Existenzminimum für Kinder zu gering!
Verabschiedung des FamilienleistungsgesetzesDer Existenzminimumbericht wird alle zwei Jahre erstellt und bildet die Grundlage für das steuerfrei zu stellende Existenzminimum für Kinder und Erwachsene. Wird der kindesbezogene Freibe-trag gemäß dem 7. Existenzminimumbericht angehoben, würde der Freibetrag von 5.808 Euro um 216 auf 6.024 Euro steigen. Die Anhebung der kindesbezogenen Freibeträge ist ein richtiger und zudem verfassungsrechtlich notwendiger Schritt. Grundsätzlich begrüßt der Bund der Steuerzahler diese Anhebung, hält sie jedoch für zu gering.
Denn die geplante Anhebung der kindesbezogenen Freibeträge wird in einigen Fällen nicht ausreichen, um das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei zu stellen. So führt zum Beispiel die Nichteinbeziehung von Kindern über 18 Jahren in die Regelsatzberechnung zur Unterzeichnung des Existenzminimums von Kindern. Diese Kinder werden außer Acht gelassen, obwohl gemäß Kindergeldstatistik 2007 20 Prozent des Kindergeldes für Kinder über 18 Jahren ausbezahlt wurden. Berücksichtigt man diesen Anteil, würde der Regelsatz für Kinder deutlich ansteigen. Des Weiteren wurde der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes, der einen Bestandteil des gesamten Kinderfreibetrags darstellt, bereits seit dem Jahr 2002 nicht mehr angepasst. Auch jetzt ist es wieder nicht geplant, diesen an die allgemeine Preissteigerung anzupassen.
Die Durchschnittsbildung über Gesamtdeutschland kann ebenso dazu führen, dass in einigen Fällen das Existenzminimum eines Kindes nicht steuerfrei gestellt wird. Aufgrund dieser neuen Durchschnittsbildung, die zum 6. Existenzminimum eingeführt wurde, sanken beispielsweise die Unterkunftskosten um knapp 9 Prozent. Das ist realitätsfremd und objektiv nicht nachvollziehbar. Die dargelegten Kritikpunkte verdeutlichen, warum aus Sicht des Bundes der Steuerzahler die geplante Anhebung des kindesbezogenen Freibetrages nicht als ausreichend angesehen werden kann und eine stärkere Anhebung erfolgen muss.




