04.05.2010
Berlin.Sie ist die kleinste der fünf Sozialversicherungen in Deutschland, und vielleicht ist das der Grund, warum sie so lange in der Diskussion um Reformen keine Rolle gespielt hat: die gesetzliche Unfallversicherung (GUV). Doch auch wenn sie klein ist, gibt es doch einiges, was dringend geändert werden sollte, meint der Bund der Steuerzahler. Auch die neue Bundesregierung scheint sich dessen bewusst zu sein. Zumindest heißt es im Koalitionsvertrag: „Der Leistungskatalog wird mit Blick auf ein zielgenaues Leistungsrecht überprüft, die Wirtschaftlichkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften wird verbessert und das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung entbürokratisiert.“ Vorhaben, denen der BdSt zustimmen kann, denn damit könnte unter Umständen die größten Mängel der GUV beseitigt werden: der fehlende Wettbewerb und die fehlende Wahlfreiheit.
Wettbewerb und Wahlfreiheit schaffen
So können Unternehmen nicht frei entscheiden, wie und bei wem sie eine Unfallversicherung für ihre Mitarbeiter abschließen. Das wiederum führt zu unterentwickeltem Kostenbewusstsein und mangelnder Wirtschaftlichkeit, was in erhöhten Beiträgen mündet. Hinzu kommen eine unzureichende Kundenorientierung und bürokratischer Perfektionismus der Berufsgenossenschaften.
Der BdSt hat deshalb bereits seit Langem vorgeschlagen, mehr Wettbewerb und Wahlfreiheit in der GUV zu ermöglichen. So sollten private Unfallversicherungen mit den Berufsgenossenschaften konkurrieren dürfen. Unternehmen könnten dann frei entscheiden, bei wem sie ihre Arbeitnehmer versichern und dieser Wettbewerb würde zu tendenziell sinkenden Beiträgen führen.
Erforderliche Änderungen
Neben der Einführung des Wettbewerbs und der Wahlfreiheit gehören nach Ansicht des BdSt zahlreiche Leistungen auf den Prüfstand, beispielsweise die Absicherung des Wegeunfallrisikos. Denn: Da der Arbeitgeber keinen Einfluss auf den Arbeitsweg seiner Mitarbeiter hat und somit keine Vorkehrungen zur Risikoabsicherung ergreifen kann, sollte diese Leistung gestrichen und der Beitragszahler entlastet werden. Weiter sollten Berufskrankheiten auf solche Erkrankungen beschränkt werden, die eindeutig dem betrieblichen Risikobereich zuzuordnen und nicht auf allgemeine Gesundheitsrisiken zurückzuführen sind. Auch eine Begrenzung der Unfallrenten und des Verletztengeldes sollte geprüft werden.
Änderungsbedarf gibt es aber auch auf der Organisationsseite. Der BdSt plädiert beispielsweise dafür, die Versicherungspflicht für Unternehmer abzuschaffen. Auch sollte für vergleichbare Tätigkeiten eine gleiche Gefahrenklasse gelten. Vor allem verlangt der BdSt aber, dass in allen Berufsgenossenschaften eine separate Gefahrtarifstelle für Büroangestellte angeboten wird.
Beitragsbescheide überprüfen – BdSt bietet Hilfe
Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung all dies in Angriff nimmt. Auf die Beitragsbescheide, die in den kommenden Wochen bei den Unternehmen eingehen, wird das natürlich keinen Einfluss mehr haben. Ein kontrollierender Blick auf diesen Bescheid kann sich aber dennoch lohnen. Denn die meisten Bescheide sind zwar korrekt, aber Fehler gibt es dennoch immer wieder. Eine Überprüfung ist daher sinnvoll. Hinweise und Tipps zur Prüfung hat der Verband in seinem Ratgeber-Nr. 74 zusammengestellt. Weitere Informationen zur Unternehmensversicherung gibt es zudem im Info-Serivice-Nr. 2. Mitglieder des Verbandes können beides kostenlos herunterladen. Allgemeine Infos auch für Nichtmitglieder bietet der BdSt in seiner Broschüre "Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherung" an, die kostenlos bestellt werden kann.
Gesetzliche Unfallversicherung – kommt jetzt der große Wurf?
Bund der Steuerzahler hofft, dass sich mit der neuen Regierung auch neue Chancen für eine Reform ergeben.Wettbewerb und Wahlfreiheit schaffen
So können Unternehmen nicht frei entscheiden, wie und bei wem sie eine Unfallversicherung für ihre Mitarbeiter abschließen. Das wiederum führt zu unterentwickeltem Kostenbewusstsein und mangelnder Wirtschaftlichkeit, was in erhöhten Beiträgen mündet. Hinzu kommen eine unzureichende Kundenorientierung und bürokratischer Perfektionismus der Berufsgenossenschaften.
Der BdSt hat deshalb bereits seit Langem vorgeschlagen, mehr Wettbewerb und Wahlfreiheit in der GUV zu ermöglichen. So sollten private Unfallversicherungen mit den Berufsgenossenschaften konkurrieren dürfen. Unternehmen könnten dann frei entscheiden, bei wem sie ihre Arbeitnehmer versichern und dieser Wettbewerb würde zu tendenziell sinkenden Beiträgen führen.
Erforderliche Änderungen
Neben der Einführung des Wettbewerbs und der Wahlfreiheit gehören nach Ansicht des BdSt zahlreiche Leistungen auf den Prüfstand, beispielsweise die Absicherung des Wegeunfallrisikos. Denn: Da der Arbeitgeber keinen Einfluss auf den Arbeitsweg seiner Mitarbeiter hat und somit keine Vorkehrungen zur Risikoabsicherung ergreifen kann, sollte diese Leistung gestrichen und der Beitragszahler entlastet werden. Weiter sollten Berufskrankheiten auf solche Erkrankungen beschränkt werden, die eindeutig dem betrieblichen Risikobereich zuzuordnen und nicht auf allgemeine Gesundheitsrisiken zurückzuführen sind. Auch eine Begrenzung der Unfallrenten und des Verletztengeldes sollte geprüft werden.
Änderungsbedarf gibt es aber auch auf der Organisationsseite. Der BdSt plädiert beispielsweise dafür, die Versicherungspflicht für Unternehmer abzuschaffen. Auch sollte für vergleichbare Tätigkeiten eine gleiche Gefahrenklasse gelten. Vor allem verlangt der BdSt aber, dass in allen Berufsgenossenschaften eine separate Gefahrtarifstelle für Büroangestellte angeboten wird.
Beitragsbescheide überprüfen – BdSt bietet Hilfe
Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung all dies in Angriff nimmt. Auf die Beitragsbescheide, die in den kommenden Wochen bei den Unternehmen eingehen, wird das natürlich keinen Einfluss mehr haben. Ein kontrollierender Blick auf diesen Bescheid kann sich aber dennoch lohnen. Denn die meisten Bescheide sind zwar korrekt, aber Fehler gibt es dennoch immer wieder. Eine Überprüfung ist daher sinnvoll. Hinweise und Tipps zur Prüfung hat der Verband in seinem Ratgeber-Nr. 74 zusammengestellt. Weitere Informationen zur Unternehmensversicherung gibt es zudem im Info-Serivice-Nr. 2. Mitglieder des Verbandes können beides kostenlos herunterladen. Allgemeine Infos auch für Nichtmitglieder bietet der BdSt in seiner Broschüre "Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherung" an, die kostenlos bestellt werden kann.





