinnern der Reform zählen. Diese Schieflage muss unter anderem auch durch eine Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer beseitigt werden."

Däke beklagt zudem, dass die Unternehmensteuerreform das Steuerrecht in Deutschland noch komplizierter macht. "Die Große Koalition war mit dem Versprechen angetreten, für eine deutliche Steuervereinfachung und für weniger Bürokratie zu sorgen. Das nun verabschiedete Regelwerk bewirkt aber das Gegenteil. Die Vereinfachung des Steuerrechts muss endlich wieder Priorität bekommen", so Däke abschließend.

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15.05.2007

Unternehmensteuerreform: Koalition greift Vorschläge des Bundes der Steuerzahler auf

Verband mahnt weitere Entlastungen für den Mittelstand an

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben gestern Veränderungen bei der Unternehmensteuerreform verabredet. Die Finanzpolitiker der Großen Koalition haben dabei Forderungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) aufgegriffen.

Der BdSt hat sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Unternehmensteuerreform vehement für Verbesserungen zugunsten kleiner und mittelständischer Unternehmen eingesetzt. So mahnte der BdSt insbesondere bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern, bei den Größenklassen für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages und der Sonderabschreibung sowie der Länge des Investitionszeitraumes Korrekturen gegenüber dem Gesetzentwurf an. Dies ist jetzt zumindest teilweise geschehen. So wird die Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 100 auf 150 Euro angehoben, die Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung von 210.000 auf 235.000 Euro erhöht und der Zeitraum für die Realisierung der Investition von zwei auf drei Jahre verlängert. Diese Änderungen weisen in die richtige Richtung. Weitere Verbesserungen sind allerdings dringend erforderlich. So muss der Abschreibungszeitraum für den Pool der geringwertigen Wirtschaftsgüter auf drei Jahre verkürzt werden. Ansonsten kommt es für zu viele Wirtschaftsgüter zu einer Verlängerung der Abschreibungszeit und somit zu Liquiditätsnachteilen.

Zu kritisieren sind die Verschärfungen bei der Abgeltungsteuer. Sparer und Kapitalanleger müssen nun für die Gegenfinanzierung anderer Maßnahmen aufkommen. Die Verlustverrechnungsbeschränkung bei den Kapitaleinkünften ist unsystematisch und kann nicht gerechtfertigt werden. Zumindest für Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen sollte daher wieder eine Spekulationsfrist eingeführt werden. Das Ziel der Bundesregierung, die Eigenverantwortung der Steuerzahler bei der Altersvorsorge zu fördern, wird ansonsten nicht erreicht , sondern sogar erschwert werden.

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11.05.2007

Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2007

Bund der Steuerzahler fordert Steuersenkung und Abbau der Neuverschuldung

Angesichts der heute vom Arbeitskreis Steuerschätzung für die kommenden Jahre prognostizierten Steuermehreinnahmen fordert der Bund der Steuerzahler, den Abbau der Neuverschuldung ambitionierter voranzutreiben und gleichzeitig die Steuerbelastung zu reduzieren. Der Staat schwimme in fremdem Geld. Allein in diesem Jahr überwiesen die Steuerzahler rund 580 Milliarden Euro (inkl. Kindergeld und Eigenheimzulage) an den Staat. Es sei daher höchste Zeit, einen Teil davon an die Steuerzahler zurück zu geben. Als vorrangige Entlastungsmöglichkeiten nannte der Bund der Steuerzahler die Wiederherstellung der alten Regelung bei der Entfernungspauschale, die Reduzierung des Solidaritätszuschlags sowie die Ausweitung des Katalogs der mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz besteuerten Güter und Dienstleistungen. Dazu gehörten in erster Linie verschreibungspflichtige Medikamente.

Als absurd bezeichnete der Bund der Steuerzahler die momentane Diskussion über zusätzliche Ausgabenwünsche verschiedener Bundesminister. Nicht alles was irgendwie wünschbar sei, müsse der Staat an sich reißen und finanzieren. Statt den Staatshaushalt immer weiter aufzublähen, sollte endlich über eine durchgreifende Steuerreform unter dem Leitbild "Niedrig-Einfach-Gerecht" diskutiert werden. Dies bedeutet insbesondere auch, den Einkommensteuertarif auf Räder zu stellen, also die Tarifeckwerte grundsätzlich an die Lohnentwicklung zu koppeln. Damit ließen sich heimliche Steuererhöhungen vermeiden.

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16.04.2007

Keine Beitragssatzerhöhung in der Pflegeversicherung!

Däke fordert grundlegende Reform

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lehnt die geplante Erhöhung des Beitragssatzes in der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab. Damit stellt sich der BdSt gegen die Position einiger Sozialpolitiker der Regierungskoalition. BdSt-Präsident Dr. Karl Heinz Däke: "Es ist unverantwortlich, höheren Beiträgen das Wort zu reden. Jeder weiß, dass die Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland nach den Verschärfungen zu Beginn des Jahres viel zu hoch ist. Jetzt gehören Vorschläge zur Senkung der Steuer- und Abgabenlast auf den Tisch!"

Der Bund der Steuerzahler kritisiert an dem Plan der Regierung die beschäftigungs- und wachstumsfeindliche Erhöhung der Lohnzusatzkosten sowie die weitere Ausdehnung des ineffizienten Umlagesystems. Zudem darf der Aufbau und die Verwaltung von Altersrückstellungen nicht dem Staat überlassen werden, denn die Gefahr der Selbstbedienung aus haushaltspolitischen Motiven wäre zu groß. Ebenfalls ist vor einem Zugriff auf Rücklagen der privaten Pflegeversicherung zu warnen. Ein solches Vorgehen ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich und käme einer Enteignung gleich.

Eine sinnvolle Option, den alterungsbedingten Problemen der Gesetzlichen Pflegeversicherung entgegen zu treten, besteht nach Ansicht von Däke in der Einführung einer ergänzenden kapitalgedeckten Zusatzversicherung auf privater Basis. Däke verweist auf Ermittlungen des Karl-Bräuer-Instituts, nach denen sich aus den verzinsten Rückstellungen die erhöhten Pflegekosten in der Zukunft teilweise kompensieren lassen. Gleichzeitig könnte auf diese Weise eine Dynamisierung der Leistungen finanziert werden. Eine einheitliche Zusatzprämie hätte außerdem keine beschäftigungsnachteiligen Wirkungen. Darüber hinaus können durch Leistungsanpassungen und die Stärkung der ambulanten Pflege Kosteneinsparungen erzielt werden, die einer Erhöhung des Beitragssatzes ebenfalls nachhaltig entgegenwirken.

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30.03.2007

Hoffnung auf steuerliche Abzugsfähigkeit von Studienkosten

Bund der Steuerzahler erringt Teilerfolg in Musterprozess

Studenten können in Bezug auf die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Studienkosten nach Mitteilung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hoffnung schöpfen. In einem vom BdSt unterstützten Musterprozess, in dem das Niedersächsische Finanzgericht die Klage auf Anerkennung der Kosten eines Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten abgewiesen hatte, hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 21.03.2007 die Revision zugelassen (Az.: VI R 14/07).

Der Bund der Steuerzahler vertritt die Auffassung, dass Berufsausbildungskosten zwingend zu den unbegrenzt abzugfähigen - in diesem Fall vorweggenommenen - Werbungskosten oder Betriebsausgaben gehören, soweit sie mit einer zukünftig zu erwartenden nichtselbständigen oder selbständigen Berufstätigkeit in Zusammenhang stehen.

Damit wendet sich der BdSt gegen die derzeit geltende Rechtslage, wonach solche Berufsausbildungskosten nur als Sonderausgaben bis maximal 4.000 Euro pro Jahr abzugsfähig sind.

Bereits im Jahr 2002 hatte der Bundesfinanzhof in einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und die Kosten eines Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt. Die missliebige Rechtsprechungsänderung nahm der Gesetzgeber jedoch zum Anlass, mit Wirkung ab 01.01.2004 den Berufsausbildungskosten ausdrücklich den Werbungskosten- und Betriebsausgabencharakter abzusprechen und sie den - nur begrenzt abzugsfähigen - Sonderausgaben zuzuordnen. Gegen diese gesetzliche Vorschrift wendet sich der BdSt in dem Musterverfahren. Er will erreichen, dass die Kosten wieder als unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkannt werden. Dem Gesetzgeber stehe es nicht frei, per "ordre de Mufti" steuersystemwidrige Zuordnungen zu treffen. Dies bekam der Gesetzgeber bei der Pendlerpauschale gerade in jüngster Zeit durch Beschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts und des Finanzgerichts des Saarlandes ins Stammbuch geschrieben.

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke: "Wer Einkommen besteuert, muss die notwendigen Ausgaben, die zur Erzielung der Einkommen notwendig sind, auch zum Abzug zulassen. Die vom Gesetzgeber eingeführten systemwidrigen Beschränkungen beim Werbungskostenabzug verschlechtern das Steuerklima in Deutschland zunehmend."

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29.03.2007

Kürzung der Pendlerpauschale

Bund der Steuerzahler rät zum Einspruch

Viele Arbeitnehmer lassen sich einen Freibetrag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf der Lohnsteuerkarte 2007 eintragen. Seit dem 1.1.2007 gilt die Pendlerpauschale aber nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer. Der Freibetrag wurde entsprechend gekürzt.

Der Bund der Steuerzahler rät allen Betroffenen, Einspruch gegen die Kürzung des Freibetrages einzulegen. Gleichzeitig sollte die Eintragung des Freibetrages ab dem 1. Entfernungskilometer beantragt werden. Ein vom Bund der Steuerzahler entworfenes Musterschreiben zum Einspruch steht unter www.steuerzahler.de als kostenfreier Download bereit.

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14.03.2007

Kabinettsbeschluss zur Unternehmensteuerreform bleibt hinter den Erwartungen zurück

Bund der Steuerzahler fordert Nachbesserungen

Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler erhöht der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Reform der Unternehmensteuer weder die steuerliche Attraktivität des Standortes Deutschland, noch gehen von ihm Wachstums- und Beschäftigungsimpulse aus. Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass der Entwurf das Steuerrecht weiter kompliziert, und fordert erhebliche Nachbesserungen.

Insbesondere für kleine und mittlere Personengesellschaften und Einzelunternehmen könnte sich die wirtschaftliche Lage verschlechtern. Beispielsweise würden zu wenige Betriebe von der vorgesehenen Ansparrücklage profitieren, weil die Größengrenzen viel zu eng gesteckt sind. Auch der maximale Investitionsabzugsbetrag wurde in einem viel zu geringen Umfang erhöht. Damit würden keine Investitionsanreize geschaffen. Gleiches gilt für den Investitionszeitraum von zwei Jahren. Eine nachträgliche Ausweitung ist hier unumgänglich.

Für die Abschaffung der degressiven Abschreibung (AfA) erfahren viele kleine Unternehmen keinen Ausgleich. Sollte an dieser Abschaffung festgehalten werden, müssen die entstehenden Liquiditätsnachteile durch eine Kürzung der Abschreibungszeiträume bei der linearen AfA begrenzt werden.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert die vorgesehene Regelung zur steuerlichen Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Eine spürbare Erleichterung für die Unternehmen würde durch die Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von derzeit 410 Euro auf mindestens 1.000 Euro erreicht. Die Bundesregierung will aber das Gegenteil und reduziert die Grenze auf 100 Euro. Sollte die Bundesregierung an der jetzt ins Auge gefassten Poollösung festhalten, müsste zumindest die pauschale Abschreibungsdauer von fünf auf drei Jahre verkürzt werden. Dadurch würde für eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern die Abschreibungsdauer zumindest nicht verlängert.

Diese Unternehmensteuerreform hat ihren Namen nicht verdient, da die längst überholte und im internationalen Vergleich weitgehend unbekannte Gewerbesteuer nicht abgeschafft werden soll. Stattdessen wird das Steuerrecht noch komplizierter, etwa durch die neuen Hinzurechnungsregelungen bei der Gewerbesteuer.

Das sich an den Kabinettsbeschluss anschließende Gesetzgebungsverfahren bietet die Möglichkeit, die zwingend notwendigen Korrekturen am Gesetzentwurf vorzunehmen. Der Bund der Steuerzahler fordert den Bundestag auf, seiner Verantwortung für mehr Wachstum und Beschäftigung gerecht zu werden.

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12.03.2007

Wirtschaftsweise zur Staatsverschuldung

Bund der Steuerzahler begrüßt Vorschläge im Grundsatz

Der Bund der Steuerzahler begrüßt die Vorschläge des Sachverständigenrates zur Begrenzung der Staatsverschuldung, durch die er sich in seinen eigenen Forderungen weitgehend bestätigt sieht. "Die Konzepte liegen auf dem Tisch. Jetzt ist die Politik gefragt, eine wirksame Schuldenbremse tatsächlich zu installieren", fordert der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke.

Der Bund der Steuerzahler teilt die Forderung der Sachverständigen, den Investitionsbegriff enger zu fassen. Neue Kredite darf es nur für Investitionen geben, die den Kapitalstock des Staates erweitern. Deshalb müssen, wie die Sachverständigen zu Recht fordern, die jährlichen Ausgaben für Investitionen um Abschreibungen und Veräußerungserlöse gekürzt werden. Der Bund der Steuerzahler teilt auch die Empfehlung der Wirtschaftsweisen, dass Kreditermächtigungen zum Ende des Jahres verfallen sollen, so dass sie nicht mehr auf das folgende Jahr übertragen werden können. Schließlich unterstützt der Bund der Steuerzahler auch die Forderung der Sachverständigen nach Sanktionen bei Überschreitung der verfassungsgesetzlichen Kreditgrenze.

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler muss allerdings alsbald ein zweiter Schritt folgen. "Wir brauchen letztendlich ein grundsätzliches Kreditverbot für die öffentliche Hand", sagt Däke. Nur noch ausnahmsweise und eng begrenzt sollte die Kreditfinanzierung des Haushalts zulässig sein, nämlich im Falle allgemeiner Katastrophen sowie zum Ausgleich konjunkturell bedingter Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates, sofern diese nicht aus der Konjunkturausgleichrücklage finanziert werden können.

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08.03.2007

Historische Chance der Föderalismuskommission II nutzen!

Bund der Steuerzahler fordert eine wirksame Kreditgrenze

Die Föderalismuskommission II steht vor der historischen Chance, ein wirksames Schuldenverbot für Bund und Länder zu vereinbaren. Doch den bisherigen Willensbekundungen der politisch Verantwortlichen müssen jetzt Taten folgen.

"Wir haben einen Vorschlag für eine wirksame Kreditgrenze bis hin zu einem konkreten Formulierungsvorschlag für den Artikel 115 des Grundgesetzes erarbeitet", betonte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Däke. Danach solle die Kreditfinanzierung öffentlicher Haushalte grundsätzlich verboten werden. Kredite dürften nur noch im Falle allgemeiner Katastrophen sowie restriktiv zum Ausgleich konjunkturell bedingter Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates aufgenommen werden. Als zusätzliche Hürde sei vorgesehen, Kreditaufnahmen nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages zuzulassen.

"In der Kommission darf es keine Denkverbote geben", forderte Däke. Zur Zeit sei die Liste der öffentlich genannten Tabu-Themen leider schon fast so lang wie die eigentliche Themenliste der Kommission. So dürfe der Länderfinanzausgleich nicht ausgeklammert werden. Er gehöre reformiert, damit Steuermehreinnahmen eines Landes nicht direkt wieder umverteilt werden. Der Solidarpakt habe zweifellos Mängel, wenn ein Großteil der Mittel nachgewiesenermaßen zweckentfremdet wird. Auch sei es unverständlich, aus Angst vor einem Steuerwettlauf Zu- und Abschläge der Länder auf die Körperschaftsteuer auszuschließen. "Ein nachteiliger Steuerwettlauf findet bei der kommunal unterschiedlichen Gewerbesteuer ja auch nicht statt", betonte Däke.

Noch wichtiger als alle Detaildiskussion über die Verteilung der Staatseinnahmen sei es, für Ausgabendisziplin auf allen staatlichen Ebenen zu sorgen! "Das politische Spiel, eigene Ausgaben möglichst von Dritten, also vom Bund, von anderen Bundesländern oder von zukünftigen Steuerzahlergenerationen finanzieren zu lassen, muss endlich abgepfiffen werden", resümierte Däke.

Download: BdSt-Vorschlag zur Neufassung von Art. 115 GG

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05.03.2007

Finanzgericht Niedersachsen hält Änderung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig

Bund der Steuerzahler fordert Gesetzgeber auf, alte Rechtslage wieder herzustellen

Durch den Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Niedersachsen an das Bundesverfassungsgericht vom 27. Februar 2007 zur Pendlerpauschale sieht sich der Bund der Steuerzahler in seiner Auffassung bestätigt, wonach die seit Jahresbeginn geltende Kürzung der Pendlerpauschale gegen das Grundgesetz verstößt. Er fordert daher den Gesetzgeber auf, umgehend die verfassungswidrige Kürzung der Pendlerpauschale zurückzunehmen und die alte Rechtslage wieder herzustellen.

Das Finanzgericht Niedersachsen macht in der Begründung seines Vorlagebeschlusses deutlich, dass die Kürzung der Aufwendungen für Fahrtkosten gegen das im Einkommensteuerrecht geltende Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit verstößt. Der Gesetzgeber habe bei der Ausgestaltung der Steuergesetze zwar einen weiten Entscheidungsspielraum, diesen habe er aber mit der Einführung des Werkstorprinzips und der damit verbundenen Kürzung der Pendlerpauschale überschritten.

Bei den Aufwendungen für Fahrten zum Arbeitsplatz handelt es sich nicht um freie, sondern um zwangsläufige Aufwendungen. Es sei nicht anzunehmen, dass alle Arbeitnehmer am Wohnort Beschäftigung finden. Besteuert werden dürfe aber lediglich das Einkommen, das nach Abzug der beruflichen Aufwendungen verbleibt. Der Fahrtkostenaufwand müsse sich daher bei der Besteuerung mindernd auswirken.

Auch wenn letztendlich erst das Bundesverfassungsgericht abschließend über die Frage der Verfassungswidrigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale entscheiden kann, sollte der Gesetzgeber die Steuerzahler nicht mehr so lange im Ungewissen lassen und den Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Niedersachsen zum Anlass nehmen, um die steuersystematisch unsinnige Kürzung der Pendlerpauschale zurückzunehmen.

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27.02.2007

SPD-Vorschläge zur Familienpolitik

Bund der Steuerzahler lehnt Belastung von Familien ab

Der Bund der Steuerzahler lehnt das von der SPD vorgeschlagene Konzept zur Finanzierung des Rechtsanspruchs auf kostenlose Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr in wesentlichen Teilen entschieden ab.

Eine Kürzung der steuerlichen Freibeträge für Kinder um 300 Euro ist nicht hinnehmbar, da dies die Steuerlast für Familien weiter erhöhen würde. Erschwerend kommt hinzu, dass erst zu Jahresbeginn eine Regelung in Kraft getreten ist, wodurch bei Familien mit noch in Ausbildung befindlichen Kindern die Bezugsdauer von Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag gekürzt wird.

Auch die von der SPD geforderte extreme Begrenzung und damit faktische Abschaffung des Ehegattensplittings ist abzulehnen. Von der Abschaffung des Ehegattensplittings sind insbesondere Familien mit Kindern betroffen, da in diesen Fällen vielfach ein Partner auf Erwerbseinkommen verzichtet, um die Kinder betreuen zu können. Zudem würden Ehepaare, deren Kinder bereits zur Schule gehen oder die erwachsene Kinder haben, von der Abschaffung des Ehegattensplittings betroffen, ohne von einer kostenlosen Kinderbetreuung profitieren zu können.

Der Bund der Steuerzahler weist mit Nachdruck darauf hin, dass weder die Kinderfreibeträge noch das Ehegattensplitting eine Steuervergünstigung darstellen, sondern vielmehr eine verfassungsrechtliche Vorgabe, die nicht beliebig verändert werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Kinder sowie das Ehegattensplitting zum Schutz von Ehe und Familie verfassungsrechtlich geboten sind. Darüber hinaus sprechen steuersystematische Gründe gegen eine Kappung des Ehegattensplittings. Das geltende Splittingverfahren ist einfach zu handhaben. Es hat sich seit vielen Jahren in der Praxis bewährt. Eine Begrenzung des Ehegattensplittings würde das Steuerrecht erheblich komplizierter machen.

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01.02.2007

Umstellung der Schuldenuhr

Bund der Steuerzahler fordert zügigen Schuldenabbau

Der Bund der Steuerzahler hat heute seine Schuldenuhr in Berlin umgestellt. Ausgehend von der geplanten Neuverschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden für 2007 wurde die Neuverschuldung pro Sekunde mit 1.056 Euro berechnet. Im vergangenen Jahr betrug der geplante Schuldenzuwachs noch 2.113 Euro pro Sekunde. Anlass für die Umstellung der Schuldenuhr sind Planzahlen, wonach die Neuverschuldung in 2007 mit rund 33 Milliarden Euro deutlich geringer ausfallen soll als in 2006.

Der Bund der Steuerzahler bewertet die Halbierung der Neuverschuldung pro Sekunde einerseits als ein positives Zeichen. Andererseits bedeutet das keinesfalls, dass Entwarnung gegeben werden kann. Der Staat ist derzeit immer noch mit rund 1,489 Billionen Euro verschuldet. Allein die öffentlichen Zinslasten haben inzwischen mit rund 66 Milliarden Euro fast die Höhe der Ausgaben für unsere Schulen und Universitäten erreicht. Die haushaltspolitischen Sünden der Vergangenheit lassen sich nur durch einen stetigen Abbau der Staatsverschuldung abfedern.

Erfreulich ist, dass die Bundesländer Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen in 2007 ohne neue Schulden auskommen wollen. Andere Bundesländer und der Bund haben sich dieses Ziel trotz drastisch steigender Steuereinnahmen aber erst für einen viel späteren Zeitpunkt gesetzt. Der Bund der Steuerzahler fordert die Bundesregierung auf, sich verbindlich zu äußern, wann endlich mit einem Haushalt ohne Neuverschuldung gerechnet werden kann.

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31.01.2007

Urteil zur Erbschaft- und Schenkungsteuer birgt Chancen und Risiken

Bund der Steuerzahler warnt vor Steuererhöhungen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die bestehenden Regelungen zur Bewertung von Grund- und Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer verfassungswidrig sind. Das Verfassungsgericht fordert eine möglichst verkehrswertnahe Bewertung aller Vermögensarten. Diese Entscheidung darf nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler keine Vorlage für Steuererhöhungen sein.

"Die jetzt geforderte Bewertung wird zwar zu höheren Werten bei Grund- und Betriebsvermögen führen, aber das Urteil bedeutet noch lange nicht, dass die Steuerbelastung damit auch zunehmen muss", mahnt Steuerzahlerpräsident Dr. Karl Heinz Däke. Nach seiner Meinung zeige das Urteil Wege auf, wie mit Hilfe von differenzierten Steuersätzen, Verschonungstatbeständen und höheren Freibeträgen verschiedene Vermögensarten wegen ihrer Gemeinwohlbindung steuerlich unterschiedlich behandelt werden können. Lediglich die Bewertung und damit die Steuerbemessungsgrundlage soll nach gleichen Grundsätzen und verkehrswertnah ermittelt werden. Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb den Gesetzgeber auf, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. So kann eine aufkommensneutrale Lösung sichergestellt werden.

Karl Heinz Däke: "Die höhere Bewertung muss mit entsprechend hohen Freibeträgen und differenzierten Steuersätzen kompensiert werden. So kann auch die Gemeinwohlbindung angemessen berücksichtigt werden."

In früheren Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben, dass wenigstens der Wert eines Einfamilienhauses von der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Ergebnis freigestellt werden muss. Ebenso sprach sich das Gericht für den Schutz mittelständischer Betriebe bei der Erbschaftsteuer aus, wonach die Fortführung dieser Betriebe durch die Erbschaftsteuer nicht gefährdet werden darf. Bei der Neureglung der Bewertung müssen diese Entscheidungen berücksichtigt werden, indem höhere Freibeträge und niedrigere Steuersätze angewendet werden.

Für problematisch hält der Bund der Steuerzahler die Ermittlung der Verkehrswerte. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht keine Vorgaben gemacht. Da in den allermeisten Fällen das vererbte Grundvermögen nicht zum Verkauf steht, ist der Marktwert schwer zu ermitteln. Es ist deshalb fraglich, ob Mitarbeiter der Finanzbehörden in der Lage sind, einen realistischen Verkehrswert zu bestimmen. Zudem fordert der Bund der Steuerzahler, eine zielgenaue, marktgerechte und verwaltungseffiziente Lösung für ein neues Gesetz zu finden. "Der Erhebungs- und Verwaltungsaufwand muss im vernünftigen Verhältnis zum Steueraufkommen stehen. Das gilt besonders im Hinblick auf das anstehende Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge", so abschließend Karl Heinz Däke.

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29.01.2007

Einigung über Steinkohlesubventionen

Bund der Steuerzahler kritisiert Kompromiss

Als einen kohlrabenschwarzen Tag für alle Steuerzahler bezeichnete der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, die Entscheidung der politisch Verantwortlichen, mindestens bis zum Jahre 2018 die Steinkohlebranche weiter mit Milliardensummen zu subventionieren.

Karl Heinz Däke: "Wenn sich das Tempo des Subventionsabbaus der letzten zehn Jahre nicht beschleunigt, drohen bis 2018 weitere 15 Milliarden Euro in den Bergwerken vergraben zu werden." Der Bundeswirtschaftsminister habe vollkommen zu Recht darauf verwiesen, dass man sich die Förderung von sehr teurer Kohle aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht leisten könne. Die Antwort, warum der Subventionsirrsinn trotzdem noch über zehn Jahre fortgesetzt werden solle, bleibe der Minister schuldig.

Es sei ernüchternd zu sehen, so Däke, wie sich die politisch Verantwortlichen hier Einzelinteressen beugten. Für eine Branche, die nicht einmal die Hälfte ihrer Kosten (ca. 160 Euro pro Tonne Steinkohleeinheit) aus Markterlösen (ca. 60 Euro pro Tonne SKE) decken könne, werde eine Jobgarantie bis zum Ende des nächstens Jahrzehnts erteilt. "Dieses Geschenk muss von den Beschäftigten aller anderen Branchen hart erarbeitet und teuer bezahlt werden", resümierte Däke.

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23.01.2007

Kritik der EU-Kommission an der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung

Bund der Steuerzahler für Revision der Finanzplanung

Nach der Bundesbank fordert nun auch die EU-Kommission, dass die deutschen Staatsfinanzen über die Ausgabenseite konsolidiert werden. Der Bundesfinanzminister sollte das zum Anlass nehmen, sich jetzt nicht mit der EU-Kommission, sondern mit den Ausgabenpolitikern in den eigenen Reihen anzulegen. "Ich fordere Minister Steinbrück auf, seine mittelfristige Finanzplanung schnellstmöglich und ehrgeizig zu aktualisieren", sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke. Die Neuverschuldung kann nur dann nachhaltig sinken, wenn die Ausgaben begrenzt werden.

Die bislang vorgesehene Absenkung der Nettokreditaufnahme des Bundes um lediglich 0,5 Milliarden Euro pro Jahr ist mutlos und unambitioniert. "Von einer Großen Koalition erwarte ich einen größeren Sparwillen", so Däke.

"Der Bundesfinanzminister muss jetzt ein klares Signal setzen, dass er ein Ende der Neuverschuldung mittelfristig anstrebt", forderte Däke. Er kann mit gutem Beispiel vorangehen, indem er auf ein schnelles Absinken der Kohlesubventionen dringt. Ansonsten sollte er das Brüsseler Drängen auf Ausgabekürzungen als Rückenwind nehmen für die koalitionsinternen Debatten über die zukünftige Haushaltspolitik.

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23.01.2007

Sozialsteuer-Pläne der SPD

Bund der Steuerzahler gegen neue Steuer-Phantasien

Der Bund der Steuerzahler lehnt eine so genannte "Sozialsteuer" entschieden ab. "Wenn einige Sozialdemokraten glauben, neue Geldquellen zu brauchen, sollten sie einen Blick in die OECD-Statistiken werfen. Bei der Steuer- und Abgabenlast hat Deutschland im internationalen Vergleich noch immer eine traurige Spitzenposition", sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke. So hatte im Jahr 2005 ein Single mit einem Bruttolohnaufwand von 49.638 Euro einen Nettolohn von 23.942 Euro zur Verfügung. In Irland lag der Nettolohn eines Durchschnittsverdieners mit einem Bruttolohnaufwand von 35.067 Euro bei 26.047 Euro. Der "Keil" zwischen brutto und netto macht in Irland also 16.676 Euro weniger aus als in Deutschland.

Die Große Koalition solle sich endlich daran machen, die Ausgaben zu senken, statt ständig an der Steuerschraube zu drehen. Das gelte insbesondere auch für den Gesundheitssektor. Die SPD-Gesundheitspolitiker machten es sich zu leicht, wollten sie ständig nur noch mehr Geld in das Gesundheitssystem pumpen. "Bei defekten Wasserleitungen hilft es ja auch nicht, den Wasserhahn immer stärker aufzudrehen", so Däke. Mehr Leistungswettbewerb der medizinischen Dienstleister und mehr Eigenverantwortung der Versicherten sind gefragt, resümierte Däke.

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23.01.2007

Orkan Kyrill

Den Fiskus am Sturmschaden beteiligen

Katastrophenschäden, die nicht von der Versicherung übernommen werden, können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Deutschland hin.

Bei vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilien können die Aufwendungen als Werbungs- bzw. Betriebskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Bei privaten Immobilien besteht die Möglichkeit, diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung anzugeben und so den Fiskus an den Sturmschäden zu beteiligen.

Wenn ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen nicht in Betracht kommt, weil zum Beispiel die persönlich zumutbare Belastungsgrenze nicht erreicht wird, besteht seit kurzem die Möglichkeit, anfallende Reparaturaufwendungen als so genannte "Handwerkerleistungen" steuerlich geltend zu machen. Dieser Steuerbonus wird direkt mit der Einkommensteuerschuld verrechnet.

Wichtig hierbei ist, dass nur die Arbeitsleistungen und Anfahrtkosten von der Steuer abgesetzt werden können, nicht aber die Materialkosten. Die Absetzbarkeit ist auf 20 Prozent dieser Aufwendungen begrenzt. Der Höchstbetrag für Handwerkerleistungen (z. B. Dachdeckerarbeiten oder Glaserarbeiten) liegt insoweit bei 600 Euro (20 Prozent von 3.000 Euro) pro Jahr und Haushalt. Als Nachweis für die Inanspruchnahme der Leistungen muss dem Finanzamt die Rechnung und ein Kontoauszug, der die Zahlung auf das Konto des Empfängers belegt, vorgelegt werden. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

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12.01.2007

Verschuldung des Bundes 2006 um 27,9 Milliarden Euro gestiegen

Däke fordert entschlossenes Gegensteuern

Angesichts der vom Bundesfinanzminister vorgelegten Zahlen zur Neuverschuldung im vergangenen Jahr kritisiert Steuerzahlerpräsident Dr. Karl Heinz Däke: "27,9 Milliarden Euro Neuverschuldung sind 27,9 Milliarden Euro zu viel." Zwar sei es erfreulich, dass die Nettokreditaufnahme deutlich geringer ausfalle als ursprünglich geplant. Es bestehe aber kein Anlass, die Hände in den Schoß zu legen. Im Gegenteil: Jetzt müsse verhindert werden, dass die Verschuldung des Bundes in wenigen Jahren die Billionengrenze durchbreche. Die aktuellen Planungen seien dafür bei weitem nicht ambitioniert genug. Nach der mittelfristigen Finanzplanung solle die Neuverschuldung um nur 500 Millionen Euro pro Jahr reduziert werden. Bei diesem Schneckentempo käme der Bund erst im Jahr 2051 ohne neue Schulden aus.

"Wir benötigen dringend eine wirksame Schuldenbremse. Die jetzigen Regelungen bieten der Politik offensichtlich zu viele Schlupflöcher, die Verschuldung immer weiter auszudehnen", so Däke weiter. Zudem fordert er die Politik auf, die Ausgaben des Staates endlich nachhaltig zu senken. "Bei der anstehenden Entscheidung über ein Ende der Kohlesubventionen kann Finanzminister Steinbrück beweisen, ob er es mit dem Schuldenabbau ernst meint und sich durchsetzen kann."

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08.01.2007

7 Prozent Mehrwertsteuer für Medikamente

Bund der Steuerzahler fordert Ausweitung der begünstigten Güter

Vor dem Hintergrund der jüngsten Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent fordert der Bund der Steuerzahler, den Katalog der Ermäßigungstatbestände massiv auszuweiten. Steuerzahlerpräsident Däke: "Jetzt kommt es darauf an zu prüfen, welche Güter des lebensnotwendigen Bedarfs, die bisher dem vollen Steuersatz unterliegen, ermäßigt besteuert werden können." Dazu gehören in erster Linie verschreibungspflichtige Medikamente. Denn diese sind ohne Zweifel lebensnotwendig. Ebenso gehört dazu die Instandhaltung medizinischer Geräte und Hilfsmittel.

Nach Däkes Worten dürfen die zu erwartenden Steuerausfälle kein Hinderungsgrund sein, die Anzahl der Produkte, auf die der ermäßigte Steuersatz angewendet wird, auszuweiten. Denn zum eine führt die Anhebung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer zu erheblichen Mehreinnahmen. Zum andere sorgt der ermäßigte Steuersatz auf verschreibungspflichtige Medikamente für Einsparungen im Gesundheitssystem in Höhe von ca. 2 Milliarden Euro.

Das Mehrwertsteuersystem ist vom Grundgedanken her - entsprechend dem steuerfreien Existenzminimum - sozial gestaltet. So werden lebenswichtige Güter und Leistungen entweder ganz von der Mehrwertsteuer befreit (beispielsweise ärztliche Leistungen) oder mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert (beispielsweise Lebensmittel). Im Laufe der Jahrzehnte wurde diese Systematik verwässert und entbehrt heute jeglicher Logik. "Langfristig muss das gesamte Mehrwertsteuersystem generalüberholt werden. Um die Steuerzahler kurzfristig zu entlasten, führt an der Ausweitung des Katalogs der Ermäßigungstatbestände kein Weg vorbei", fordert Däke.

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