Musterklagen
Nicht selten meint der Gesetzgeber, Streichungen und Kürzungen von Pauschalbeträgen würden das Steuerrecht einfacher und gerechter gestalten. Damit kommt es aber zu Steuererhöhungen, mit Sicherheit der falsche Weg, gegen den sich der Bund der Steuerzahler im Namen der Steuerzahler wehren muss. So bei der Pendlerpauschale: Der BdSt führte einen Musterprozess durch alle Instanzen. Schließlich entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden müssen. Das war ein großer Erfolg für die Steuerzahler!
Wenn Bundesregierung und Parlament die Rechte der Steuerzahler nicht ausreichend wahren, dann muss der BdSt eingreifen. Mit Hilfe von Musterprozessen gehen wir gegen Steuergesetze vor, in denen in Rechte der Steuerzahler eingegriffen wurde. Als Mitglied im Bund der Steuerzahler können Sie diese Arbeit unterstützen.
Einbeziehung des Mindestelterngeldes in den Progressionsvorbehalt
BVerfG - 2 BvR 2604/09Sachverhalt: Die Beschwerdeführer sind Eheleute. Der Ehemann erzielte im Jahr 2007 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Die Ehefrau erhielt im Jahr 2007 für das erste Kind Mutterschaftsgeld. Für das im Oktober 2007 geborene zweite Kind wurde für die Monate Oktober bis Dezember 2007 das Mindestelterngeld in Höhe von insgesamt 900 Euro (300 pro Monat) gezahlt. Das Finanzamt bezog das Mutterschaftsgeld sowie das Elterngeld, abzüglich eines fiktiven Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 Euro, in die Berechnung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) ein.
Gericht: BVerfG - 2 BvR 2604/09
Streitjahr: 2007
Verfahrensstand: läuft
Beschwerdeschrift
Mustereinspruch
Informationsmaterial
Elektronische Umsatzsteuervoranmeldung
FG Niedersachsen – 5 K 149/05 Revision eingelegt beim BFHSachverhalt: Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Sie erzielt ihre Umsätze aus der Vermietung von Betriebsgrundstücken. Die Klägerin verfügt lediglich über eine kleine Buchhaltung, die von Hand gemacht wird. Ein Computer steht in dem Unternehmen für die Buchhaltung nicht zur Verfügung. Die Klägerin begehrte daher die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen weiterhin in Papierform vornehmen zu können. Das Finanzamt kam diesem Anliegen nicht nach.
Gericht: FG Niedersachsen, Az.: 5 K 149/05
BFH (XI R 33/09)
Streitjahr: 2005
Verfahrensstand: Revision beim BFH eingelegt
Klageschrift
Revisionsschrift
Abfindungen – rückwirkende Abschaffung des halben Steuersatzes
Bei Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter: BFH – X R 55/03
Bei Betriebsveräußerung: BFH – X R 63/04 und FG Baden-Württemberg – 2 K 440/01
Streifrage: Nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung vom 16. April 1997 wurden Abfindungen mit der Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes besteuert. Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2001 wurde § 34 EStG geändert. Nunmehr werden Abfindungen nach der sogenannten Fünftel-Regelung besteuert. Die Änderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 1999, sodass die Regelung rückwirkend auch auf bereits abgeschlossene Sachverhalte angewendet wurde. Der BdSt wendet sich gegen die rückwirkende Anwendung der Fünftel-Regelung. In einem der Verfahren hat der Bundesfinanzhof diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Sachverhalt: Die Kläger erhielten im Frühjahr 1999 ihre Abfindungen bzw. die Gewinne aus der Veräußerung eines Betriebs. Die Kläger gingen bei den Vertragsverhandlungen über die Entlassungsabfindung bzw. über die Betriebsveräußerung davon aus, dass lediglich der halbe durchschnittliche Steuersatz zur Anwendung kommt.
Gericht: BVerfG, Az.: 2 BvL 1/03 (BFH – IX R 81/01, früheres Az.: BFH – XI R 42/01)
BFH, Az.: IX R 54/05 (früheres Az.: BFH – XI R 12/05)
BFH, Az.: X R 55/03 (früheres Az.: BFH – XI R 86/03, III R 63/03)
BFH, Az.: X R 63/04 (früheres Az.: XI R 44/04)
FG Baden-Württemberg, Az.: 2 K 440/01
Streitjahr: 1999
Verfahrensstand: Die Verfahren sind bis zur Entscheidung durch das BVerfG ausgesetzt.
Klageschrift Entlassungsabfindung
Klageschrift Handelsvertreter
Klageschrift Betriebsveräußerung
Spekulationsgewinne – Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfristen bei Aktien und Grundstücken
FG Niedersachsen – 9 K 73/08 (Aktien); Bundesverfassungsgericht 2 BvL 14/02 (Grundstücke)Sachverhalt: Die Klägerin in dem erstgenannten Verfahren erwarb im Februar 1998 Aktien. Diese veräußerte sie im Januar 1999. Zum Zeitpunkt der Veräußerung galt noch die sechsmonatige Spekulationsfrist für Aktien.
Im Falle der Grundstücksveräußerung hatte der Kläger im Jahr 1990 ein Grundstück erworben. Dieses Grundstück veräußerte er im Februar 1999. Nach Ansicht des Finanzamtes galt die 10-jährige Spekulationsfrist. Da das Grundstück lediglich neun Jahre im Eigentum des Klägers stand, wurde der Veräußerungsgewinn der Besteuerung unterworfen.
Beide Kläger gingen zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien bzw. des Grundstücks von der jeweils geltenden Rechtslage – mit der kürzeren Spekulationsfrist – aus.
Gericht: FG Niedersachsen, Az. 9 K 73/08 (früheres Az.: 9 K 228/01)
2 BvL 14/02 (Vorlageschluss des FG Köln, Az.: 13 K 460/01)
Streitjahr: 1999
Verfahrensstand: Das Verfahren beim FG Niedersachsen ist bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 14/02 und 2 BvR 2/04 ausgesetzt.
Klageschrift Aktien
Klageschrift Grundstücke
Solidaritätszuschlag – Verfahren gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags
FG Niedersachsen – 7 K 143/08Sachverhalt: Der Kläger begehrt die Aufhebung des Einkommensteuerbescheids 2007, soweit darin ein Solidaritätszuschlag festgesetzt worden ist.
Gericht: FG Niedersachsen, Az.: 7 K 143/08
Streitjahr: 2007
Verfahrensstand: Mündliche Verhandlung am 25. November 2009
Besonderheit: Sprungklage
Klageschrift
Mustereinspruch
Informationsmaterial
Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft – Wesentlichkeitsgrenze
FG Baden-Württemberg – 5 K 551/03Sachverhalt: Der Kläger war mit rund 22 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Er hatte die Anteile an der GmbH in den Jahren 1988 bis 1990 erworben. Im März 1999 veräußerte der Kläger diese Anteile. Das Finanzamt unterwarf den Veräußerungsgewinn der Besteuerung, weil der Kläger zu mehr als 10 Prozent an der GmbH beteiligt war. Der Kläger ging bei der Veräußerung der Gesellschaftsanteile davon aus, dass die bis dahin geltende Wesentlichkeitsgrenze von 25 Prozent anwendbar sei, sodass der Veräußerungsgewinn nicht nach § 17 EStG steuerpflichtig ist.
Gericht: FG Baden-Württemberg, Az.: 5 K 551/03
Streitjahr: 1999
Verfahrensstand: Verfahren ruhend gestellt
Klageschrift
Alterseinkünfte – Klage gegen die Ungleichbehandlung von Alterseinkünften
FG Düsseldorf – 14 K 1500/07 E FG Schleswig-Holstein – 1 K 273/07Sachverhalt: Die Kläger haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und zusätzlich noch Beiträge in eine freiwillige Versicherung entrichtet. Die Beiträge in die freiwillige Rentenversicherung haben die Kläger vollständig aus bereits versteuertem Einkommen entrichtet. Die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sind teilweise aus bereits versteuerten Einkünften entrichtet worden, weil die Kläger diese Beiträge damals nicht in voller Höhe steuerlich geltend machen konnten. Die Kläger begehren daher jeweils den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 zu ändern und die Renteneinkünfte lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Gericht: FG Düsseldorf, Az.: 14 K 1500/07 E
FG Schleswig-Holstein, Az.: 1 K 273/07
Streitjahr: 2005
Verfahrensstand: Das Verfahren vor dem FG Schleswig-Holstein wurde bis zur Entscheidung des BFH zum Az. X R 52/08 ruhend gestellt.
Klageschrift
Informationsmaterial
Verbindliche Auskünfte – Erhebung einer Gebühr nach § 89 AO
FG Münster – 3 K 722/08 SSachverhalt: Die Klägerin stellte im Jahr 2007 beim Finanzamt einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft. Das Finanzamt setzte für die Bearbeitung der verbindlichen Auskunft eine Gebühr von rund 5.300 Euro fest. Gegen diesen Gebührenbescheid legte die Klägerin fristgemäß Einspruch ein.
Gericht: FG Münster, Az.: 3 K 722/08 S
Streitjahr: 2007
Verfahrensstand: läuft
Klageschrift
Informationsmaterial
Steuerberatungskosten
FG Baden-Württemberg – 5 K 186/07 FG Düsseldorf – 1 K 3692/07 ESachverhalt: Die Kläger wollen, dass die jeweils in der Einkommensteuererklärung geltend gemachten Kosten für den Steuerberater in voller Höhe als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Gericht: FG Baden-Württemberg, Az.: 5 K 186/07
FG Düsseldorf, Az.: 1 K 3692/07 E
Streitjahr: 2006
Verfahrensstand: 19.3.2010 mündliche Verhandlung vor dem FG Düsseldorf
Klageschrift
Informationsmaterial
Mindestbesteuerung – Verlustverrechnung in den Jahren 1999 bis 2003
Bundesfinanzhof – IX R 68/08Sachverhalt: Die Klägerin erzielte im Jahr 1999 Verluste von rund 600.000 DM. Aufgrund der Regelung in § 2 Abs. 3 EStG alter Fassung berücksichtigte das Finanzamt davon lediglich rund 320.000 DM; daher blieben Verluste in Höhe von 270.000 DM unberücksichtigt. Die Klage wendet sich gegen diese Regelung.
Gericht: BFH, Az.: IX R 68/06
Streitjahr: 1999
Verfahrensstand: Das Verfahren wurde ausgesetzt, bis das Verfahren 2 BvR 59/06 beim Bundesverfassungsgericht entschieden wird.
Klageschrift
Zusammentreffen von Progressionsvorbehalt und Fünftelregelung
FG Niedersachsen – 14 K 132/07Sachverhalt: Der Kläger erzielte im Jahr 2002 unter anderem ausländische Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhielt der Kläger darüber hinaus eine Abfindung. Das Finanzamt ermittelte die Steuer nach einer für den Kläger ungünstigen Methode. Der Kläger begehrt nun die Änderung seines Einkommensteuerbescheids unter Berücksichtigung einer für ihn günstigeren Berechnungsmethode.
Gericht: FG Niedersachsen, Az.: 14 K 132/07
Streitjahr: 2002
Verfahrensstand: läuft
Klageschrift
Halbeinkünfteverfahren – Höhe der zu berücksichtigenden Verluste
FG Niedersachsen – 7 K 46/06Sachverhalt: Der Kläger war Geschäftsführer einer GmbH. Die Gesellschaft wurde im Jahr 2003 aufgelöst. Aus der Auflösung entstand dem Kläger ein Verlust von rund 100.000 Euro. Das Finanzamt berücksichtigte den Verlust nur zur Hälfte, sodass der Kläger lediglich einen Teil des Verlustes in das Jahr 2002 zurücktragen konnte. Mit der Klage begehrt der Kläger die Anerkennung des vollen Verlustes und die entsprechende Änderung des Einkommensteuerbescheids 2002.
Gericht: FG Niedersachsen, Az.: 7 K 46/06
Streitjahr: 2002
Verfahrensstand: Das Verfahren wurde, bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 2221/07) zu einem ähnlichen Sachverhalt, ausgesetzt.
Klageschrift
Häusliches Arbeitszimmer – Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
FG Sachsen-Anhalt – 4 K 980/08, FG Köln – 5 K 4027/08Sachverhalt: Die Kläger beantragten mit der Einkommensteuererklärung 2007, die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten zu berücksichtigen. Die Kläger sind jeweils Handelsvertreter im Außendienst. Ein Arbeitsplatz im Vertriebszentrum der Arbeitgeber steht den Klägern nicht zur Verfügung. Daher müssen die Kläger die Planungs- und Projektarbeiten in ihrem häuslichen Arbeitszimmer verrichten.
Gericht: FG Sachsen-Anhalt, Az.: 4 K 980/08
FG Köln, Az.: 4 K 4027/08
Streitjahr: 2007
Verfahrensstand: läuft
Besonderheit: Sprungklage
Instanz: FG Köln, Az.: 5 K 4027/08
Streitjahr: 2007
Verfahrensstand: läuft
Klageschrift
Musterbriefe
Informationsmaterial
Der BdSt begleitet folgende weitere Musterverfahren:
Verfassungsbeschwerde beim BVerfG – 2 BvR 2228/08; gegen das Urteil des BFH (VI R 13/06)
Das Verfahren richtet sich gegen die Benachteiligung von Arbeitnehmern gegenüber Abgeordneten beim Abzug von Werbungskosten infolge der den Abgeordneten gewährten steuerfreien Kostenpauschale von rund 45.000 Euro im Jahr.
Kindergeld – „geteilter Monat“
FG Kassel – 2 K 500/09
Streitig ist, ob die Berücksichtigung von Einkünften eines Kindes bei Vollendung des 27. Lebensjahres taggenau berechnet werden oder der gesamte Monat, in dem der Geburtstag liegt, zu berücksichtigen ist.
Vorsorgeaufwendungen von Schornsteinfegern
FG Münster – 4 K 420/09 E
In diesem Verfahren soll geklärt werden, ob bei Schornsteinfegern, die verpflichtet
sind, sich im Versorgungswerk für Schornsteinfeger zu versichern, diese Vorsorgeaufwendungen als Altersvorsorgeaufwendungen, wie eine sog. Basisrente, oder nur als sonstige Vorsorgeaufwendungen zu behandeln sind.

