Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Pressemitteilungen Archiv

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13.12.2007

Arbeits- und Sozialministerium bekommt fünften Staatssekretär

Däke kritisiert Postenschacher auf Kosten der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lehnt die Schaffung einer hoch dotierten Planstelle für einen neuen Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) strikt ab. BdSt-Präsident Dr. Karl Heinz Däke fordert den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf, in der eigens für diese Personalie anberaumten Sondersitzung am Freitag diese Stelle, die allein dem Parteienproporz geschuldet ist, zu verhindern.

Dieser Posten kostet den Steuerzahler nicht nur über 220.000 Euro im Jahr, er ist auch überflüssig. Die Neubesetzung wurde angeblich notwendig, weil der bisherige Staatssekretär im BMAS zu Außenminister Steinmeier wechselte. Anstatt nun aber wenigstens diese hoch besoldete Stelle steuerzahlerschonend wegfallen zu lassen und den früher bestehenden und funktionierenden Zustand wiederherzustellen, soll das BMAS wieder fünf(!) Staatssekretäre haben, drei beamtete und zwei parlamentarische. Zu Begründung wird darauf verwiesen, dass das BMAS einen großen Teil der Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung verantworte und diese eine "hochrangige Vertretung" gegenüber Bund, Ländern und EU erforderlich mache. Däke: "Das ist eine Floskel, die jede Stellenvermehrung in jedem Ministerium rechtfertigen würde."

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11.12.2007

Kabinettsbeschluss zur Erbschaft- und Schenkungsteuerreform

Bund der Steuerzahler begrüßt Nachbesserungen

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Erbschaft- und Schenkungsteuer begrüßt der Bund der Steuerzahler die Nachbesserungen im Gesetzentwurf. So trägt die Konkretisierung des neuen Abzugsbetrages beim betrieblichen Vermögen dazu bei, dass Unternehmen bei Einhaltung der Verschonungsregeln bis zu einem Verkehrswert von 1 Million Euro steuerfrei übergeben werden können. So wird jetzt sichergestellt, dass Kleinbetriebe nach neuem Recht nicht schlechter gestellt werden, als bisher.

Nach der ursprünglichen Fassung des Referentenentwurfs wäre dies bei vielen Kleinbetrieben der Fall gewesen, selbst wenn sie die geforderten Verschonungsregeln eingehalten hätten. Auf dieses Problem hat der Bund der Steuerzahler immer wieder aufmerksam gemacht. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, sagte dazu: "So gibt es auch für die weiteren Beratungen Hoffnungen, da verantwortliche Politiker offensichtlich nicht beratungsresistent sind."

Die Nachbesserungen beim neuen Abzugsbetrag beim Betriebsvermögen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen. Insbesondere müssen jetzt auch die so genannten Verschonungsregeln beim Übergang von Betriebsvermögen realitätsnah und praktikabel gestaltet werden. Die bislang vorgegebenen langen Fristen von 10 bzw. 15 Jahren sind realitätsfremd. Sie führen dazu, dass das politische Ziel, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, in vielen Fällen nicht erreicht wird.

Auch die Ausweitung des Bewertungsabschlages für vermietete Wohnimmobilien von 10 auf 15 Prozent geht noch nicht weit genug. Vor allem wird es aber wichtig sein, dass im Gesetzgebungsverfahren ein praktikabler Ansatz für die Bewertung der Vermögensarten gefunden wird. Dies muss im Gesetz und nicht in Rechtsverordnungen geregelt werden. Solange nicht klar ist, wie die Bewertung erfolgen soll, darf das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nicht verabschiedet werden. Däke: "Es ist, als würde ein Kuckucksei verabschiedet werden. Wir bauen ein Nest und warten, was heraus kommt."

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04.12.2007

Regierung legt Eckpunkte für Kfz-Steuerreform vor

Bund der Steuerzahler fordert Abschaffung der Kfz-Steuer

Anlässlich der morgigen Vorlage der Eckpunkte zur Reform der Kfz-Steuer wirft der Bund der Steuerzahler (BdSt) der Bundesregierung Öko-Augenwischerei vor. Statt - wie von der Regierung vorgeschlagen - die Höhe der Kfz-Steuer nach dem theoretischen CO2-Ausstoß der Autos zu bemessen, plädiert der BdSt für eine verbrauchsabhängige Besteuerung. Einfach und sachgerecht wäre es nach Auffassung des BdSt, die Kfz-Steuer komplett abzuschaffen und im Gegenzug die Mineralölsteuer geringfügig zu erhöhen.

Der BdSt fordert eine Besteuerung nach dem tatsächlichen CO2-Ausstoß. Die Steuer sollte daher unmittelbar an den Verbrauch von Kraftstoff gekoppelt sein. Derjenige, der durch eine effiziente Fahrweise wenig Kraftstoff verbraucht oder gar das Auto stehen lässt, stößt weniger CO2 aus. Es sollte also nicht derjenige geringer belastet werden, der ein Auto mit geringem CO2-Ausstoß kauft, sondern der, der tatsächlich wenig Kraftstoff verbraucht. Mitunter kann ein alter Pkw je nach Fahrweise und Häufigkeit der Nutzung weniger Kraftstoff verbrauchen, als ein neues Modell. Die geplante Kfz-Steuer würde aber gerade den Steuerzahler bestrafen, der das Auto stehen lässt. So entpuppt sich die umstrukturierte Steuer ökologisch als Mogelpackung.

Ökologisch effektiv und steuersystematisch korrekt wäre es folglich, die Kfz-Steuer gänzlich abzuschaffen und dafür die Mineralölsteuer geringfügig zu erhöhen. So wäre nicht nur eine sachgerechte Besteuerung nach dem Verursacherprinzip möglich. Gleichzeitig würde die Abschaffung der Kfz-Steuer auch zur Steuervereinfachung und zur Reduzierung von Bürokratiekosten beitragen. Der Bund der Steuerzahler warnt aber davor, das heutige Kfz-Steueraufkommen in gleicher Höhe auch aus einer erhöhten Mineralölsteuer erzielen zu wollen. Die Autofahrer sind seit Einführung der so genannten Ökosteuer massiv in Vorleistung getreten, so dass jetzt die steuerliche Entlastung notwendig und möglich ist. Daher wäre eine 1:1-Umlegung des Kfz-Steueraufkommens auf die Mineralölsteuer nicht gerechtfertigt.

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06.11.2007

Diätenreform-Pläne enttäuschen

Bund der Steuerzahler fordert Systemwechsel

Der Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Reform der Abgeordnetenbezüge ist bestenfalls Stückwerk. Das geplante Diätenplus von zwei Mal 5 Prozent bei gleichzeitiger Rekordbelastung der Steuerzahler wäre ein fatales Signal an die Bürger. Zudem sieht der Gesetzentwurf nicht vor, an der privilegierten Altersversorgung der Abgeordneten zu rütteln. Die angekündigte Einführung einer "Abgeordnetenrente" ab dem 67. Lebensjahr ist Kosmetik. Wer länger als acht Jahre lang Mitglied des Bundestages war, wird auch weiterhin die "Abgeordnetenrente" deutlich früher und ohne Abschläge erhalten.

Nach dem Gesetzentwurf würden Abgeordnete bereits nach einem Jahr und nicht wie bislang erst nach acht Jahren der Mitgliedschaft im Bundestag Versorgungsansprüche erwerben. Die vorgesehene Kürzung der Höhe der Versorgungsansprüche der Abgeordneten ist lediglich moderat. Somit würden die Bundestagsabgeordneten zukünftig sogar schneller als bisher Altersansprüche erwerben, die im Vergleich zu anderen Berufsgruppen immer noch zu hoch sind. Positiv zu bewerten ist lediglich, dass die derzeitige Regelung entfallen soll, wonach eine Wahlperiode mit vier Jahren auf die Altersansprüche angerechnet wird, auch wenn die Wahlperiode bereits nach zwei Jahren endet.

Der Bund der Steuerzahler plädiert daher für einen grundsätzlichen Systemwechsel. Die Bundestagsabgeordneten sollten zukünftig für ihre Alterssicherung eigene Beiträge entrichten. Enttäuschend ist außerdem, dass die steuerfreie Kostenpauschale unangetastet bleibt. Dieses Steuerprivileg gehört nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler abgeschafft. Die Abgeordneten sollten, wie alle anderen Steuerzahler auch, ihre Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt belegen müssen. Ein System, bei dem die Abgeordneten ihre Aufwendungen und Altersvorsorgebeiträge aus ihrem Gehalt finanzieren, existiert bereits in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Solch ein Systemwechsel würde insgesamt zu einer größeren Akzeptanz in der Bevölkerung für die Politikerbezahlung in unserem Land führen.

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03.11.2007

Bund der Steuerzahler fordert Rückkehr zur alten Pendlerpauschale

Kürzungen sind indiskutabel!

Anlässlich der morgigen Sitzung des Koalitionsausschusses fordert der Bund der Steuerzahler die Große Koalition auf, rückwirkend und ohne Abstriche die alte Pendlerpauschale wieder einzuführen. Eine Reduzierung der Pendlerpauschale auf 20 oder 25 Cent je Entfernungskilometer ist nicht hinnehmbar.

Dabei würde es sich um eine systemwidrige Beschränkung des Werbungs- bzw. Betriebskostenabzugs handeln. Eine Reduzierung der Pendlerpauschale ist auch deshalb nicht gerechtfertigt, da bereits jetzt die Aufwendungen mit 30 Cent pro Entfernungskilometer nicht abgedeckt werden können. Mit einer weiteren Reduzierung der Entfernungspauschale würde man sich noch weiter von dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entfernen. Pauschalierungen sind grundsätzlich zu begrüßen, müssen der Höhe nach aber realitätsnah bemessen sein. Es ist eher eine Anhebung der Entfernungspauschale notwendig. Diskussionen über Kürzungen können zu keiner verfassungskonformen Lösung führen.

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