Gesetzgebungsverfahren
21.11.2009
Die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen im Überblick:
Anhebung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag wurde um 170 Euro auf 7.834 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 angehoben. Die übrigen Tarifeckwerte wurden ebenfalls ab 1. Januar 2009 um 400 Euro nach rechts verschoben. Ab 2010 erfolgt eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf 8.004 Euro und eine weitere Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte um 330 Euro.
Absenkung des Eingangsteuersatzes: Der Eingangsteuersatz wird von 15 Prozent auf 14 Prozent abgesenkt.
Kraftfahrzeuge: Mit dem zweiten Konjunkturpaket wurde eine Umweltprämie für den Kauf eines neuen Pkw gewährt. Wer ein mindestens neun Jahre altes Auto stilllegte, erhielt ab dem 14.01.2009 die sogenannte "Abwrackprämie" von 2.500 Euro. Allerdings nur, wenn er dafür gleichzeitig einen Neuwagen oder einen Jahreswagen der Schadstoffklasse Euro-4 bis Jahresende kaufte (Hinweis: die Regelung ist ausgelaufen). Zudem wurde die Umstellung der Kfz-Steuer beschlossen. Ab dem 1. Juli 2009 werden erstmals zugelassene Fahrzeuge nicht mehr nur nach Hubraum, sondern daneben vor allem auch nach dem Ausstoß des schädlichen Kohlendioxids (CO2) besteuert.
Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens
Materialien
Stellungnahme BdSt Tarif 2009
Stellungnahme Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer
Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD, Bundestags-Drucksache 16/11740
Gesetz zur Sicherung von Stabilität und Wachstum
Berechnungen
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität (Konjunkturpaket II)
Anhebung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag wurde um 170 Euro auf 7.834 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 angehoben. Die übrigen Tarifeckwerte wurden ebenfalls ab 1. Januar 2009 um 400 Euro nach rechts verschoben. Ab 2010 erfolgt eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf 8.004 Euro und eine weitere Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte um 330 Euro.
Absenkung des Eingangsteuersatzes: Der Eingangsteuersatz wird von 15 Prozent auf 14 Prozent abgesenkt.
Kraftfahrzeuge: Mit dem zweiten Konjunkturpaket wurde eine Umweltprämie für den Kauf eines neuen Pkw gewährt. Wer ein mindestens neun Jahre altes Auto stilllegte, erhielt ab dem 14.01.2009 die sogenannte "Abwrackprämie" von 2.500 Euro. Allerdings nur, wenn er dafür gleichzeitig einen Neuwagen oder einen Jahreswagen der Schadstoffklasse Euro-4 bis Jahresende kaufte (Hinweis: die Regelung ist ausgelaufen). Zudem wurde die Umstellung der Kfz-Steuer beschlossen. Ab dem 1. Juli 2009 werden erstmals zugelassene Fahrzeuge nicht mehr nur nach Hubraum, sondern daneben vor allem auch nach dem Ausstoß des schädlichen Kohlendioxids (CO2) besteuert.
Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens
- 12. Januar 2009: Die Eckpunkte für das zweite Konjunkturpaket werden beschlossen.
- 27. Januar 2009: Kabinettsbeschluss
- 30. Januar 2009: 1. Lesung im Bundestag
- 13. Februar 2009: 2/3. Lesung im Bundestag
- 20. Februar 2009: Verabschiedung im Bundesrat
- 5. März 2009: Veröffentlichung im BGBl. I 2009, S. 416.
Materialien
Stellungnahme BdSt Tarif 2009
Stellungnahme Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer
Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD, Bundestags-Drucksache 16/11740
Gesetz zur Sicherung von Stabilität und Wachstum
Berechnungen





