21.04.2011
Haushalte haben ab dann monatlich 17,98 Euro zu zahlen, unabhängig davon, ob überhaupt Fernseher oder Radios vorhanden sind. Gewerbetreibende und Selbständige werden ebenso zu Kasse gebeten. Auch hier spielt es keine Rolle, ob Empfangsgeräte tatsächlich vorhanden sind.
Da sich die Betriebsstättenabgabe für Unternehmen aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt, hat der BdSt einen speziellen Online-Rechner entwickelt, mit dessen Hilfe Unternehmen ihre künftige Rundfunkbeitragsbelastung ermitteln können. Die verschiedenen Eingabebereiche des Online-Rechners sind ausführlich erläutert und durch Begriffsdefinitionen ergänzt, so dass das Ausfüllen der Eingabemaske einfach und schnell vonstattengeht.
Hinweis: Der Rechner erfordert Flash. Nach der Berechnung haben Sie die Möglichkeit, uns die Daten anonymisiert zur statistischen Auswertung zur Verfügung zu stellen. Weitere Angaben werden nicht erfasst. Ihre Daten werden nach der Auswertung gelöscht.
Neuer Rundfunkbeitrag ab 2013
BdSt stellt Online-Beitragsrechner für Unternehmen vorDa sich die Betriebsstättenabgabe für Unternehmen aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt, hat der BdSt einen speziellen Online-Rechner entwickelt, mit dessen Hilfe Unternehmen ihre künftige Rundfunkbeitragsbelastung ermitteln können. Die verschiedenen Eingabebereiche des Online-Rechners sind ausführlich erläutert und durch Begriffsdefinitionen ergänzt, so dass das Ausfüllen der Eingabemaske einfach und schnell vonstattengeht.
Hinweis: Der Rechner erfordert Flash. Nach der Berechnung haben Sie die Möglichkeit, uns die Daten anonymisiert zur statistischen Auswertung zur Verfügung zu stellen. Weitere Angaben werden nicht erfasst. Ihre Daten werden nach der Auswertung gelöscht.








