Staatsausgaben > Politikfinanzierung
28.01.2010
Abgeordnetenbezüge und -versorgung
Ministerbezüge und -versorgung
Parlamentarische Staatssekretärsämter abschaffen
Parlamentsverkleinerung
Parteienfinanzierung
Die Finanz- und Steuerpolitik hat zwei gewichtige Ziele zu verfolgen:
Die Staatsverschuldung muss abgebaut, die Steuer- und Abgabenbelastung vermindert werden. Beide Ziele lassen sich nur durch eine konsequente Begrenzung der öffentlichen Ausgaben erreichen. Es liegt auf der Hand, dass dabei auch unpopuläre Maßnahmen ergriffen werden müssen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass diejenigen, die über Einsparungen bei den Bürgern befinden, selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Nur dann können Politiker erwarten, dass ihre Entscheidungen auf die notwendige Akzeptanz stoßen.
Übernimmt die Politik eine Vorbildfunktion, indem sie auch im eigenen Bereich den Rotstift ansetzt, erhöht das aber nicht nur die Chancen zur Durchsetzung unbequemer Einsparmaßnahmen. Zugleich kann ein gutes Stück verloren gegangene Glaubwürdigkeit zurückgewonnen werden.
So gesehen stehen alle Parteien und Politiker in der Pflicht, die Politik transparenter, effizienter und schließlich auch kostengünstiger für die Steuerzahler zu machen. Denn der Bereich der politischen Führung und zentralen Verwaltung, der allein beim Bund mit einem Volumen von mehr als 6 Milliarden Euro pro Jahr eine fiskalisch keinesfalls zu vernachlässigende Größenordnung angenommen hat, kann selbst auch einen nicht unbeträchtlichen Beitrag zur Entlastung der öffentlichen Haushalte leisten.
Politikfinanzierung
Abgeordnetenbezüge und -versorgung Ministerbezüge und -versorgung
Parlamentarische Staatssekretärsämter abschaffen
Parlamentsverkleinerung
Parteienfinanzierung
Die Finanz- und Steuerpolitik hat zwei gewichtige Ziele zu verfolgen:
Die Staatsverschuldung muss abgebaut, die Steuer- und Abgabenbelastung vermindert werden. Beide Ziele lassen sich nur durch eine konsequente Begrenzung der öffentlichen Ausgaben erreichen. Es liegt auf der Hand, dass dabei auch unpopuläre Maßnahmen ergriffen werden müssen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass diejenigen, die über Einsparungen bei den Bürgern befinden, selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Nur dann können Politiker erwarten, dass ihre Entscheidungen auf die notwendige Akzeptanz stoßen.
Übernimmt die Politik eine Vorbildfunktion, indem sie auch im eigenen Bereich den Rotstift ansetzt, erhöht das aber nicht nur die Chancen zur Durchsetzung unbequemer Einsparmaßnahmen. Zugleich kann ein gutes Stück verloren gegangene Glaubwürdigkeit zurückgewonnen werden.
So gesehen stehen alle Parteien und Politiker in der Pflicht, die Politik transparenter, effizienter und schließlich auch kostengünstiger für die Steuerzahler zu machen. Denn der Bereich der politischen Führung und zentralen Verwaltung, der allein beim Bund mit einem Volumen von mehr als 6 Milliarden Euro pro Jahr eine fiskalisch keinesfalls zu vernachlässigende Größenordnung angenommen hat, kann selbst auch einen nicht unbeträchtlichen Beitrag zur Entlastung der öffentlichen Haushalte leisten.
04.02.2010
Abgeordnetenbezüge

Besondere Signalwirkung hat ein Sparpaket für die Politik, wenn es auch am Geldbeutel der Politiker ansetzt. Dabei geht es wohlgemerkt nicht um eine Kürzung der Gehälter, sondern um eine Beschneidung der versteckten Nebenleistungen, die den Wert des eigentlichen Politikersalärs zum Teil noch übertreffen. Mehr dazu

Besondere Signalwirkung hat ein Sparpaket für die Politik, wenn es auch am Geldbeutel der Politiker ansetzt. Dabei geht es wohlgemerkt nicht um eine Kürzung der Gehälter, sondern um eine Beschneidung der versteckten Nebenleistungen, die den Wert des eigentlichen Politikersalärs zum Teil noch übertreffen. Mehr dazu
28.01.2010
Die Besoldung der Bundes- und Landesminister, des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten orientiert sich fast ausschließlich an der höchsten Besoldungsgruppe der Beamten - B11. In den jeweiligen Ministergesetzen wird dann die Höhe konkret bestimmt.
Aktivbezüge der Mitglieder der Bundesregierung
Als Amtsbezüge werden die Zahlungen an die Mitglieder der Bundesregierung bezeichnet, die sie für ihre Tätigkeit während der Dauer ihrer Amtszeit erhalten. Hauptbestandteile der Amtsbezüge sind das Amtsgehalt und der Ortszuschlag. Ein verheirateter Bundeskanzler ohne Kinder erhält beispielsweise rund 15.833 Euro monatlich, ein Bundesminister 12.860 Euro. Dazu kommt die Dienstaufwandsentschädigung (seit 1950 beträgt sie unverändert jährlich für die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler 12.270,96 Euro sowie für die Bundesministerinnen und Bundesminister jeweils 3.681,36 Euro). Die Dienstaufwandsentschädigung ist steuerfrei.
Übergangsgeld
Scheiden ein Bundeskanzler oder ein Minister aus ihrem Amt aus, erhalten sie Übergangsgelder. Ein Bundesminister zum Beispiel bekommt für zwei Amtsjahre einen Betrag von rund 174.000 Euro in den zwei darauffolgenden Jahren, sofern er keine anderen Einkünfte hat. Selbst bei einer Amtszeit von nur einem Tag winken immer noch rund 58.000 Euro Übergangsgeld.
Übergangsgelder sollten nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler grundsätzlich nur noch maximal zwölf Monate lang gewährt werden, wobei ein Jahr der Minister- oder Abgeordnetentätigkeit einen Anspruch auf einen Monat Übergangsgeld begründen sollte. Zudem sollte der Mindestanspruch bei extrem kurzen Mandatszeiten eine Monatszahlung nicht übersteigen. Absolut sinnwidrig und deshalb zu unterbinden sind Übergangsgeldzahlungen an Politiker, die bereits das Ruhestandsalter erreicht haben.
Ruhegehalt
Mitglieder der Bundesregierung (und Parlamentarische Staatssekretäre) haben einen Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie eine Amtszeit von vier Jahren hatten. Ruhegehaltsfähig ist die Zeit der Mitgliedschaft in der Bundesregierung, im Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs und einer vorausgegangenen Mitgliedschaft in einer Landesregierung. Das Ruhegehalt beträgt nach einer Amtszeit von vier Jahren und mit Erreichen der Beamtenregelarbeitsgrenze (65. - 67. Lebensjahr) 27,74 Prozent des Amtsgehalts und des Ortszuschlags. Es steigt mit jedem weiteren Jahr um 2,39167 Prozent bis zum Höchstsatz von 71,75 Prozent.
Ministerbezüge und -versorgung
Aktivbezüge der Mitglieder der Bundesregierung
Als Amtsbezüge werden die Zahlungen an die Mitglieder der Bundesregierung bezeichnet, die sie für ihre Tätigkeit während der Dauer ihrer Amtszeit erhalten. Hauptbestandteile der Amtsbezüge sind das Amtsgehalt und der Ortszuschlag. Ein verheirateter Bundeskanzler ohne Kinder erhält beispielsweise rund 15.833 Euro monatlich, ein Bundesminister 12.860 Euro. Dazu kommt die Dienstaufwandsentschädigung (seit 1950 beträgt sie unverändert jährlich für die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler 12.270,96 Euro sowie für die Bundesministerinnen und Bundesminister jeweils 3.681,36 Euro). Die Dienstaufwandsentschädigung ist steuerfrei.
Übergangsgeld
Scheiden ein Bundeskanzler oder ein Minister aus ihrem Amt aus, erhalten sie Übergangsgelder. Ein Bundesminister zum Beispiel bekommt für zwei Amtsjahre einen Betrag von rund 174.000 Euro in den zwei darauffolgenden Jahren, sofern er keine anderen Einkünfte hat. Selbst bei einer Amtszeit von nur einem Tag winken immer noch rund 58.000 Euro Übergangsgeld.
Übergangsgelder sollten nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler grundsätzlich nur noch maximal zwölf Monate lang gewährt werden, wobei ein Jahr der Minister- oder Abgeordnetentätigkeit einen Anspruch auf einen Monat Übergangsgeld begründen sollte. Zudem sollte der Mindestanspruch bei extrem kurzen Mandatszeiten eine Monatszahlung nicht übersteigen. Absolut sinnwidrig und deshalb zu unterbinden sind Übergangsgeldzahlungen an Politiker, die bereits das Ruhestandsalter erreicht haben.
Ruhegehalt
Mitglieder der Bundesregierung (und Parlamentarische Staatssekretäre) haben einen Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie eine Amtszeit von vier Jahren hatten. Ruhegehaltsfähig ist die Zeit der Mitgliedschaft in der Bundesregierung, im Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs und einer vorausgegangenen Mitgliedschaft in einer Landesregierung. Das Ruhegehalt beträgt nach einer Amtszeit von vier Jahren und mit Erreichen der Beamtenregelarbeitsgrenze (65. - 67. Lebensjahr) 27,74 Prozent des Amtsgehalts und des Ortszuschlags. Es steigt mit jedem weiteren Jahr um 2,39167 Prozent bis zum Höchstsatz von 71,75 Prozent.
28.01.2010
Ämterpatronage
Das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs gibt es seit dem Jahr 1967. Seinen ursprünglichen Zweck, begabte Nachwuchspolitiker auf eine spätere Ministertätigkeit vorzubereiten, erfüllt es schon lange nicht mehr. Vielmehr ist es zu einem machtpolitischen Instrument geworden, das sich vorzüglich zur Ämterpatronage und Pfründenwirtschaft eignet.
Die langjährige Praxis, die politischen Ansprüche der Regierungsfraktionen mit der Vergabe des begehrten Amtes zu befriedigen, hat zu einer geradezu inflationären Zunahme der "Juniorminister" geführt. Während die Bundeskanzler Adenauer und Erhard ganz ohne Parlamentarische Staatssekretäre auskamen und sich Kiesinger noch mit sieben begnügte, waren es unter Brandt schon 15 Staatssekretäre. Bundeskanzler Schmidt erweiterte die Zahl auf 20 Staatssekretäre, in der Regierung Kohl waren zeitweilig sogar bis zu 33 Staatssekretäre beschäftigt.
Hohe Kosten
Die Bundesregierung der Großen Koalition beschäftigte von 2005 bis 2009 genauso wie die amtierende Koalition aus Union und FDP immer noch 30 Parlamentarische Staatssekretäre. Damit ist derzeit rund jeder zehnte Abgeordnete von Union und FDP zugleich Parlamentarischer Staatssekretär. Sie erhalten neben dem Amtsgehalt von rund 9.890 Euro noch eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 230 Euro – steuerfrei. Da sie auch Abgeordnete sind, kommen eine halbierte Diät von 3.834 Euro sowie eine ebenfalls gekürzte, aber steuerfreie, Kostenpauschale von 2.977 Euro hinzu. Das ergibt zusammen ein Monatseinkommen von nahezu 17.000 Euro. Bei 30 Sekretären summiert sich das, zumal sie jeweils auf ein eingerichtetes Büro samt Sekretariatspersonal sowie einen Dienstwagen mit Fahrer zurückgreifen können, die den Steuerzahler weitere rund 280.000 Euro im Jahr kosten.
Nach dem Gesetz haben die Parlamentarischen Staatssekretäre die Aufgabe, die Minister bei der Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben zu unterstützen. Dafür gibt es in jedem Ministerium aber auch noch ein bis drei beamtete Staatssekretäre, die das Ministerium leiten und damit die eigentliche Arbeit leisten. Diese Häufung von Spitzenämtern in den Ministerien führt häufig zu Komplikationen bei Abstimmungsprozessen und zu einer lähmenden Konkurrenz um Zuständigkeiten. Die Parlamentarischen Staatssekretäre sollen sich vor allem als Vermittler zwischen Fraktionen und Ministerien betätigen. Als Amtsinhaber und Mandatsträger haben sie eine Doppelfunktion inne, die dem Trennungsgedanken von Exekutive und Legislative widerspricht.
Ein Parlamentarischer Staatssekretär pro Ministerium
Die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre sollte auf höchstens einen pro Ministerium und einen für das Bundeskanzleramt beschränkt werden. Dafür sprechen nicht zuletzt auch die beträchtlichen Kosten, die ein Parlamentarischer Staatssekretär verursacht. Eine effiziente Politik ist auch mit einer kleineren Führungsriege möglich. Das zeigen die Bundesländer, in denen selten Parlamentarische Staatssekretäre zu finden sind.
Parlamentarische Staatssekretärsämter abschaffen
Das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs gibt es seit dem Jahr 1967. Seinen ursprünglichen Zweck, begabte Nachwuchspolitiker auf eine spätere Ministertätigkeit vorzubereiten, erfüllt es schon lange nicht mehr. Vielmehr ist es zu einem machtpolitischen Instrument geworden, das sich vorzüglich zur Ämterpatronage und Pfründenwirtschaft eignet.
Die langjährige Praxis, die politischen Ansprüche der Regierungsfraktionen mit der Vergabe des begehrten Amtes zu befriedigen, hat zu einer geradezu inflationären Zunahme der "Juniorminister" geführt. Während die Bundeskanzler Adenauer und Erhard ganz ohne Parlamentarische Staatssekretäre auskamen und sich Kiesinger noch mit sieben begnügte, waren es unter Brandt schon 15 Staatssekretäre. Bundeskanzler Schmidt erweiterte die Zahl auf 20 Staatssekretäre, in der Regierung Kohl waren zeitweilig sogar bis zu 33 Staatssekretäre beschäftigt.
Hohe Kosten
Die Bundesregierung der Großen Koalition beschäftigte von 2005 bis 2009 genauso wie die amtierende Koalition aus Union und FDP immer noch 30 Parlamentarische Staatssekretäre. Damit ist derzeit rund jeder zehnte Abgeordnete von Union und FDP zugleich Parlamentarischer Staatssekretär. Sie erhalten neben dem Amtsgehalt von rund 9.890 Euro noch eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 230 Euro – steuerfrei. Da sie auch Abgeordnete sind, kommen eine halbierte Diät von 3.834 Euro sowie eine ebenfalls gekürzte, aber steuerfreie, Kostenpauschale von 2.977 Euro hinzu. Das ergibt zusammen ein Monatseinkommen von nahezu 17.000 Euro. Bei 30 Sekretären summiert sich das, zumal sie jeweils auf ein eingerichtetes Büro samt Sekretariatspersonal sowie einen Dienstwagen mit Fahrer zurückgreifen können, die den Steuerzahler weitere rund 280.000 Euro im Jahr kosten.
Nach dem Gesetz haben die Parlamentarischen Staatssekretäre die Aufgabe, die Minister bei der Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben zu unterstützen. Dafür gibt es in jedem Ministerium aber auch noch ein bis drei beamtete Staatssekretäre, die das Ministerium leiten und damit die eigentliche Arbeit leisten. Diese Häufung von Spitzenämtern in den Ministerien führt häufig zu Komplikationen bei Abstimmungsprozessen und zu einer lähmenden Konkurrenz um Zuständigkeiten. Die Parlamentarischen Staatssekretäre sollen sich vor allem als Vermittler zwischen Fraktionen und Ministerien betätigen. Als Amtsinhaber und Mandatsträger haben sie eine Doppelfunktion inne, die dem Trennungsgedanken von Exekutive und Legislative widerspricht.
Ein Parlamentarischer Staatssekretär pro Ministerium
Die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre sollte auf höchstens einen pro Ministerium und einen für das Bundeskanzleramt beschränkt werden. Dafür sprechen nicht zuletzt auch die beträchtlichen Kosten, die ein Parlamentarischer Staatssekretär verursacht. Eine effiziente Politik ist auch mit einer kleineren Führungsriege möglich. Das zeigen die Bundesländer, in denen selten Parlamentarische Staatssekretäre zu finden sind.
28.01.2010
Bundestag wächst 3. Wahlperiode in Folge
Die Verkleinerung der Parlamente hat einen besonders hohen symbolischen Charakter. So können die maßgeblichen Entscheidungsträger des Staates den Bürgern nicht glaubhaft vermitteln, dass überall gespart werden muss, wenn sie selber in eigener Sache nicht die Kraft dazu finden. Ein Beispiel für die Schwäche unserer Volksvertreter ist die Ende 1996 beschlossene Parlamentsreform. Um sich von der Verschlankung in Wirtschaft und Verwaltung nicht auszunehmen, hatte der Bundestag 1995 entschieden, die Zahl seiner Abgeordneten nach dem Jahr 2002 von 672 auf "unter 600" zu reduzieren. Herausgekommen ist schließlich die kleinstmögliche Verkleinerung auf 598 Mandate. Bei dieser Minimallösung kann niemand ernsthaft von Verschlankung reden, zumal man mit den Überhangmandaten wieder deutlich auf über 600 kommt. Der aktuelle Bundestag hat 622 Abgeordnete. Die Anzahl der Mandate stieg damit trotz Reform die dritte Wahlperiode in Folge.
Maximal 500 Mandate reichen
Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler ist eine weitere, über die Reform hinausgehende, Verkleinerung des Bundestages auf maximal 500 Sitze angezeigt. Zusätzlich gibt es 16 Länderparlamente mit mehr als 1.800 Abgeordneten. Das entlastet den Bundestag, während sich die Volksvertreter von Zentralstaaten wesentlich stärker um regionale Belange kümmern müssen.
Bei einer Verkleinerung des Bundestages auf 500 Abgeordnete ließen sich pro Jahr rund 40 Millionen Euro einsparen. Noch nicht berücksichtigt sind hier die für Unterhalt und Verwaltung des Bundestages anfallenden Kosten sowie die langfristigen Einsparmöglichkeiten im Bereich der Abgeordnetenversorgung. Ein mindestens ebenso hohes Einsparvolumen ließe sich durch eine Verkleinerung der fast noch üppiger besetzten Landesparlamente erzielen. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Kompetenzen von den Ländern auf die EU verlagert wurden, ist auf Länderebene erst recht eine Verkleinerung der Parlamente möglich und erforderlich. Dabei greift hier nicht nur das Kostenargument. Kleinere Volksvertretungen ermöglichen eine verbesserte Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit, und das bedeutet ebenfalls einer Stärkung der Parlamente gegenüber den Regierungs- und Parteiapparaten. Die Kontrollfunktion der Parlamente hängt keineswegs von der Zahl der Abgeordneten ab. Entscheidend sind vielmehr Persönlichkeit und Engagement des einzelnen Abgeordneten, dessen Gewicht in einem kleineren Parlament zunehmen würde.
Parlamentsverkleinerung
Die Verkleinerung der Parlamente hat einen besonders hohen symbolischen Charakter. So können die maßgeblichen Entscheidungsträger des Staates den Bürgern nicht glaubhaft vermitteln, dass überall gespart werden muss, wenn sie selber in eigener Sache nicht die Kraft dazu finden. Ein Beispiel für die Schwäche unserer Volksvertreter ist die Ende 1996 beschlossene Parlamentsreform. Um sich von der Verschlankung in Wirtschaft und Verwaltung nicht auszunehmen, hatte der Bundestag 1995 entschieden, die Zahl seiner Abgeordneten nach dem Jahr 2002 von 672 auf "unter 600" zu reduzieren. Herausgekommen ist schließlich die kleinstmögliche Verkleinerung auf 598 Mandate. Bei dieser Minimallösung kann niemand ernsthaft von Verschlankung reden, zumal man mit den Überhangmandaten wieder deutlich auf über 600 kommt. Der aktuelle Bundestag hat 622 Abgeordnete. Die Anzahl der Mandate stieg damit trotz Reform die dritte Wahlperiode in Folge.
Maximal 500 Mandate reichen
Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler ist eine weitere, über die Reform hinausgehende, Verkleinerung des Bundestages auf maximal 500 Sitze angezeigt. Zusätzlich gibt es 16 Länderparlamente mit mehr als 1.800 Abgeordneten. Das entlastet den Bundestag, während sich die Volksvertreter von Zentralstaaten wesentlich stärker um regionale Belange kümmern müssen.
Bei einer Verkleinerung des Bundestages auf 500 Abgeordnete ließen sich pro Jahr rund 40 Millionen Euro einsparen. Noch nicht berücksichtigt sind hier die für Unterhalt und Verwaltung des Bundestages anfallenden Kosten sowie die langfristigen Einsparmöglichkeiten im Bereich der Abgeordnetenversorgung. Ein mindestens ebenso hohes Einsparvolumen ließe sich durch eine Verkleinerung der fast noch üppiger besetzten Landesparlamente erzielen. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Kompetenzen von den Ländern auf die EU verlagert wurden, ist auf Länderebene erst recht eine Verkleinerung der Parlamente möglich und erforderlich. Dabei greift hier nicht nur das Kostenargument. Kleinere Volksvertretungen ermöglichen eine verbesserte Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit, und das bedeutet ebenfalls einer Stärkung der Parlamente gegenüber den Regierungs- und Parteiapparaten. Die Kontrollfunktion der Parlamente hängt keineswegs von der Zahl der Abgeordneten ab. Entscheidend sind vielmehr Persönlichkeit und Engagement des einzelnen Abgeordneten, dessen Gewicht in einem kleineren Parlament zunehmen würde.
28.01.2010
Die staatliche Finanzierung der Parteien beschränkt sich nicht allein auf die im Parteiengesetz ausgewiesenen direkten Zuschüsse. Denn zugleich werden die Steuerzahler auch auf indirektem Wege, über die Steuerbegünstigung von Mitgliedsbeiträgen und Spenden und über die sogenannten Parteisteuern, zur Kasse gebeten. Ansatzpunkte für Einsparungen bieten sich sowohl bei der direkten als auch der indirekten Staatsfinanzierung der Parteien.
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