Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - ELENA erstmal gestoppt

05.01.2011

ELENA erstmal gestoppt

Bundesregierung kommt Forderung des Bundes der Steuerzahler nach und setzt Projekt vorläufig aus.


(Foto: Mike Kiev, Fotolia)
Der umstrittene „Elektronische Entgeltnachweis“ kurz ELENA wird um zwei Jahre verschoben. Das Verfahren sollte verschiedene Arbeitgeberbescheinigungen ersetzen und damit Bürokratie abbauen. Doch insbesondere kleinere Unternehmen empfanden das Meldeverfahren, das sie seit Januar 2010 durchführen müssen, sogar als bürokratische Mehrbelastung. Der Bund der Steuerzahler sah es ebenso und forderte die Bundesregierung auf, ELENA auszusetzen und zu überarbeiten. Dieser Forderung ist die Regierung nun nachgekommen. Unklar ist allerdings noch, ob mit der Verschiebung auch die Meldepflicht entfällt.

Berlin. Vor genau einem Jahr ging es los: Seit Januar 2010 mussten alle Unternehmen jeden Monat bestimmte Arbeitnehmerdaten an eine zentrale Datensammelstelle melden. Ab 2012 sollte dann über diese Sammelstelle ein „Elektronischer Entgeltnachweis“ erbracht werden können, der die Arbeitgeberbescheinigungen wie beispielsweise den Einkommensnachweis für einen Antrag auf Elterngeld ersetzen sollte. ELENA nannte sich dieses Verfahren und Bürokratieabbau lautete sein Ziel.

Doch die neue Meldepflicht wurde insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen als eine bürokratische Mehrbelastung empfunden. Vor allem Arbeitgeber, die ihre Meldungen über die Internetplattform sv.net senden, klagen über wiederkehrende Probleme bei der Datenübermittlung. Zu Recht, urteilte der Nationale Normenkontrollrat und bestätigte die Mehrbelastung.
Hinzu kommt, dass ELENA nach Aussage der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände auch Mehrausgaben bei der öffentlichen Verwaltung verursachen dürfte. Dies ist vor allem auf die Kostenerstattung für die qualifizierte elektronische Signatur zurückzuführen, die deutlich höher als geplant ausfallen soll.

Aufgrund dieser Probleme hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) die Aussetzung und Überprüfung des ELENA-Verfahrens gefordert. Die Koalition reagierte und beschloss Mitte November, die Einführung von ELENA um zwei Jahre zu verschieben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das ab sofort die Federführung für das Projekt hat, wird in den nächsten Monaten einen Gesetzentwurf mit den Einzelheiten vorlegen.

Bisher noch nicht geäußert hat sich das Ministerium dazu, ob und inwieweit die Meldepflicht für Unternehmer entfällt. Datenschützer weisen darauf hin, dass die Meldung zwangsläufig auch ausgesetzt und die bisher gesammelten Daten gelöscht werden müssen. Denn die Daten dürfen nicht bis 2014 auf Vorrat gespeichert werden. Der BdSt hat daher das BMAS gebeten, so schnell wie möglich für Rechtsklarheit zu sorgen und die Meldepflicht mit sofortiger Wirkung abzuschaffen. Aber: Solange dies nicht geregelt ist und es noch kein neues ELENA-Gesetz gibt, müssen die Meldungen weiterhin abgegeben werden.
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