Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Musterprozess - der aktuelle Stand

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12.10.2009

Musterprozess - der aktuelle Stand

Der EuGH hat zwar Bedenken, hält die Berufsgenossenschaften aber für gesetzeskonform.

Justitia Bis vor den Europäischen Gerichtshof ist der Bund der Steuerzahler mit seinem Anliegen, das Monopol der Berufsgenossenschaften aufzubrechen, gezogen. Die Richter in Luxemburg teilten auch durchaus einige Bedenken des Verbandes. Aber sie waren der Meinung, dass das Monopol der Berufsgenossenschaften durchaus mit dem Europarecht vereinbar ist.

Luxemburg. Um das ineffiziente Monopol der Berufsgenossenschaften aufzubrechen, wurde der Bund der Steuerzahler auch juristisch aktiv und leitete ein Musterverfahren gegen das Monopol ein.
Zunächst sehr erfolgreich: Eine der Musterklagen, die der Verband unterstützte, wurde an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Die Richter sollten prüfen, ob die Regelungen der Gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland mit dem Europarecht vereinbar sind. (Aktenzeichen: C-350/07).

Leider billigten die Richter in Luxemburg jedoch trotz einiger Bedenken die Monopolstellung der Berufsgenossenschaften, und erklärten sie für konform mit dem EU-Recht. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof nicht darüber geurteilt, ob das Monopol auch effizient und sachgerecht ist. Es stellt sich also weiterhin die Frage, ob die Schaffung von mehr Wettbewerb in der Gesetzlichen Unfallversicherung mittelfristig nicht zu niedrigeren Beiträgen führen würde.

Deshalb wird der BdSt sich nun darauf konzentrieren, die Einführung von Wettbewerb und Wahlfreiheit auf politischem Weg zu erreichen. Dass der Verband auf dem richtigen Weg ist, zeigt die Unterstützung von anderen Verbänden und etlichen Wirtschaftspolitikern.
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