Musterklagen > Anhängige Musterklagen des BdSt
30.07.2010
Verfahrensverlauf: Nachdem das Finanzamt einer Sprungklage vor dem FG Düsseldorf (4 K 839/10 Erb) nicht zugestimmt hatte, musste zunächst die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes abgewartet werden. Gegen die ablehnende Einspruchsentscheidung richtete sich dann die erneute Klage vor dem Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 4 K 2574/10 Erb). Mit Urteil vom 12.01.2011 hat das Finanzgericht die Klage abgewiesen, die Revision zum Bundesfinanzhof jedoch ausdrücklich zugelassen. Gegenwärtig ist die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig. Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 5. Oktober 2011 das Bundesministerium der Finanzen zum Beitritt aufgefordert.
Gericht: Bundesfinanzhof
Streitjahr: 2009
Verfahrenstand: Revision eingelegt
Klageschrift
Revisionsbegründung
Beitrittsaufforderung
Erbschaftsteuer: Steuersätze für Angehörige der Steuerklasse II im Jahr 2009
BFH, Az.: II R 9/11 (Vorinstanz FG Düsseldorf, Az.: 4 K 2574/10 Erb)Gericht: Bundesfinanzhof
Streitjahr: 2009
Verfahrenstand: Revision eingelegt
Klageschrift
Revisionsbegründung
Beitrittsaufforderung







