Gesetzgebungsverfahren
01.12.2009
Im Einzelnen enthält der Referentenentwurf folgende Maßnahmen:
Umsatzsteuerrecht:
Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens:
Materialien:
Referentenentwurf
Stellungnahme BdSt
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen
Umsatzsteuerrecht:
- Nach § 13b UStG entsteht die Steuer des Leistungsempfängers für sonstige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die sonstige Leistung tatsächlich ausgeführt worden ist.
- Nach §18a UStG müssen Zusammenfassende Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Lieferungen im Sinne des § 25b Abs. 2 UStG grundsätzlich monatlich abgegeben werden. Bislang konnten die Meldungen quartalsweise zusammengefasst werden. Bis zum 31. Dezember 2011 können Unternehmer, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Lieferungen in geringer Höhe erbringen, die Zusammenfassenden Meldungen weiterhin quartalsmäßig abgeben. Eine quartalsweise Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen ist möglich, wenn die Summe der Bemessungsgrundlage für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen im Sinne von § 25b Absatz 2 UStG bis zum 31. Dezember 2011 100.000 Euro pro Quartal und ab 1. Januar 2012 50.000 Euro pro Quartal nicht übersteigt.
- Nach geltendem Recht (§ 4 Nr. 11 b UStG) sind nur die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG von der Umsatzsteuer befreit. Nunmehr sollen alle Post-Universaldienstleister von der Umsatzsteuer befreit werden. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt allerdings ausschließlich für den Bereich der Grundversorgung.
- Die Gewährung der Altversvorsorgezulage („Riester“) soll unabhängig vom steuerrechtlichen Status der jeweiligen Person erfolgen.
- Die degressive Abschreibung wird auf Gebäude im EU- und EWR-Ausland ausgeweitet, § 7 Abs. 5 EStG.
- Spenden an Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind, können beim Spender steuerlich berücksichtigt werden.
- Die Mitarbeiterbeteiligung soll stärker steuerlich gefördert werden. Künftig können Arbeitnehmer Anteile an ihren Unternehmen steuerbegünstigt erhalten, wenn diese durch Entgeltumwandlung finanziert werden.
Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens:
- 17. November 2009: Referentenentwurf
- 16. Dezember 2009: Kabinettsbeschluss
- 9. Februar 2010: Anhörung im Finanzausschuss
- 24. Februar 2010: abschließende Beratung im Finanzausschuss
- 3. März 2010: 2./3. Lesung im Bundestag
- 26. März 2010: Zustimmung im Bundesrat
- 14. April 2010: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Materialien:
Referentenentwurf
Stellungnahme BdSt





