Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Gesetzgebungsverfahren

Gesetzgebungsverfahren
29.09.2011

Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes soll die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Anwendung der so genannten Ist-Versteuerung dauerhaft fortgeführt werden. Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro müssen bei der Ist-Versteuerung erst dann die fällige Umsatzsteuer entrichten, wenn der Kunde gezahlt hat. Für alle anderen Unternehmen gilt: Die Steuer muss nach Leistungsausführung gezahlt werden.

Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 14.09.11: Kabinettbeschluss
  • 20.09.11: Koalitionsbeschluss
  • 23.09.11: Bundestag, 1. Lesung
  • 28.09.11: 1. Durchgang und ggf. Beschlussfassung über Anhörung im BTFinanzausschuss
  • 24.10.11: Anhörung im BT-Finanzausschuss
  • 26.10.11: Beratung im BT-Finanzausschuss
  • 09.11.11: Abschließende Beratung im BT-Finanzausschuss
  • 11.11.11: Bundestag, 2./3. Lesung
  • 01.12.11: Beratung im BR-Finanzausschuss
  • 16.12.11: 2. Beratung Bundesrat
  • 25.12.11: Verabschiedung im Bundesrat

Materialien:
Gesetzentwurf
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