Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Gesetzgebungsverfahren

Gesetzgebungsverfahren
25.11.2010

Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Nachdem wiederholt Vorschläge unterbreitet wurden, Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen, wurde nun ein Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgelegt. Ursprünglich sollten die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige (§371 AO) bereits im Rahmen des JStG 2010 überarbeitet werden. Nun ist dieses Thema in ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren ausgelagert worden. Ausgelöst von den jüngsten Affären zum Ankauf von Steuerdaten-CD´s aus der Schweiz und Lichtenstein, wurde die strafbefreienden Selbstanzeige heftig diskutiert. Der Referentenentwurf sieht die Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige vor.

Im Einzelnen:
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige bleibt erhalten, sie erfährt jedoch einige Einschränkungen.
  • Eine Selbstanzeige soll nur noch strafbefreiende Wirkung entfalten, wenn alle Besteuerungsgrundlagen zutreffend nacherklärt werden. Damit soll vermieden werden, dass Straffreiheit auch dann eintritt, wenn bewusst nur ausgewählte Sachverhalte aufgedeckt werden. Insoweit ist eine strafbefreiende Teilselbstanzeige nicht mehr möglich. Damit greift der Gesetzgeber die im Mai 2010 geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf. Danach ist soll dem Steuerpflichtigen das Privileg der Straffreiheit nur zukommen, wenn er vollständig „reinen Tisch“ macht (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010, Az.: 1 StR 577/09).
  • Nach dem Referentenentwurf ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich, wenn dem Steuerpflichtigen eine Prüfungsanordnung gemäß § 196 AO (z.B. für eine Außenbetriebsprüfung) bekanntgegeben wurde.
  • Eine Geldbuße wird bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) nicht festgesetzt, wenn der Steuerpflichtige die unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt, ergänzt oder unterlassenen Angaben nachholt. Auch hier tritt „Straffreiheit“ nur ein, wenn die Kriterien der strafbefreienden Selbstanzeige erfüllt werden.

Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens:
  • 18. November 2010: Veröffentlichung des Referentenentwurfs
  • bis zum 24. November 2010: Möglichkeit zur Stellungnahme gegenüber dem BMF
  • 8. Dezember 2010: Kabinettsbeschluss
  • 17. März 2011: Bundestagsbeschluss
  • 15. April 2011: Bundesratsbeschluss
  • 2. Mai 2011: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Materialien:
Referentenentwurf
Stellungnahme des BdSt zum Referentenentwurf
Regierungsentwurf
Bundesratsdrucksache 166-11
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
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