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Für ein solides Europa

Schuldenbremse in allen Mitgliedstaaten einführen
Lange sind die europäischen Staaten mit einem blauen Auge bzw. mit einem blauen Brief bei einer übermäßigen Verschuldung davongekommen. Jahrelang hatten die Euroländer kein Problem damit, sich grenzenlos zu verschulden. Seit der Krise Griechenlands ist jedoch alles anders. Nun steht erstmals ein Land vor der Pleite und mit ihm rutscht die Europäische Währungsgemeinschaft in ihre bislang tiefste Schuldenkrise. Die bisherigen Antworten der europäischen Staats-und Regierungschefs auf die Euro-Krise sind unzureichend und unbefriedigend. Angesichts der hohen Verschuldung in der Eurozone müssen Rechtsbestimmungen erarbeitet werden, wie die EU vor der Überschuldung einzelner Mitgliedstaaten künftig geschützt werden kann. Eine verbindliche Schuldenbremse für alle Mitgliedstaaten ist daher dringend notwendig. Vorbild dafür ist die deutsche Schuldenbremse.
Unwirksame Kreditgrenzen

Seit etlichen Jahren bestehen auf europäischer Ebene rechtsverbindliche Verpflichtungen, die von den EU-Mitgliedstaaten eine solide und ausgeglichene Haushaltspolitik verlangen. So sollte das geplante bzw. tatsächliche öffentliche Defizit auf 3 Prozent des BIP begrenzt und beim Schuldenstand eine Obergrenze von 60% der Wirtschaftsleistung (= Bruttoinlandsprodukt) nicht überschritten werden. Diese Regelwerke wurden zwar immer wieder verfeinert und ausgeweitet, haben sich aber hinsichtlich ihrer prophylaktischen Wirkung offensichtlich als unwirksam erwiesen. Die nationalen Regierungen und Parteien haben aus politischen Gründen nicht die Maßnahmen ergriffen, die erforderlich gewesen wären, um den Anstieg der Staatsverschuldung zu bremsen: die Regierungen, um ihre Wiederwahl nicht zu gefährden, die Opposition, um ihre Wahlchancen nicht zu beeinträchtigen. Die Kommission hat zwar die Finanz- und Wirtschaftslage in den Mitgliedstaaten stets kritisch begleitet, aber weder statistische Fehlmeldungen erkannt, noch Maßnahmen vorgeschlagen bzw. durchsetzen können, die einer drohenden Überschuldung entgegengewirkt hätten.

Europäische Schuldenbremse

Durch eine Schuldenbremse ähnlich der neuen Schuldenregelung im deutschen Grundgesetz wären Regierung und Parlament an die jeweilige Landesverfassung gebunden. Dabei muss es gelingen, diese Schuldengrenze festzuschreiben und so zu gestalten, dass die Staatsverschuldung in den Mitgliedstaaten begrenzt und mittelfristig sogar zurückgeführt wird.
Auf mittlere Sicht sind die bestehenden Verschuldungsgrenzen durch ein generelles Verbot der Kreditfinanzierung zu ersetzen, das nur in wenigen außerordentlichen Fällen durchbrochen werden darf, etwa in Anlehnung an die neue deutsche Schuldenbremse zugunsten einer konjunktur- und katastrophenbedingten Verschuldung mit Tilgungsverpflichtung. Da der politische Widerstand gegen ein solches Verbot in einigen EU-Mitgliedstaaten erheblich sein dürfte, müsste dieser Forderung eine breite öffentliche Diskussion vorausgehen. Die nationalen Parlamente müssen diese Diskussion anstoßen. Damit sollte unverzüglich begonnen werden, denn die Begrenzung der Kreditfinanzierung erreicht um so schneller und leichter ihr Ziel, je früher sie wirksam wird. In der Zwischenzeit darf die Kreditfinanzierung jedoch nicht wie bisher praktisch unbegrenzt in Anspruch genommen werden. Deshalb schlägt der Bund der Steuerzahler vor, in einem ersten Schritt bislang unwirksame Kreditgrenzen wirksam zu machen, insbesondere durch Schließung von Schlupflöchern.

Sofern sich die Kreditaufnahme in den Mitgliedstaaten an den Ausgaben für Investitionen orientiert, sollten künftig nur noch solche Investitionen bei der Ermittlung der Kreditgrenze berücksichtigt werden, bei denen eine Selbstfinanzierung im Sinne des privatwirtschaftlichen Investitionskalküls nachweisbar erwartet werden darf. Zudem sollte das Prinzip der Generationengerechtigkeit in den Fokus gerückt werden. Damit würde dem Konzept der Kreditgrenze Rechnung getragen, ohne dass die alte Objektbezogenheit der Kreditfinanzierung wieder auflebt. Zudem ist eine gesetzliche Klarstellung erforderlich, dass die Kreditobergrenze auch Regierung und Verwaltung bindet.

Wirkung der Schuldengrenze

Eine derartige Schärfung bestehender Schuldenbremsen und erst recht die Aufnahme eines strikten Verbots der strukturellen Verschuldung in die Verfassungen der Mitgliedstaaten dürften eine stärkere Wirkung entfalten als das geltende Recht. So könnte künftig ein nationales Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Staatshaushalts feststellen. Schon allein deshalb, weil der Haushaltsgesetzgeber fest mit einer derartigen Entscheidung rechnen muss, dürften notwendige fiskalische Korrekturen eingeleitet werden. Eine solche europäische Schuldenbremse ist ein erster, großer Schritt auf dem Weg zur finanz- und währungspolitischen Stabilität in der Union.

Weitere Schritte erforderlich

Diese enge Begrenzung der Kreditfinanzierung öffentlicher Aufgaben muss jedoch von weiteren Reformschritten begleitet werden. Insbesondere sollte die Haushaltsdisziplin verbessert, die Transparenz der Staatsverschuldung erhöht, die richterliche Prüfung der Kreditfinanzierung verstärkt und die unzulässige Kreditaufnahme mit Sanktionen bedacht werden. Zudem sollte der Stimulierung des fiskalischen Eigeninteresses der Mitgliedstaaten an einem strukturell ausgeglichenen Haushalt mehr Gewicht beigemessen werden.
Diese Maßnahmen gekoppelt mit der Einführung einer europäischen Schuldenbremse sind notwendige Schritte, um die Schuldenkrise in den Griff zu bekommen und um Europa zu stärken. Der Bund der Steuerzahler fordert den Bundestag auf, sich für die Implementierung einer europäischen Schuldenbremse einzusetzen!
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