Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Gesetzgebungsverfahren

Gesetzgebungsverfahren
26.09.2010

Jahressteuergesetz 2010

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Im Verlauf des Jahres 2009 hat sich in vielen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben, der wegen des Endes der 16. Legislaturperiode in der zweiten Jahreshälfte 2009 nicht mehr umgesetzt werden konnte. Das Jahressteuergesetz 2010 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf und ergänzt ihn um weitere zwischenzeitlich erforderlich gewordene steuerrechtliche wie außersteuerrechtliche Maßnahmen.

Regierungsentwurf und Empfehlungen des Bundesrates

Die Bundesregierung hat im Mai 2010 den Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz vorgelegt (BT-Drs. 17/2249). Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf noch einige Änderungen. So soll die Verlustverrechnung beim Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren (§ 3c EStG) eingeschränkt werden. Auch im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gab es noch Änderungen. Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht und im Grunderwerbsteuerrecht Ehepartnern gleichgestellt werden. Diese Änderung geht auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück (1 BvR 611/07; 1 BvR 2464/07). Auch beim sog. Seeling-Modell wird es Nachbesserungen geben. Zwar wird dieses Modell aufgrund einer EU-Richtlinie zum Jahr 2011 grundsätzlich abgeschafft, der Regierungsentwurf sieht jetzt jedoch eine Übergangsregelung vor. Erfreulich sind auch einige Vorschläge des Bundesrates. Hervorzuheben ist der Vorschlag, die Besteuerung von Dienstwagen zu vereinfachen und die Frist zur Abgabe Zusammenfassender Meldungen auf das Monatsende zu verlängern.

Inhaltlich hervorzuheben sind u. a. folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:
  • Nichtsteuerbarkeit von Veräußerungsgeschäften bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs §§ 22, 23 EStG
  • Einschränkung der gesonderten Feststellung des Verlustvortrags § 10 d EStG
  • Konkretisierung im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen: Ausschluss von bestimmten öffentlich geförderten Maßnahmen aus der Steuerermäßigung (Vermeidung von Doppelförderung), § 35 a EStG
  • Vereinfachungen und Korrekturen beim Kapitalertragsteuerabzug
  • Steuerneutrale Behandlung auch bei inländischen Kapitalmaßnahmen
  • Steuerbarkeit von Transferentschädigungen für den Wechsel eines Sportlers von einem nicht im Inland zu einem im Inland ansässigen Verein, §§ 49, 50a, 52 EStG
  • Anpassungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie im Bereich der Riester-Rente
  • Aktualisierungen und Anpassungen im Bereich der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • Anpassung der Regelungen zu Übertragungen nach dem Versorgungsausgleichsgesetz, zur Besteuerung von Versorgungsleistungen, zum Abzug und zur Besteuerung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs, §§ 1a, 9a, 10, 22, 52, 93 EStG
  • Steuerliche Anerkennung der Schadensrückstellungen für inländische Niederlassungen von Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem ausländischen EU-/EWR-Mitgliedstaat, § 20 KStG
  • Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen von Versicherungsunternehmen nach § 21 Absatz 2 KStG, § 34 KStG
  • Verschiedene Änderungen der Abgabenordnung (u. a. zur Verlagerung der elektronischen Buchführung, Verbesserung der grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung)
  • Anpassungen des Umsatzsteuergesetzes an EU-Recht und aktuelle Entwicklungen (z. B. Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs bei der Einführ, § 5 UStG, und durch Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer auf Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen sowie Leistungen von Gebäudereinigern, § 13 b UStG, Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Grundstücken und Gebäuden, § 15 UStG)

Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens:
  • 29. März 2010 Referentenentwurf
  • Bis 26. April 2010 können verschiedene Verbände, auch der BdSt, Stellung zum Referentenentwurf nehmen.
  • 19. Mai 2010 Kabinettsbeschluss
  • 1. Juli 2010: 1. Lesung im Bundestag
  • 28. Oktober 2010: Verabschiedung im Bundestag
  • 26. November: Verabschiedung im Bundesrat

Materialien:
Referentenentwurf
Stellungnahme BdSt zum Referentenentwurf
Regierungsentwurf
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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