Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Pressemitteilungen 2008

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10.12.2008

So sichern sich die Pendler ihre Rückerstattung - BdSt Musterbrief für das Finanzamt

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Entfernungspauschale die seit dem 1.1. 2007 im Kraft ist, für verfassungswidrig erklärt hat, besteht nun Handlungsbedarf für viele berufsbedingte Pendler. Das höchste deutsche Gericht stellte in seiner Entscheidung zur Entfernungspauschale klar, dass auch die ersten 20 Kilometer zur Arbeitsstätte steuerlich berücksichtigt werden müssen. Im Vertrauen auf die Gültigkeit der Rechtslage ab 2007 haben viele Steuerzahler jedoch Entfernungen unter 20 Kilometer in der Steuererklärung gar nicht angegeben, weil diese nicht berücksichtigt worden wären. Pendler können diese Kilometer jetzt nachmelden. Mehr dazu

09.12.2008

BdSt gewinnt Musterprozess zur Entfernungspauschale!

Sieg der Steuerzahler über fiskalische Willkür

Der Bund der Steuerzahler ist über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale hoch erfreut! Damit geht das Jahr 2008 für die Steuerzahler mit einem Paukenschlag zu Ende. Das Urteil unterstreicht, dass die Rechte der Steuerzahler nicht einfach aus fiskalischen Gründen beschnitten werden dürfen und hat somit auch richtungsweisenden Charakter.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts erklärten, dass der Weg zur Arbeit nicht Privatsache ist. "Arbeit beginnt eben nicht erst am Werkstor", so der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke. Die Richter in Karlsruhe stellten klar, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte rückwirkend für das Jahr 2007 ab dem ersten Kilometer abzugsfähig sein müssen. Viele Pendler können daher mit einer Erstattung rechnen, soweit nicht bereits ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.

Heute haben nicht nur die Kläger, sondern alle Steuerzahler gewonnen. "Spiel, Satz und Sieg für die Steuerzahler!", kommentiert Däke das Ergebnis. Die Steuerzahler müssen jetzt endlich wissen, woran sie sind!

Wie die Steuerzahler jetzt an ihre Rückererstattung der Entfernungspauschale kommen? Tipps des BdSt für die Steuerzahler. (pdf)

Tabelle Rückerstattung für die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (pdf)

08.12.2008

Urteil zur Entfernungspauschale

Richter entscheiden am 9. Dezember 2008

Urteil zur Entfernungspauschale Die Richter des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts werden am 9. Dezember 2008 um 11. 00 Uhr ihr Urteil zur Entfernungspauschale verkünden. Seit dem Jahr 2007 können Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden. Lediglich für Fernpendler wurde eine Härtefallregelung eingeführt. Erst Aufwendungen für Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer sind wie Werbungskosten absetzbar. Gegen diese Regelung hat sich der Bund der Steuerzahler zur Wehr gesetzt und ein Musterverfahren auf den Weg gebracht. Mehr dazu

08.01.2008

Verhandlung zur Pendlerpauschale

Bundesfinanzhof entscheidet über BdSt-Musterverfahren
Der Bundesfinanzhof (BFH) wird am kommenden Donnerstag, den 10.01.2008, seine Entscheidung in Sachen Pendlerpauschale bekannt geben. Mündlich verhandelt wird u. a. ein vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstütztes Verfahren gegen die Kürzung der Pendlerpauschale.

Das Verfahren (Az.: VI R 27/07) betrifft einen Steuerzahler aus Neustrelitz, der täglich eine Entfernung von 75 Kilometern zurücklegen muss, um zu seinem Betrieb zu gelangen. Die Klage richtet sich gegen die im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsverfahrens erfolgte Reduzierung des Steuerfreibetrages.

Die Streichung des Fahrtkostenabzugs für beruflich bedingte Wegstrecken bis zu 20 Kilometer verstößt nach Ansicht des BdSt in eklatanter Weise gegen das in der Verfassung verankerte Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der BdSt geht davon aus, dass der BFH die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestätigt und eine entsprechende Vorlage an das Bundesverfassungsgericht macht. Im Rahmen der BFH-Verhandlungen steht der BdSt für Rückfragen und Statements vor Ort zur Verfügung.

Ansprechpartner in München:

BdSt-Bundesgeschäftsführer
Reiner Holznagel
Mobil: 0177/4822680

Ansprechpartner in Berlin:

Pressesprecherin
Julia Berg
Tel.: 030/25 93 96 21
E-Mail: j.berg@steuerzahler.de

Was Pendler jetzt beachten sollten

Wie sich die Kürzung der Pendlerpauschale finanziell auswirkt
02.12.2008

Existenzminimum für Kinder zu gering!

Verabschiedung des Familienleistungsgesetzes

Anlässlich der geplanten Verabschiedung des Familienleistungsgesetzes am 4. Dezember 2008 im Bundestag und am 5. Dezember 2008 im Bundesrat fordert der Bund der Steuerzahler, die Berechnungsmethoden des Existenzminimumberichts zu überprüfen und anzupassen. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler unterzeichnet der vorliegende Existenzminimumbericht das steuerfrei zu stellende Existenzminimum eines Kindes. Mehr dazu

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