Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Gesetzgebungsverfahren

Gesetzgebungsverfahren
19.11.2009

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ (Konjunkturpaket I)

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung vom 5. November 2008 sollte Investitionen und Aufträge von Unternehmen, privaten Haushalten und Kommunen fördern. In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung wollte die Bundesregierung Wachstum und Beschäftigung mit verschiedenen Einzelmaßnahmen sichern.

Die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen im Überblick

Erhöhte Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen: Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurde ausgeweitet. Der Steuerbonus wurde auf 20 Prozent von 6.000 Euro, maximal also 1.200 Euro im Jahr zum 1. Januar 2009 verdoppelt. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird die Bundesregierung die Wirksamkeit der verbesserten Absetzbarkeit evaluieren.

Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen: Befristet für zwei Jahre wird die Möglichkeit von Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erweitert. Zudem kann für künftige Anschaffungen ein Investitionsabzugsbetrag mit 40 % der künftigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten steuermindernd angesetzt werden.
Mit dem Maßnahmenpaket wurden die Grenzen für die Inanspruchnahme von Sonderabschreiben erhöht. Die Grenze für Betriebsvermögen wurde für bilanzierende Unternehmen von 235.000 Euro auf 335.000 Euro angehoben. Für Unternehmen, die keine Bilanz aufstellen ist der Gewinn maßgeblich. Diese Grenze wurde ebenfalls um 100.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben.

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter: Unternehmen können neben den zuvor genannten Sonderabschreibungen auch eine degressive Abschreibung vornehmen. Die Möglichkeit, die degressive Abschreibung zu nutzen, gilt zeitlich befristet seit dem 1. Januar 2009 für zwei Jahre. Die maximale Höhe beträgt 25 Prozent.

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für neue Personenkraftwagen: Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, sind für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Die Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010. (Hinweis: Diese Maßnahme ist am 30. Juni 2009 abgelaufen). Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllten, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Ab 1. Juli 2009 greifen die Maßnahmen des sog. Konjunkturpakets II.

Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens
  • 5. November 2008: Die Bundesregierung beschließt den Gesetzentwurf.
  • 12. November 2008: Die Bunderegierung beschließt einen geänderten Gesetzentwurf.
  • 5. Dezember 2008: Der Bundesrat verabschiedet das Gesetz in einer Sondersitzung.
  • 29. Dezember 2008: Veröffentlichung im Bundessteuerblatt, BStBl. I 2008, S. 2896.
Materialien 
Stellungnahme des BdSt
Gesetzentwurf der Fraktionen, Bundestagsdrucksache 16/10930
Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses, Bundestags-Drucksache 16/11171
Beschluss des Bundesrates, Bundesrats-Drucksache 923/08
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