Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Lohnsteuerrechner

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01.01.2009

Lohnsteuerrechner

Der Lohnsteuerrechner 2010 wird mit freundlicher Unterstützung des Bundesfinanzministeriums bereitgestellt.

Hier geht's zum Rechner:

Lohnsteuerrechner 2010

Aktuell im Steuerzahler

"Der Steuerzahler" ist die monatliche Mitgliederzeitschrift des BdSt mit zahlreichen Steuertipps, Informationen über aktuelle Steuerrechtsänderungen, interessanten Hintergrundartikeln, Berichten über Steuergeldverschwendung u. v. m.

• Verpatzter Regierungsstart
• Gehaltserhöhung mal anders
• BdSt-Musterverfahren: Kosten eines Erststudiums

Mehr über den STEUERZAHLER
04.02.2010

Online-Seminar

Online-Seminar Künstlersozialabgabe - Wir laden Sie ein!

Wird Ihre Firmen-Website von einer Internet-Agentur entworfen? Dann müssen Sie vielleicht Künstlersozialabgaben zahlen! Viele Unternehmer sind sich unsicher, wann das der Fall ist. Der BdSt hilft!Das Online-Seminar des BdSt bietet Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren.

Termin des Online-Seminars: Freitag, 26. März 2010, 16.00 Uhr

mehr zum Seminar
30.10.2009

BdSt-Onlineshop

Hier finden Sie Informationen und interessante Produktangebote der BdSt Steuerzahler Service GmbH. Stöbern Sie im Sortiment der Service-Gesellschaft des Bundes der Steuerzahler und entdecken Sie nützliche Bücher und Software aus dem Steuer-, Wirtschafts- und Buchhaltungsbereich!

Hier geht es zum BdSt-Onlineshop
14.02.2010

Solidaritätszuschlag

Mit dem Musterprozess (Az.: 7 K 143/08) gegen die nunmehr dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags errang der BdSt einen wichtigen Etappensieg. Das Niedersächsische Finazgericht formulierte einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht.

Hier lesen Sie alle wichtigen Fakten.
11.02.2010

Steuertipp Februar 2010

Grundsteuer zurückholen – Frist 31.03. beachten!

Eigentümer von vermieteten Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen zumindest einen Teil der gezahlten Grundsteuer wieder zurückholen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen unverschuldeten Einnahmeausfall handelt. Ein solcher liegt bei nicht zu vertretenden Leerstand, höherer Gewalt wie einem Brand oder auch Zahlungsausfällen der Mieter vor.

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