Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Eilantrag gegen ELENA abgewiesen

13.10.2010

Eilantrag gegen ELENA abgewiesen

Auch der Bund der Steuerzahler sieht Datensammelwut kritisch.


(Karikatur: Reinhold Löffler)
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, das ELENA-Gesetz auszusetzen, abgelehnt (Entscheidung vom 14. September 2010, Az. 1 BvR 872/10). Zwar bestätigten die Richter, dass durch die Datenspeicherung des Verfahrens das Risiko eines unbefugten und missbräuchlichen Datenzugriffs entstehe und betroffene Arbeitnehmer möglicherweise in ihren Grundrechten verletzt werden. Doch angesichts verschiedener Vorkehrungen, solche Zugriffe zu vermeiden, handle es sich nicht um einen Eilfall, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend geboten erscheinen lässt. Die Verfassungsmäßigkeit des ELENA-Verfahrens wird daher erst im Hauptsacheverfahren geprüft und im Laufe des kommenden Jahres entschieden werden.

Karlsruhe. Das ELENA-Verfahren wurde Anfang 2010 eingeführt. Arbeitgeber sind seither verpflichtet, sensible Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer Monat für Monat in einem neuen, zusätzlichen elektronischen Meldeverfahren an eine neugeschaffene zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Ab dem Jahr 2012 haben verschiedene Behörden Zugriff auf die dort gesammelten Daten, um Anträge auf verschiedene Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld und Elterngeld) bearbeiten zu können. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert das ELENA-Verfahren nicht nur aus Datenschutzbedenken, sondern vor allem wegen der damit verbunden Bürokratie insbesondere für kleinere Betriebe. Mehrere Mitglieder der Bundesregierung haben die Kritik mittlerweile aufgegriffen und Änderungen angekündigt.

Der Hintergrund
Das ELENA-Verfahren soll eigentlich Bürokratie abbauen. Um Wohn-, Eltern- oder Arbeitslosengeld zu erhalten, muss ein Arbeitnehmer unter anderem einen Einkommens- oder Beschäftigungsnachweis von seinem Arbeitgeber vorlegen. Dazu muss der Arbeitgeber Daten des Arbeitsnehmers ausdrucken. Der Arbeitnehmer legt diese schriftliche Bescheinigung dann der zuständigen Behörde vor, wo die Daten wieder in einen Computer eingespeist werden müssen. Ein bürokratischer Umweg, der sowohl bei den Betrieben als auch bei den Behörden Zeit und Geld kostet. Das sollte sich mit ELENA ändern: Die Entgeltdaten aller Beschäftigten sollen in einer Zentralen Speicherstelle (ZSS) elektronisch gespeichert werden. Wird ein Antrag zum Beispiel auf Elterngeld gestellt, kann die zuständige Behörde dann dort die erforderlichen Daten abfragen. Der Arbeitgeber muss nicht mehr einbezogen werden.

Die Kritik des Bundes der Steuerzahler
Das klingt gut und weniger aufwändig als das bisherige Vorgehen. Doch die Sache hat einen Haken: Damit ab 2012 Daten von den Behörden bei der ZSS abgefragt werden können, müssen die Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2010 jeden Monat die Entgeltdaten für jeden ihrer Arbeitnehmer an die ZSS schicken. Selbst wenn keiner der Arbeitnehmer eine Sozialleistung beantragen will. „Die vermeintliche Entlastung wurde also teuer erkauft“, kritisiert Rik Steinheuer, Experte für Soziales beim Bund der Steuerzahler NRW.
Hinzu kommt, dass die Liste, welche Daten die Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer mitteilen müssen, ganze 41 Seiten umfasst. Dies alles zusammenzustellen dürfte ebenfalls ein enormer bürokratischer Aufwand für die Betriebe sein. „Wenn es also heißt, durch ELENA würden Bürokratiekosten von jährlich 85 Millionen Euro eingespart, gilt das sicherlich nicht für die Seite der Betriebe“, so Steinheuer.
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