Gesetzgebungsverfahren
20.11.2009
Wichtigste Regelungen im Überblick
Der Kinderfreibetrag wird – mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 - für jedes Kind um 216 Euro auf insgesamt 6.024 Euro jährlich angehoben.
Das Kindergeld wird für erste und zweite Kinder um jeweils 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro, für das dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro sowie für das vierte und jedes weitere Kind um je 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro monatlich angehoben. Diese Regelung gilt ebenfalls ab dem 1. Januar 2009. (Hinweis: Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sollen mit dem „Wachstums- und Beschleunigungsgesetz“ nochmals angehoben werden.)
Die steuerlichen Regelungen zu haushaltsnahen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und haushaltsnahen Dienstleistungen waren bisher in mehreren Tatbeständen erfasst. Die Regelungen wurden durch das Familienleistungsgesetz nun in einer Vorschrift zusammengefasst. Zudem wurde die Förderung ausgeweitet. Nach dem Familienleistungsgesetz können 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20 000 Euro, also höchstens 4 000 Euro pro Jahr steuerlich abgezogen werden.
Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens
Familienleistungsgesetz
Der Kinderfreibetrag wird – mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 - für jedes Kind um 216 Euro auf insgesamt 6.024 Euro jährlich angehoben.
Das Kindergeld wird für erste und zweite Kinder um jeweils 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro, für das dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro sowie für das vierte und jedes weitere Kind um je 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro monatlich angehoben. Diese Regelung gilt ebenfalls ab dem 1. Januar 2009. (Hinweis: Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sollen mit dem „Wachstums- und Beschleunigungsgesetz“ nochmals angehoben werden.)
Die steuerlichen Regelungen zu haushaltsnahen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und haushaltsnahen Dienstleistungen waren bisher in mehreren Tatbeständen erfasst. Die Regelungen wurden durch das Familienleistungsgesetz nun in einer Vorschrift zusammengefasst. Zudem wurde die Förderung ausgeweitet. Nach dem Familienleistungsgesetz können 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20 000 Euro, also höchstens 4 000 Euro pro Jahr steuerlich abgezogen werden.
Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens
- 13. November 2008: 1. Lesung im Bundestag
- 4. Dezember 2008: 2./3. Lesung im Bundestag
- 5. Dezember 2008: Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
- 17. Dezember 2008: Einigung im Vermittlungsausschuss
- 19. Dezember 2008: Zustimmung im Bundesrat
- 22. Dezember 2008: Veröffentlichung im BGBl. I 2008, S. 2955. Materialien
Stellungnahme des BdSt
Gesetzesbeschluss des Bundesrats, Bundesrats-Drucksache 924/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 16/10809





