Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Gesetzgebungsverfahren
29.09.2011

Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes soll die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Anwendung der so genannten Ist-Versteuerung dauerhaft fortgeführt werden. Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro müssen bei der Ist-Versteuerung erst dann die fällige Umsatzsteuer entrichten, wenn der Kunde gezahlt hat. Für alle anderen Unternehmen gilt: Die Steuer muss nach Leistungsausführung gezahlt werden.

Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 14.09.11: Kabinettbeschluss
  • 20.09.11: Koalitionsbeschluss
  • 23.09.11: Bundestag, 1. Lesung
  • 28.09.11: 1. Durchgang und ggf. Beschlussfassung über Anhörung im BTFinanzausschuss
  • 24.10.11: Anhörung im BT-Finanzausschuss
  • 26.10.11: Beratung im BT-Finanzausschuss
  • 09.11.11: Abschließende Beratung im BT-Finanzausschuss
  • 11.11.11: Bundestag, 2./3. Lesung
  • 01.12.11: Beratung im BR-Finanzausschuss
  • 16.12.11: 2. Beratung Bundesrat
  • 25.12.11: Verabschiedung im Bundesrat

Materialien:
Gesetzentwurf
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