Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Gesetzgebungsverfahren

Gesetzgebungsverfahren
20.11.2009

Familienleistungsgesetz

Mit dem Familienleistungsgesetz sollen Familien mit Kindern finanziell gefördert und steuerlich entlastet werden. Dazu wurde das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht. Zudem wurde auch die steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnissen ausgeweitet.

Wichtigste Regelungen im Überblick

Der Kinderfreibetrag wird – mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 - für jedes Kind um 216 Euro auf insgesamt 6.024 Euro jährlich angehoben.

Das Kindergeld wird für erste und zweite Kinder um jeweils 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro, für das dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro sowie für das vierte und jedes weitere Kind um je 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro monatlich angehoben. Diese Regelung gilt ebenfalls ab dem 1. Januar 2009. (Hinweis: Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sollen mit dem „Wachstums- und Beschleunigungsgesetz“ nochmals angehoben werden.)

Die steuerlichen Regelungen zu haushaltsnahen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und haushaltsnahen Dienstleistungen waren bisher in mehreren Tatbeständen erfasst. Die Regelungen wurden durch das Familienleistungsgesetz nun in einer Vorschrift zusammengefasst. Zudem wurde die Förderung ausgeweitet. Nach dem Familienleistungsgesetz können 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20 000 Euro, also höchstens 4 000 Euro pro Jahr steuerlich abgezogen werden.

Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens
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