Publikationen > Der STEUERZAHLER
Leseprobe aus dem STEUERZAHLER 04/2011
Erststudium
Neuer Ärger für StudentenIm August hatte der BFH entschieden, dass Aufwendungen für das Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden können. Der Jubel der Studenten war noch nicht verklungen, da schob der Gesetzgeber den Urteilen bereits einen Riegel vor. Zu teuer, so das Fazit des Gesetzgebers. Doch das oberste deutsche Steuergericht rechnet bereits mit neuen Verfahren. Mehr dazu
Aktuell im Steuerzahler
Verschwendung von Steuergeld bestrafen! Gutachten im Auftrag des BdSt
Neues Testamentsregister: Sichern Sie Ihren letzten Willen!
Freistellungsaufträge: So sparen Sie Abgeltungsteuer!
Diese und viele andere Themen finden Sie in der Februar-Ausgabe von DER STEUERZAHLER
Aktueller Steuertipp
Frühjahrsputz im Garten: Gartenneu- oder -umgestaltung mit SteuerbonusAuch wenn der Winter Deutschland noch fest im Griff hat, sehnen bereits viele den Frühling wieder herbei. Sodann beginnt auch die Saison im Grünen und viele schmieden Pläne zur Verschönerung ihres Gartens. Sucht der Steuerzahler sich bei der Gartenneu- oder -umgestaltung professionelle Hilfe, beteiligt sich sogar der Fiskus mit einem Steuerbonus daran. Mehr dazu
30.10.2009
Hier finden Sie Informationen und interessante Produktangebote der BdSt Steuerzahler Service GmbH. Stöbern Sie im Sortiment der Service-Gesellschaft des Bundes der Steuerzahler und entdecken Sie nützliche Bücher und Software aus dem Steuer-, Wirtschafts- und Buchhaltungsbereich!
Hier geht es zum BdSt-Onlineshop
BdSt-Onlineshop
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02.09.2010
Schwarzbuch "Die öffentliche Verschwendung 2011"
Hier finden Sie alle Informationen zum Schwarzbuch 2011. Auf unserer interaktiven Seite können Sie die Fälle bewerten, das Schwarzbuch downloaden oder Kommentare hinterlassen.
Schwarzbuch
Schwarzbuch "Die öffentliche Verschwendung 2011"Hier finden Sie alle Informationen zum Schwarzbuch 2011. Auf unserer interaktiven Seite können Sie die Fälle bewerten, das Schwarzbuch downloaden oder Kommentare hinterlassen.
13.05.2011
Der BdSt stellt einen Service-Rechner zur Verfügung, mit dem Unternehmer ihren künftigen Rundfunkbeitrag ermitteln können. Ab 2013 wird das jetzige GEZ-Gebührenmodell abgeschafft und durch eine neue pauschale Haushaltsabgabe für Privathaushalte und eine Betriebsstättenabgabe für Unternehmen ersetzt. Mehr dazu
Online-Gebührenrechner
Der BdSt stellt einen Service-Rechner zur Verfügung, mit dem Unternehmer ihren künftigen Rundfunkbeitrag ermitteln können. Ab 2013 wird das jetzige GEZ-Gebührenmodell abgeschafft und durch eine neue pauschale Haushaltsabgabe für Privathaushalte und eine Betriebsstättenabgabe für Unternehmen ersetzt. Mehr dazu




