Staatsausgaben > Politikfinanzierung
Die Finanzierung der Parteien
Maximal 150,8 Millionen Euro dürfen die Parteien pro Jahr an steuerfinanzierten direkten Staatszuschüssen erhalten. Noch 2010 waren die Zuschüsse bei 133 Mio. Euro gedeckelt. Für 2011 wurden sie im parlamentarischen Schnellverfahren um 6,7 Prozent auf knapp 142 Mio. Euro angehoben. Zugleich wurde ein weiterer Anstieg für 2012 um 6,3 Prozent auf aktuell 150,8 Millionen Euro beschlossen. Diese Zuschüsse bestehen aus verschiedenen Einzelkomponenten, die im Parteiengesetz geregelt sind. Einerseits kassieren die Parteien für die Wählerstimmen, die sie jeweils bei der letzten Europa- und Bundestagswahl sowie den Landtagswahlen erhalten haben. Darüber hinaus gönnen sich die Parteien mit jedem erhaltenen Euro Mitglieds- und Mandatsträgerbeitrag sowie mit jedem erhaltenen Spendeneuro zusätzliche Zuschüsse, denn der Staat legt für jede dieser Parteieinnahmen eine Prämie oben drauf. Doch diese Prämie erhalten nicht nur die Parteien. Ebenso werden die Spender und Beitragszahler subventioniert, indem sie ihre Zahlungen steuerlich absetzen können.
Wundersame Geldvermehrung
Wie stark die Steuerzahler letztendlich für die Parteienfinanzierung zur Kasse gebeten werden, veranschaulicht das Prinzip der Parteisteuern. Hierbei ist es gängige Praxis, dass Mandatsträger über ihre normalen Mitgliedsbeiträge hinaus Sonderbeiträge an ihre Partei entrichten. Zwar geschieht dies offiziell auf freiwilliger Basis, doch faktisch sind sie dazu gezwungen, wollen die Parteizöglinge ihre Wiederaufstellung bei den nächsten Wahlen nicht gefährden. In diesem Fall werden die Steuerzahler gleich dreimal geschröpft: Erstens werden die Politiker aus Steuermitteln finanziert. Zweitens können sie ihre Sonderzahlungen steuerlich als Spende absetzen und zum Dritten wird diese Einnahme der Partei vom Staat zusätzlich prämiert. Damit sind die Parteisteuern als nichts anderes zu betrachten, als eine verschleierte Form der staatlichen Parteienfinanzierung.
Staatliche Zuschüsse kappen
Aufgrund der Berechnung der direkten staatlichen Zuschüsse kommt es nicht selten vor, dass Parteien für ihre eingeheimsten Spenden und Mitgliedsbeiträge mehr Staatsgeld erhalten als für ihre erhaltenen Wählerstimmen. Dieses Missverhältnis ist aus Sicht des BdSt nicht tragbar und muss korrigiert werden. So wäre eine Regelung erforderlich, die den Wählerstimmen deutlich mehr Gewicht verleiht und zugleich die üppigen Gelder an die Parteien absenkt. Denn die Rekord-Wahlkampfausgaben der sechs Bundestagsparteien in Höhe von 243 Millionen Euro im Superwahljahr 2009 sprechen eine deutliche Sprache. Die umfangreiche Alimentierung der Parteien durch die Staatskasse führt zu einer regelmäßigen Überfinanzierung. Seit Jahren steigen die Parteivermögen tendenziell, insbesondere die gehorteten Geldbestände, die dann in Bundestagswahljahren mit vollen Händen für teure Wahlkampfschlachten ausgegeben werden. Durch eine Kappung der Subventionen für erhaltene Spenden und Beiträge würden die staatlichen Zuschüsse sinken, die Parteien müssten jedoch zugleich stärker um jene Spenden werben oder ihre Mitglieder mehr in die Pflicht nehmen, wollen sie weiterhin pompöse Wahlkampf-Shows führen.






