Kapitaldienstfähigkeit
In der Kapitaldienstgrenze-BWA, die sich an das Vorgehen der jeweiligen Bank anpassen lässt, werden bei der entsprechenden Berechnung von der Gesamtleistung die betrieblichen Aufwendungen und Zinsen abgezogen. Die Abschreibungen bleiben dabei unberücksichtigt, da sie noch zu keinen Ausgaben führten. Das Ergebnis sind die aus den normalen Tätigkeiten erwirtschafteten Mittel, der verfügbare Cashflow.
Werden die bisher schon gezahlten Zinsen wieder hinzuaddiert, erhält man den erweiterten Cashflow (eCF). Dieser wird verwendet für Entnahmen oder Ausschüttungen, Investitionen und Reinvestitionen und für den Kapitaldienst an Kreditinstitute. Die erwirtschafteten Mittel erhöhen sich um eventuelle Einlagen und verringern sich vor allem durch Entnahmen, Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie Ersatzinvestitionen. Letztere werden von den Banken sehr unterschiedlich behandelt.
Die Differenz zwischen diesen Ausgaben bzw. Einnahmen und dem eCF ist die Kapitaldienstgrenze. Werden davon die bereits geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen abgezogen, erhält man die „nicht ausgeschöpfte“ Kapitaldienstgrenze. Das ist der Betrag, der für zusätzliche Kredite zur Verfügung steht. Ist dieser kleiner als entsprechende neue Verpflichtungen oder gar negativ, ist das Unternehmen nicht kapitaldienstfähig.








