Erfolge in Sachsen
Zusammenlegung der Dresdner Finanzämter
Kritik des Bundes der Steuerzahler Sachsen ruft Rechungshof auf den Plan
Im Schwarzbuch 2008 kritisierte der BdSt Sachsen den Ankauf und die Sanierung der Liegenschaft Gutzkowstraße in Dresden für die Unterbringung der Finanzämter I bis III. Der BdSt bestritt damals die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme. Der Sächsische Rechungshof nahm unsere Kritik auf und unterzog das Vorhaben einer Tiefenprüfung.
In seinem Jahresbericht 2010 veröffentlichte der Sächsische Rechnungshof die Ergebnisse. Das Ergebnis, der Kaufpreis für die Liegenschaft Gutzkowstraße 10 von rd. 11 Mio. € war deutlich zu hoch. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung war unvollständig. Die veranschlagten Baukosten erhöhten sich von 10 Mio. € auf rd. 23,35 Mio. €. Die Wirtschaftlichkeit bei der Bauausführung wurde außer Acht gelassen und Auflagen vorgesetzter Behörden missachtet. Der Freistaat Sachsen hat nach dem Erwerb der Liegenschaft Gutzkowstraße 10 erhebliche bauliche Mängel festgestellt, die bei der Ermittlung des Verkehrswertes hätten berücksichtigt werden müssen. Zudem wirkten Mietkonditionen, die über dem ortsüblichen Mietwert vereinbart wurden, sowie die Solidität des Freistaates Sachsen als Käufer verkehrswerterhöhend. Auch enthält der Kaufpreis Doppelzahlungen. Dies alles führte dazu, dass der Freistaat Sachsen einen deutlich überhöhten Kaufpreis gezahlt hat. Die zur Ermittlung des Verkehrswertes erstellten Wertermittlungen und sonstigen Berechnungen lassen teilweise die Berechnung und das Ergebnis nicht zweifelsfrei nachvollziehbar erkennen. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen müssen sämtliche entscheidungsrelevanten Eckwerte abbilden. Grobkostenschätzungen sind bei einer Maßnahme des genannten finanziellen Umfangs als Entscheidungsgrundlage ungeeignet. Entscheidungserhebliche „Stellschrauben“ müssen detailliert berechnet sein und exakt bewertet werden können. Eine Mietlösung darf bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit einer liegenschaftlichen Unternehmung keinesfalls kategorisch ausgeschlossen werden. Sie ist als Unterbringungsalternative in jedem Fall in einen Wirtschaftlichkeitsvergleich einzubeziehen (VwV Nr. 8 zu § 7 SäHO). Der SIB hat versäumt, die im Mai 2003 geführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einer Erfolgskontrolle i. S. d. § 7 SäHO zu unterziehen. Damit wurde die Chance vertan, ggf. wirtschaftlichere Unterbringungsalternativen zu finden. Ein Schaden für den Freistaat Sachsen kann insoweit nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der geringen Genauigkeit der in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung getroffenen Annahmen hinsichtlich der Bau- und Mietkosten hat der Freistaat Sachsen nicht die wirtschaftlichste Variante zur Unterbringung der Dresdner FÄ umgesetzt. In den Jahren 2006 bis 2009 brachten die Nutzer mehrfach nachträgliche Forderungen während der Planungs- und Bauphase ein. Zum Zeitpunkt des Baubeginns bestand keine Planungssicherheit. Es wird ein nach bautechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht erforderlicher Verbindungsbau über 7 Geschosse realisiert. Ein Verbinder über 2 Geschosse wäre ausreichend gewesen. Es ist unverständlich, dass das SMF überhöhte Gesamtbaukosten festsetzte, statt auf unnötige Geschosse des Verbindungsbaus zu verzichten. Ein Einsparpotenzial in Höhe von 425 T€ wurde nicht genutzt. In der Bauphase wurden weitere kostenwirksame Planungsänderungen veranlasst. Zusätzliche Leistungen für rd. 1,79 Mio. € sollten im genehmigten Kostenrahmen realisiert werden. Dies lässt nur den Schluss zu, dass überhöhte Baukosten veranschlagt wurden. Der SIB realisiert Sonnenschutz an der Nordseite des Gebäudes und handelte damit geltenden Vorschriften und der Festlegung des SMF entgegen. Dadurch entstanden Mehrkosten von rd. 30 T€. Für den Austausch der im Gebäude Gutzkowstraße vor 16 Jahren eingebauten Kunststofffenster durch Holzfenster liegt keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor. Entgegen der Vorgabe der Zentrale realisierte die Niederlassung trotz der großen Gebäudehöhe Holzfenster. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die erst im Jahr 1994 erneuerte Fassade des Gebäudes Gutzkowstraße saniert wurde. Baukosten in Höhe von rd. 300 T€ hätten eingespart werden können.
Forderungen der „Gewerbeauskunfts-Zentrale“ abgeschmettertViele Unternehmen erhielten in der Vergangenheit zweifelhafte Angebote zum Eintrag Ihrer Firma in eine Datenbank der „Gewerbeauskunfts-Zentrale“. Die Anbieter setzten darauf, den Anschein zu erwecken, dass die Unternehmen von einer amtlichen Stelle angeschrieben werden und eine Pflicht zur Eintragung besteht. Dieses ist jedoch nicht der Fall, die angebotene Dienstleitung erscheint fragwürdig und überteuert mit ca. 570,00 Euro je Kalenderjahr im Rahmen eines Zweijahresvertrages. Einige unsere Mitglieder nahmen das Angebot an. Der Bund der Steuerzahler Sachsen zeigte Handlungsvorschläge auf, so dass die Mitglieder mittels rechtsgestaltender Erklärungen die vermeintlichen Zahlungsansprüche abwehren konnten.