Gesetzgebungsverfahren
22.03.2012
Daher ist eine stufenweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro (insgesamt plus 350 Euro) vorgesehen. Die Anhebung orientiert sich an der voraussichtlichen Entwicklung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums. Auch der Tarifverlauf soll prozentual wie der Grundfreibetrag um 4,4 Prozent angepasst werden. Ohne Anpassung des Tarifverlaufs käme es durch die alleinige Anhebung des Grundfreibetrags bei konstantem Eingangssteuersatz zu einer nicht gewollten „Stauchung“ des Tarifs innerhalb der ersten Progressionszone und damit zu einem Anstieg der Progression, wird erläutert.
Geplanter Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens:
Materialien:
Stellungnahme des BdSt
Gesetzentwurf
Gesetz zum Abbau der kalten Progression
Geplanter Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens:
- 07.12.2011: Kabinettbeschluss über Reg.-Entwurf
- 30.12.2011: Zuleitung Bundesrat
- 26.01.2012: Beratung im BR-Finanzausschuss
- 10.02.2012: 1. Beratung BR
- 15.02.2012: Kabinettbeschluss über Gegenäußerung
- 01.03.2012: Bundestag, 1. Lesung
- 07.03.2012: 1. Durchgang und ggf. Beschlussfassung über Anhörung im BTFinanzausschuss
- 19.03.2012: Anhörung im BT-Finanzausschuss
- 21.03.2012: Beratung im BT-Finanzausschuss
- 28.03.2012: Abschließende Beratung im BT-Finanzausschuss
- 30.03.2012: Bundestag, 2./3. Lesung
- 26.04.2012: Beratung im BR-Finanzausschuss
- 11.05.2012: 2. Beratung Bundesrat
- 16.05.2012: Beschluss der Bundesregierung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses nachdem die Verabschiedung des Gesetzentwurf am 11.05.2012 im Bundesrat scheiterte.
Materialien:
Stellungnahme des BdSt
Gesetzentwurf







