Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Hilfe beim Streit mit der Privaten Krankenversicherung

Gesetzgebungsverfahren
01.11.2009

Hilfe beim Streit mit der Privaten Krankenversicherung

PKV-Ombudsmann versucht zu schlichten.

Konflikte zwischen einer Privaten Krankenverischerung und einem ihrer Versicherungsnehmer müssen nicht zwingend von einem Gericht geklärt werden. Denn privat Krankenversicherten steht kostenfrei der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung. Wie das ganze funktioniert und wie der Ombudsmann zu erreichen ist, hat der Bund der Steuerzahler zusammengestellt.

Berlin. Auch die privaten Krankenversicherungen leiden unter steigenden Kosten im Gesundheitswesen. So wird nun strenger geprüft, ob beantragte Leistungen tatsächlich übernommen werden müssen. Häufiger als früher werden Leistungen versagt. Dies führt zwangsläufig zu Konflikten zwischen den Versicherungen und den Versicherten. Die müssen allerdings nicht immer gleich vor Gericht enden.
Wer privat krankenversichert ist, kann sich kostenfrei an den „Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung“ (PKV-Ombudsmann) wenden.

Ombudsmann ist in einem Drittel der Fälle erfolgreich
Aufgabe des PKV-Ombudsmanns ist die außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten der Versicherten mit den Krankenversicherungen sowie mit Versicherungsvermittlern und -beratern. Der Ombudsmann soll zwischen den Beteiligten vermitteln und möglichst eine Versöhnung erreichen. Obwohl die Institution des PKV-Ombudsmanns vom Verband der privaten Krankenversicherung eingerichtet wurde, ist durch diverse Vorkehrungen sichergestellt, dass der Ombudsmann neutral und unabhängig agieren kann. Im Jahr 2008 endeten immerhin 29,3 Prozent der insgesamt 4.376 Eingaben mit einem vollständigen oder zumindest teilweisen Erfolg des Beschwerdeführers.

Kontakt zum PKV-Ombudsmann
Beschwerden können beim PKV-Ombudsmann schriftlich eingereicht werden. Entweder per Post an die Adresse Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin oder über das Internet unter www.pkv-ombudsmann.de. Die Internetseite enthält auch Erklärungen zum Schlichtungsverfahren.
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