Bund der Steuerzahler - Die Finanzierung der Bundesminister

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Die Finanzierung der Bundesminister


Bundesminister müsste man sein
Sie sind mächtig und sie gestalten Politik in Deutschland und der Welt – die Kanzlerin und ihre Minister. Doch welches Gehalt steht ihnen zu und welche Privilegien gönnen sie sich eigentlich? Hier die wichtigsten Fakten …

Aktivbezüge

Die Gehälter der Minister werden Amtsbezüge genannt, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen. Die Bundeskanzlerin bezieht derzeit rund 16.953 Euro monatliches Amtsgehalt. Hinzu kommt eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung von rund 12.276 Euro im Jahr. Die Bundesminister verdienen etwas weniger, erhalten aber mit rund 13.770 Euro pro Monat immer noch ein stattliches Salär. Auch ihnen steht eine jährliche steuerfreie Pauschale zu, in Höhe von etwa 3.684 Euro.

Übergangsgeld

Wer die Bundesregierung verlässt, fällt erst einmal weich. Bereits nach einem Tag Amtszeit stehen einem Bundesminister knapp 62.000 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit kann das Übergangsgeld auf rund 186.000 Euro steigen, das maximal 2 Jahre nach Ausscheiden gewährt wird. Auch wenn die Übergangsgelder ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet werden, bleiben sie ein üppiges Polster, wovon viele in der Privatwirtschaft nur träumen können.

Aus Sicht des BdSt müssen die Ansprüche gekürzt werden. Maximal ein Jahr lang Übergangsgeld ist vollkommen ausreichend, wobei ein Jahr als Minister einen Anspruch von einem Monat Übergangsgeld auslöst. Bei extrem kurzen Amtszeiten sollte eine Monatszahlung nicht überschritten werden. Tritt ein Minister allerdings freiwillig von seinem Amt zurück, so sollte ihm kein Übergangsgeld gewährt werden.

Ruhegehalt

Besonders großzügig sind die Ruhegehaltsregelungen gefasst. Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, kann sich über eine Pension von rund 3.820 Euro pro Monat freuen. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt die Pension um weitere 329 Euro monatlich bis maximal rund 9.880 Euro. Für Bundesminister gilt die gleiche Regelaltersgrenze wie für Bundesbeamte, also die schrittweise Anhebung auf 67. Doch können ehemalige Bundesminister unter Umständen schon mit 60 ihr Ruhegehalt in Anspruch nehmen.

Systemwechsel

Besser wäre es jedoch, wenn nicht mehr die Steuerzahler, sondern die Minister selbst für ihre Pension privat vorsorgen müssten. Dazu wäre ein umfassender Systemwechsel erforderlich, da die Minister eigene Beiträge in ein eigens dafür eingerichtetes Versorgungswerk oder eine private Rentenversicherung einzahlen müssten. Das hätte zwar höhere Aktivbezüge für die Amtsinhaber, dafür aber geringere zunkünftige Kosten für die Steuerzahler zur Folge.
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