Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Erfolge

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Erfolge bundesweit

Schwarzbuch zeigt Wirkung

In seinem Schwarzbuch 2010 hatte der BdSt u. a. die neue Internet-Praktikantenbörse „Technikum“ des Bundesbildungsministeriums kritisiert. Mitte 2010 hatte „Technikum“ bereits vier Millionen Euro Steuergelder verschlungen. Doch bis dahin waren lediglich 18 (!) Praktikantenplätze über diese Börse vermittelt worden, wie der BdSt bei seinen Recherchen erfahren hatte. Im Frühherbst 2010 stoppte das Ministerium dann das erfolglose Börsenprojekt.
BdSt-Einsparvorschläge finden Resonanz

Der BdSt hat einen umfangreichen Einsparkatalog für den Bundeshaushalt erarbeitet. Im Zuge des Sparpakets der Bundesregierung für die Jahre 2011 bis 2014 werden einige dieser BdSt-Vorschläge berücksichtigt. Bei den Personal- und Verwaltungskosten soll in den Jahren 2011 bis 2014 ein Milliardenbetrag eingespart werden, wie das der BdSt immer wieder gefordert hat. Die Ausgaben für das vom BdSt kritisierte, wenig erfolgreiche Elterngeld sinken um jährlich rund 600 Millionen Euro, was die Steuerzahler zusätzlich entlastet.

Endgültiges Ende der Steinkohlesubventionierung

Vom BdSt jahrelang gefordert, ist nun ein definitives Ende der Steinkohlesubventionierung in Sicht. Schwarz-Gelb kippt die sogenannte Revisionsklausel im Steinkohlefinanzierungsgesetz, die es ermöglicht hätte, im Jahr 2012 eine Fortführung der Subventionierung zu beschließen. 2018 wird nun endgültig das Vergraben von Steuergeld im Steinkohlebergbau enden.

GEZ-Reform

Der BdSt hatte die Reformpläne der Ministerpräsidenten stark kritisiert. Im Zuge der Verhandlungen kam es zumindest zu teilweisen Nachbesserungen für den Mittelstand. Die Gebührenstaffel wird so ausgestaltet, dass der überwiegende Teil der Unternehmen ab 2013 höchstens einen vollen Monatsbeitrag (rd. 18 Euro) entrichten muss. Zusätzliche Abgaben für Firmenfahrzeuge sollen erst ab dem zweiten Fahrzeug fällig werden.

Steuervereinfachung auf der politischen Agenda

Nachdem der BdSt zuletzt wiederholt Steuervereinfachungen gefordert hatte, hat nun auch die Politik die Notwendigkeit von grundlegenden Steuervereinfachungen erkannt. Ein entsprechendes Steuervereinfachungsgesetz wurde vorgelegt. Mit dem Referentenentwurf wurden bereits Vorschläge des BdSt zur Steuervereinfachung umgesetzt. Insbesondere die vom BdSt seit langem kritisierte steuerliche Behandlung von Kinderbetreuungskosten soll vereinfacht werden. Der BdSt hat zu dem Referentenentwurf Stellung genommen und weitergehende Steuervereinfachungsvorschläge unterbreitet.

Vorsteuerabzug bei sowohl betrieblich als auch privat genutzten Immobilien (Seeling-Rechtsprechung)

Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben wird der Vorsteuerabzug auf Immobilien, die sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden, zukünftig auf den betrieblichen Anteil beschränkt. Bisher war es möglich, die Vorsteuer zunächst vollständig abzuziehen und dann die private Nutzung verteilt über 10 Jahre zu versteuern. Nachdem die Bundesregierung ursprünglich die ungünstige Neuregelung bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt umsetzen wollte, konnte der BdSt durch seine Kritik eine pragmatische Übergangsregelung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens durchsetzen.

Verschiebung der E-Bilanz

Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz wurde im Jahr 2008 die sogenannte E-Bilanz eingeführt. Das heißt, der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung müssen ab 2011 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dieses Vorhaben wurde grundsätzlich vom Bund der Steuerzahler begrüßt, dient es doch dem Bürokratieabbau. Da sich nun aber Schwierigkeiten bei diesem Projekt abzeichnen, insbesondere der Datenumfang ist unklar und die Software steht noch nicht ausgereift zur Verfügung, drängte der Bund der Steuerzahler auf eine Verschiebung des Einführungszeitpunktes. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Einführung der E-Bilanz nun um ein Jahr verschoben, da die praktische Umsetzung mit erheblichen Schwierigkeiten für die Unternehmen verbunden ist. Auch die Forderung des BdSt nach einer Pilotphase wurde gehört. Sie begann am 1. Februar 2011.

Häusliches Arbeitszimmer wieder öfter absetzbar – BdSt Forderung vom Gesetzgeber umgesetzt

Nachdem der Gesetzgeber die Absetzbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in vielen Fällen gestrichen hatte, ist es nun öfter wieder absetzbar. Nach Aufforderung des BdSt und entsprechender Rechtsprechung hat der Gesetzgeber die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers wieder ausgeweitet.

Berufsausbildungskosten – BMF-Schreiben nach Aufforderung des BdSt veröffentlicht

Nach dem vom Bund der Steuerzahler erstrittenen positiven Urteil zum Abzug der Studienkosten nach Abschluss einer anderen Berufsausbildung waren viele Detailfragen immer noch ungeklärt. Der BdSt forderte daher das BMF zur Veröffentlichung einer entsprechenden klarstellenden Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Berücksichtigung der Studienkosten auf. Diese liegt inzwischen vor!

Firmenwagenbesteuerung – Urteil des BFH bestätigt Auffassung des BdSt

Der BFH festigte im Dezember 2010 seine Rechtsprechung, nach der der geldwerte Vorteil für die Nutzung des Firmenwagens für Wege zwischen der Wohnung und Arbeitsstätte taggenau zu berechnen ist und folgte damit der Rechtsauffassung des BdSt. Diese tagegenaue Berechnungsmethode führt für viele Steuerzahler zu einem günstigeren Ergebnis. Ein entsprechendes Verwaltungsschreiben setzt diese steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung nun allgemein verbindlich um.

Erfolg für BdSt-Musterverfahren bei Spekulationsfristen

Der Bund der Steuerzahler hat den Erfolgskurs seiner Musterverfahren gegen ungerechte Steuergesetze fortgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat im August 2010 entschieden, dass die rückwirkende Abschaffung des halben Steuersatzes bei Entlassungsabfindungen sowie die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfristen bei Grundstücken teilweise verfassungswidrig sind und damit dem BdSt Recht gegeben. Der BdSt hatte mehrere Klageverfahren zu dieser Thematik unterstützt.

Weitere Erfolge

  • Verhinderung bei der Verschlechterung der Möglichkeiten für die Bildung steuerfreien Rücklagen (§ 6b-Rücklagen).
  • Verhinderung der Verschlechterung bei der Erbschaftsteuer für Unternehmen hinsichtlich von Unterbeteiligungen. Unternehmen können weiterhin die vollständige Erbschaftsteuerfreistellung erlangen, wenn die Unterbeteiligung Verwaltungsvermögen bis zu 50 Prozent ausweist. Geplant war bei der Unterbeteiligung nur noch Verwaltungsvermögen bis zu 10 Prozent des gesamten Betriebsvermögens zuzulassen (sog. Kaskadeneffekt)
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