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02.11.2009

Musterbriefe Häusliches Arbeitszimmer

Rechtschutz beim häuslichen Arbeitszimmer - Steuererstattungen und Freibeträge nun möglich

Zum 1. Januar 2007 wurde die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer für viele Fälle gestrichen. Da dies nach Auffassung von mehreren Gerichten (z.B. BFH-Beschluss v. 25. August 2009, Az. VI B 69/09 und FG Niedersachsen v. 2. Juni 2009, Az. 7 V 76/09) verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet und die Frage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist, wird nun einstweiliger Rechtschutz gewährt. Anträgen auf die Eintragung von Freibeträgen aufgrund der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer wird seit dem 6. Oktober 2009 von den Finanzämtern stattgegeben. Für alle Steuerzahler, bei denen die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 Prozent der gesamten beruflichen Tätigkeit ausmacht oder wenn für sie kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kommt dieser Freibetrag in Betracht. Dabei sind die Aufwendungen höchstens bis zu einem Betrag von 1.250 Euro zu berücksichtigen.

Darüber hinaus können diese Steuerzahler auch die Erstattung von zu viel bezahlten Steuern aufgrund der Streichung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für die Einkommensteuerbescheide 2007 und 2008 beantragen, wenn der Steuerbescheid durch Einspruch oder Vorläufigkeitsvermerk noch offen ist. Dazu muss ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt gestellt werden. Diese Steuern samt Zinsen müssen jedoch an das Finanzamt zurückgezahlt werden, wenn das Bundesverfassungsgericht zuungunsten der Steuerzahler urteilen sollte.

Musterbrief für die Erstattung bereits zu viel bezahlter Einkommensteuern für 2007 und 2008 aufgrund der Streichung der Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers (doc)

Musterbrief für die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte 2009 (doc)

Musterbrief für die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte 2010 (doc)

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