Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Anhängige Musterklagen des BdSt

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30.07.2010

Erbschaftsteuer: Steuersätze für Angehörige der Steuerklasse II im Jahr 2009

BFH, Az.: II R 9/11 (Vorinstanz FG Düsseldorf, Az.: 4 K 2574/10 Erb)
Bild: Gina Sanders Streitfrage: Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die im Jahr 2009 geltenden Erbschaftsteuersätze für nahe Angehörige verfassungsgemäß sind. Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz wurde das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ab dem 1. Januar 2009 neu geregelt. Danach sind Geschwister, aber auch Nichten und Neffen im Jahr 2009 steuerlich wie fremde Dritte zu behandeln. Der Bund der Steuerzahler bezweifelt, dass diese Regelung mit dem vom Grundgesetz gewährten besonderen Schutz für Ehe und Familie im Einklang steht.
Verfahrensverlauf: Nachdem das Finanzamt einer Sprungklage vor dem FG Düsseldorf (4 K 839/10 Erb) nicht zugestimmt hatte, musste zunächst die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes abgewartet werden. Gegen die ablehnende Einspruchsentscheidung richtete sich dann die erneute Klage vor dem Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 4 K 2574/10 Erb). Mit Urteil vom 12.01.2011 hat das Finanzgericht die Klage abgewiesen, die Revision zum Bundesfinanzhof jedoch ausdrücklich zugelassen. Gegenwärtig ist die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig. Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 5. Oktober 2011 das Bundesministerium der Finanzen zum Beitritt aufgefordert.

Gericht: Bundesfinanzhof
Streitjahr: 2009
Verfahrenstand: Revision eingelegt


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